Zwangsräumung, darf ARGE neue Wohnung verweigern?

22. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
papalagi
Status:
Schüler
(272 Beiträge, 35x hilfreich)
Zwangsräumung, darf ARGE neue Wohnung verweigern?

A. erhielt eine Kündigung wegen zeitweilig unterlassener Treppenhausreinigung. Sie widersprach der Kündigung (Miete immer bezahlt, kein Krach etc.) und der Vermieter reichte einfach eine Räumungsklage ein. A. hat versucht mit dem Vermieter zu sprechen aber der ist aggressiv und zu keiner Einigung bereit. Die Situation im Mietshaus ist seit Jahren von Mobbing geprägt. Nun hat A. sich eine neue Wohnung gesucht und bei der ARGE angefragt. Der Sachbearbeiter sagte daß ein ausreichender Grund vorliegen muß um umzuziehen und die Wohnung dürfe nicht teurer sein. Die neue Wohnung ist teurer weil es einfach keine billigere Wohnung gibt und A. will nicht bis ans Äusserste gehen sondern die zerrüttete Situation verlassen. Der Sachbearbeiter sagt sie solle erstmal alle Verfahren zuende führen, egal ob sie das dort noch aushält oder nicht. MUSS A. das tun? Sie hat eine Kündigung erhalten was reichen sollte. Sie hat widersprochen und das so noch 6 Monate hinauszögern können. Ist A. verpflichtet bis zum letzten Mann zu kämpfen und alle Instanzen vor Gericht zu durchlaufen, egal was, oder muß die ARGE diese beiden Gründe anerkennen (Kündigung, Räumungsklage)und die andere Wohnung akzeptieren? Ist man verpflichtet in zerrüttetem Umfeld zu leben ohne da jemals raus zu dürfen. Man darf sich ja auch von einem Mann trennen wenn die Beziehung zerrüttet ist und dann eine andere Wohnung beziehen. Müssen Singles ihr Leben lang in einer Wohnung leben? Mit dem Argument die neue Wohnung müsse billiger sein ist A schachmatt weil es so ziemlich die billigste Wohnung in der Stadt war. Ebenso würde es sich im Falle des Wohnungswechsels mit dem Umzug verhalten. Angeblich bezahlt die ARGE nur den Mietwagen, die Leute muß A. selber mitbringen, sie lebe ja lange genug vor Ort und würde somit ausrechend Leute kennen. A. ist nicht mehr ganz jung und sämtliche Freunde sind gesundheitlich nicht mehr in der Lage einen ganzen Umzug zu bewältigen. Stimmt diese Aussage der ARGE oder wäre es möglich bei Bedarf einen Umzug bezahlt zu bekommen??

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13 Antworten
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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

Ausnahmsweise mal einer Meinung! Noch in Ergänzung: selbst wenn der Umzug bezahlt werden würde (warum eigentlich?), dann ist es A doch zumutbar, zwei oder drei Studenten anzuheuern, die die Möbel schleppen. A weiss, was auf sie zukommt, folglich kann sie auch ansparen.

Und, selbst wenn ich mich von meinem Lebensgefährten trenne, als ALG II Empfänger, dann muss ich meinen Umzug auch zahlen. Und ihn auch selbst organisieren.

Warum geht es in die Köpfe der Leute nicht rein, dass man sich nur das leisten sollte, was man sich auch leisten kann?

wirdwerden

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Nachtflieger:

Wir sind hier in einem Rechtsforum und nicht in einem Forum für Moralapostel. Deine persönliche Antipathie gegen Leistungsempfänger und Deine offen zur Schau gestellte Meinung, die Mitarbeiter der Jobcenten treffen schon die richtigen Entscheidungen, hat nichts mit der Realität und vor allem nichts mit der geltenden Rechtslage zu tun.

Ich erspare mir die Mühe, Deinen Beitrag im Einzelnen zu kommentieren, weil da ohnehin (fast) kein richtiger Satz drin steht.

@wirdwerden:

Schade das Du in das gleiche Horn stößt und dabei die in diesem Fall relativ eindeutige Rechtslage aus dem Blick verlierst.

@papalagi:

Es liegt eine Kündigung seitens der Vermieters vor und ist sogar bereits Räumungsklage erhoben worden. Wann sonst, wenn nicht in dieser Situation soll ein Umzug erforderlich sein? Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Kündigung mietrechtlich nicht haltbar ist, ist unter den geschilderten Umständen davon auszugehen, dass das Vertrauensverhältnis dermaßen zerrüttet ist, dass Dir ein Verbleib in der aktuellen Wohnung nicht zumutbar ist.

Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Umzug dann erforderlich ist, wenn Umstände gegeben sind, unter denen auch derjenige, der einen Umzug selbst finanzieren muss, einen Umzug ernsthaft in Erwägung ziehen würde. Und diese Situation sehe ich hier eindeutig als gegeben an.

Und die Frage des Verschuldens der Kündigung spielt hier sozialrechtlich überhaupt keine Rolle, was ja scheinbar auch noch nicht einmal das Jobcenter (die ARGE gibt es schon lange nicht mehr) behauptet.

Was von den bisherigen Auskünften des Jobcenters hast Du schriftlich?

Du musst auf jeden Fall, unter Vorlage einer vom potentiellen Vermieter ausgefüllten Mietbescheinigung oder eines vollständig ausgefüllten aber noch nicht unterschriebenen Mietvertrages, schriftlich/nachweislich die Zusicherung zur Übernahme der zukünftigen Unterkunftskosten sowie der Umzugskosten und ggf. Mietkaution (als Darlehen) beantragen. Zur Bearbeitung sