Zwang zur Kinderbertreuung nach der Schule

28. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12330.07.2016 08:52:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Zwang zur Kinderbertreuung nach der Schule

Hallo..
Habe eine Frage.Kann das Jobcenter einen dazu zwingen sein Kind nach der Schule in die Kinderbertreuung zu schicken bzw dort anzumelden.

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17 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Jeannine:

Sagen wir mal so: Du bist verpflichtet, jede zumutbare Erwerbstätigkeit anzunehmen, um Deine Hilfebedürftigkeit zu beenden oder zu reduieren und eine Erwerbstätigkeit wir nicht dadurch unzumutbar, dass Du Dein Kind betreust, wenn die Betreuung auch anderweitig gewährleistet werden kann. Allerdings wird dann das Jobcenter auch die Kosten für die Betreuung zu übernehmen haben.

Darüber hinaus ist natürlich auch zu schauen, ob es im Einzelfall individuelle Besonderheiten gibt, die eine außerhäusliche Betreuung unzumutbar oder unmöglich machen.

Das Jobcenter kann Dich also nicht direkt zwingen, aber es kann Deine Regelleistung kürzen, wenn Du einen zumutbaren Job nicht annimmst.

Gruß,

Axel

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#2
 Von 
guest-12330.07.2016 08:52:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin in einer Massnahme die auch in Teilzeit angeboten wird und da soll ich jetzt in Vollzeit hin.deswegen verstehe ich es auch nicht das die einen jetzt dazu zwingen wollen.bin bei den auch für teilzeit stellen gemeldet schon aus gesundheitlichen Gründen (Attest liegt den Herrschaften vor) ist vollzeit nicht möglich.

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#3
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
deswegen verstehe ich es auch nicht das die einen jetzt dazu zwingen wollen
Was?
Die Umstellung auf Vollzeit? Oder die Betreuung des Kindes?

Grund für die Umstellung auf Vollzeit:
1. Geht schneller.
2. Ist billiger.
3. Sie sind schneller wieder auf dem Arbeitsmarkt.
4. Sie sind schneller nicht mehr auf Hartz4 angewiesen.

Grund für die Betreuung:
1. Sie können das Kind nicht mit zur Maßnahme nehmen.
2. Sie müssen die Maßnahme machen.

Sie müssen hier das Alter des Kindes verraten. Das ist entscheidend. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass Sie das Kind nicht rettet. Ich muss auch bemerken, dass Sie jetzt mit dem Attest plötzlich die Begründung austauschen. Dazu möchte ich anmerken, dass ein Attest von einem Hausarzt wenig wert hat, da jedem klar ist, dass man vom Hausarzt jede Gefälligkeit attestiert bekommt, die man will. Zum anderen wirft es Fragen nach der Zuständigkeit des Jobcenters auf, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit derartig eingeschränkt ist.

Das Jobcenter wird das Kind nicht direkt in die Betreuung stecken. Wenn Sie das aber nicht machen (immer vorausgesetzt, es gibt diese Betreuung), dann können Sie nicht an der Maßnahme teilnehmen. Wenn SIe nicht an der Maßnahme teilnehmen, sei es nun wegen dem Kind oder der Krankheit, dann kommt das Jobcenter zu dem Ergebnis, dass Sie gar nicht arbeiten wollen. Dann streicht das Jobcenter Ihnen (teilweise) das Geld. Dann können SIe dagegen natürlich widerspruch erheben und Ihre Rechte prüfen lassen. Dann wird es aber brenzlig. Bevor SIe das machen, sollten Sie sehr genau überlegen, ob Ihre Ablehnungsgründe wirklich so überzeugend sind oder doch nur dem subjektiven Wunschbild entsprechen. Vor allem sollten Sie das dann mit einem Rechtsanwalt besprechen.

Es steht Ihnen natürlich völlig unabhängig von der sozialrechtlichen Lage frei, das Kind vom anderen Elternteil betreuen zu lassen, wenn es in Frage kommt natürlich ebenso von Großeltern usw. Daneben haben Sie die Möglichkeit, sich nicht weiter arbeitssuchend zu melden, sondern sich stattdessen mit dem anderen Elternteil (oder wiederum mit den Großeltern) darauf zu einigen, dass dieser(/diese) Ihnen stattdessen moantlichen Betreuungsunterhalt überweist(/en).

Wenn Sie das aber nicht wollen und leiber Ihre sozialrechtlichen gegebenen Möglichkeiten ausreizen wollen, dann müssen Sie die Selbstverständlichkeit akzeptiert, dass auf der anderen Seite das Jobcenter auch nur bis zu den Grenzen dieser Möglichkeiten dafür bezahlt. Das bedeutet dann bei einem Kind, das älter als 3 Jahre ist, vor allem, dass sich nur arbeitssuchend meldet, wer auch arbeitssuchend ist. Und es bedeutet, dass man die Finanzierung des eigenen Lebensunterhalts nicht dem Sozialstaat aufbürgt, nur weil man bestimmtes Familienbild leben will, aber nicht finanzieren will/kann.

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Da hat die Rechtschreibung im Eifer wohl etwas überlesen ...

Zitat (von Jeannine b):
Bin in einer Massnahme die auch in Teilzeit angeboten wird und da soll ich jetzt in Vollzeit hin.deswegen verstehe ich es auch nicht das die einen jetzt dazu zwingen wollen.bin bei den auch für teilzeit stellen gemeldet schon aus gesundheitlichen Gründen (Attest liegt den Herrschaften vor) ist vollzeit nicht möglich.

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#5
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Da hat das alte Haus im Eifer wohl etwas überlesen ...

Zitat (von der Rechtschreibung im Eifer):
Ich muss auch bemerken, dass Sie jetzt mit dem Attest plötzlich die Begründung austauschen. Dazu möchte ich anmerken, dass ein Attest von einem Hausarzt wenig wert hat, da jedem klar ist, dass man vom Hausarzt jede Gefälligkeit attestiert bekommt, die man will. Zum anderen wirft es Fragen nach der Zuständigkeit des Jobcenters auf, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit derartig eingeschränkt ist.


-- Editiert von Rechtschreibung am 28.07.2016 22:54

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Da hat das alte Haus im Eifer wohl etwas überlesen ...

Zitat (von der Rechtschreibung im Eifer):
Ich muss auch bemerken, dass Sie jetzt mit dem Attest plötzlich die Begründung austauschen. Dazu möchte ich anmerken, dass ein Attest von einem Hausarzt wenig wert hat, da jedem klar ist, dass man vom Hausarzt jede Gefälligkeit attestiert bekommt, die man will. Zum anderen wirft es Fragen nach der Zuständigkeit des Jobcenters auf, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit derartig eingeschränkt ist.


-- Editiert von Rechtschreibung am 28.07.2016 22:54


Was die Rechtschreibung da nach Gefühl und Wellenschlag reininterpretiert ist Fiktion, unsere Information hier ist erst einmal, dass es ein Attest gibt, welches besagt, dass die TE nicht vollzeit berufstätig sein kann. Folgerichtig wurde sie auch einer Maßnahme zugeführt, welche in Teilzeit angeboten wird. Warum die Rechschreibung nun meint, dass das Attest nichts wert ist, wird ihr Geheimnis bleiben, evtl. hat die Rechtschreibung die Glaskugel von HvS (da wäre ich aber ziemlich pikiert), es obliegt ihr jedoch nicht über das Attest der TE zu urteilen, das sollte man dann doch lieber den Fachleuten überlassen.

LG AltesHaus ... ganz in Ruhe

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#7
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Was die Rechtschreibung da nach Gefühl und Wellenschlag reininterpretiert ist Fiktion
Was das alte Haus da nach Gefühl und Wellenschlag aufstellt ist eine Falschbauptung, deren Wahrheitswidrigkeit sich jedem aufdrängt, der nicht völlig ohne Verstand einfach diesen Thread hier liest.

Zitat:
Folgerichtig wurde sie auch einer Maßnahme zugeführt, welche in Teilzeit angeboten wird.
Diese falsche Schlussfolgerung ist aus gleich zwei Gründen nicht haltbar. Zum einen ist keinesfalls gesagt, dass der die Erwägungen tragende Grund für die Zuteilung zu einer Teilzeitmaßnahme darin bestand, dass hier ein Attest vorlag. Zum einen würden gesundheitliche Einschränkungen, die eine Vollzeitarbeit unmöglich machen, keinesweges zwangsläufig bedeuten, dass auch Fortbildungsmaßnahmen jeglicher Art nicht in Teilzeit möglich sind.

Zitat:
Warum die Rechschreibung nun meint, dass das Attest nichts wert ist, wird ihr Geheimnis bleiben
Weil von ihm keine relevante Beweiskraft ausgeht, wie jedem bekannt ist, der grundlegende Prinzipien unserer Rechtsordnung und unseres Rechtsverkehrs nicht für ein "Geheimnis" hält.

Zitat:
das sollte man dann doch lieber den Fachleuten überlassen.
Genau. Nur doof, wenn die Fachleute dann zu einem unangenehmen Ergebnis kommen und der Mutter plötzlich Geld in der Haushaltskasse fehlt, oder? Also sollte man solche Fragen doch lieber im Vorfeld erötern lassen, oder? Und das alte Haus ist entgegen seiner Vorstellungen keineswegs einer der Fachleute, oder? Daher müssen wir weiterhin dabei bleiben, dass eine Weigerungshaltung trotz Attest eines Arztes riskant ist und daher mit einem Anwalt abgesprochen sein sollte, oder?

Natürlich steht es dem alten Haus frei, sich hier an dieser Stelle dazu zu verpflichten, im Falle einer Zahlungseinstellung durch das Jobcenter diese einfach weiterzuführen und die Mutter so von jeder

Oder das alte Haus fragt sich einfach mal, warum das Jobcenter wohl das Kind in eine Ganztagsbetreuung schicken möchte, wenn es die Mutter sowieso nicht ganztags vermitteln kann/will. Dann kommt das alte Haus vielleicht auch zu der Erkenntnis, dass die Frage nach einem Attest gänzlich unrelevant ist, wenn es um die Frage geht, ob die Mutter zu Teilnahme an einer Maßnahme auf Fremdbetreuung des Kindes verwiesen werden kann oder ob der Wunsch der Eigenbetreuung zu respektieren ist.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Rechtschreibung:

Zitat:
Was das alte Haus da nach Gefühl und Wellenschlag aufstellt ist eine Falschbauptung, deren Wahrheitswidrigkeit sich jedem aufdrängt, der nicht völlig ohne Verstand einfach diesen Thread hier liest.


Dann kannst Du uns ja auch sicher mit Deinem umfassenden Wissen erhellen und uns verraten, was genau an der Aussage vom "Alten Haus" falsch ist.

Fakt ist:

Zitat:
Ich muss auch bemerken, dass Sie jetzt mit dem Attest plötzlich die Begründung austauschen.


Ist schon allein deshalb falsch, weil im Eröffnungsposting lediglich eine sehr pauschale Frage gestellt wurde, ohne auch nur irgendeine Begründung zu nennen, die später überhaupt ausgetauscht werden könnte.

Zitat:
Dazu möchte ich anmerken, dass ein Attest von einem Hausarzt wenig wert hat,


Für das Jobcenter, respektive den - üblicherweise nicht medizinisch ausgebildeten - Sachbearbeiter gleichwohl aber zunächst einmal zu beachten ist und zumindest zu einer amtsärtzlichen Überprüfung führen muss. Die wiederum wäre dann - im ggf. folgenden gerichtlichen Verfahren - auch gutachterlich zu überprüfen.

Zitat:
dass man vom Hausarzt jede Gefälligkeit attestiert bekommt, die man will.


Diese Pauschalbehauptung ist eine Frechheit, die man eigentlich nur von Sachbearbeitern irgendeiner Behörde und - im Ausnahmefall - vielleicht nochmal dem einen oder anderen Arbeitgeber kennt. Es mag Hausärzte geben, die jedes Gefälligkeitsattest ausstellen. In der von Dir dargestellten Pauschalität ist diese Behauptung nicht haltbar. Außerdem kannst weder Du, noch der zuständige Sachbearbeiter beim Jobcenter den Wahrheitsgehalt des Attestes auch nur ansatzweise beurteilen.

Zitat:
Zum anderen wirft es Fragen nach der Zuständigkeit des Jobcenters auf, wenn Ihre Arbeitsfähigkeit derartig eingeschränkt ist.


Inwieweit aus der Aussage der TE, nicht in Vollzeit arbeiten zu können, aber arbeitssuchend für Teilzeitstellen gemeldet zu sein, Zweifel an der Zuständigkeit des Jobcenters aufkommen sollten, ist nicht so richtig nachvollziehbar. Ich gehe davon aus, dass Dir die Regelungen zur Erwerbsfähigkeit im Sinne des SGB II bekannt sind.

@Jeannine:

Wie viele Stunden täglich kannst Du denn - nach Meinung des Arztes, der das Attest ausgestellt hat - arbeiten? Ist absehbar, ob sich der Gesundheitszustand bessern wird? Von was für Arzt (Hausarzt, Facharzt) wurde das Attest ausgestellt? Wurde diesbezüglich eine Stellungnahme des ärztlichen Dienstes, respektive des Gesunheitsamtes eingeholt, bzw. ist eine amtsärztliche Untersuchung in die Wege geleitet worden? Wenn die bereits stattgefunden hat, zu welchem Ergebnis hat diese geführt?

Wie alt ist Dein Kind und was ist mit dem Vater? Zahlt der Unterhalt? Kann er nicht zahlen? Ist er gar nicht bekannt? Erhälst Du Unterhaltsvorschuss?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12330.07.2016 08:52:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Also 5-6 Stunden sind möglich.das Attest ist vom Orthopäden und auch der medizinische Dienst kennt die Befunde die der Arzt festgestellt hat und befürworten das auch.und nein es wird nicht besser.eine Untersuchung vom amt ist bis jetzt nicht gemacht worden.aber soll in die Wege geleitet werden.mein kind ist 6 und kommt jetzt im August in die schule und der Vater hat kein Interesse an ihr und zahlt auch kein unterhalt.bekomme Unterhaltsvorschuss.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Jeannine b):
Also 5-6 Stunden sind möglich.das Attest ist vom Orthopäden und auch der medizinische Dienst kennt die Befunde die der Arzt festgestellt hat und befürworten das auch.und nein es wird nicht besser.eine Untersuchung vom amt ist bis jetzt nicht gemacht worden.aber soll in die Wege geleitet werden.mein kind ist 6 und kommt jetzt im August in die schule und der Vater hat kein Interesse an ihr und zahlt auch kein unterhalt.bekomme Unterhaltsvorschuss.


Hattest du einen Wechsel der Sachbearbeiter? Da nicht nur ein Facharzt, sondern auch der MD dir attestieren, dass du lediglich Teilzeit arbeiten kannst, ist ein Zwang in eine Vollbeschäftigung mE nicht möglich. Da bereits der MD involviert war, hat man die Richtigkeit des Attest schon prüfen lassen. Am besten einen Termin mit dem Teamleiter beim JC machen, und dort nochmal die Dinge abklären. Einen guten Rat auf dem Weg, niemals alleine dorthin gehen, nehme dir einen Menschen mit, dem du vertraust, damit du im Zweifel Zeugen hast a) für das Gespräch und b) für evtl. getroffene Vereinbarungen. Das JC versucht hin und wieder der Begleitung den Zutritt zum Büro zu verweigern, davon nicht beeindrucken lassen sondern ruhig darauf hinweisen, dass es dir zusteht jemanden mitzunehmen.

Viel Erfolg.

AltesHaus

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Die Frage, die sich mir zuerst stellt, ist, ob die Einschränkung nur für die Berufstätigkeit oder aber auch einfach für eine Fortbildungsmaßnahme gilt. Das wissen wir nicht. Denn diese Anforderungen können durchaus verschieden sein. Und ob diese Einschränkung wirklich anerkannt ist. Dann wäre der nächste Schritt, bei so einer Einschränkung, ob da nicht eine (Teil)EM-Rente angesagt wäre.

All das scheint bisher noch nicht geklärt zu sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

@wirdwerden

Mag sein, aber die Eingangsfrage war ja erst einmal, ob das JC hier die TE zur Vollzeit zwingen kann.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38477 Beiträge, 14011x hilfreich)

Und das kommt eben auf das Attest an.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12330.07.2016 08:52:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Eigentlich war die Frage ob mich das jc zwingen kann meine Tochter in der mittagabetreuung nach der Schule anzumelden.oder ob es meine Sache ist von wem ich meine Tochter betreuen lassen will möchte..

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12330.07.2016 08:52:17
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Da diese massnahme für alleinerziehenden in Teilzeit angeboten wird.und die auch meine gesundheitliche Geschichte kennen.
Und EM Rente..Hat der Orthopäde auch vorgeschlagen aber das möchte ich nicht..Will arbeiten soweit es geht und die Gesundheit es zu lässt sprich teilzeit.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Zitat (von Jeannine b):
Eigentlich war die Frage ob mich das jc zwingen kann meine Tochter in der mittagabetreuung nach der Schule anzumelden.oder ob es meine Sache ist von wem ich meine Tochter betreuen lassen will möchte..

Die Antwort darauf lautet "Nein, das JC kann Sie nicht zwingen, das Kind in der Mittagsbetreuung der Schule anzumelden. Sie können das Kind auch von ihrer Freundin oder ihrer Mutter oder einer Tagesmutter betreuen lassen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Stimmt die Ursprungsfrage wurde komplett aus den Augen verloren da nachgereicht wurde:

Zitat:
#2
Bin in einer Massnahme die auch in Teilzeit angeboten wird und da soll ich jetzt in Vollzeit hin.deswegen verstehe ich es auch nicht das die einen jetzt dazu zwingen wollen.bin bei den auch für teilzeit stellen gemeldet schon aus gesundheitlichen Gründen (Attest liegt den Herrschaften vor) ist vollzeit nicht möglich.

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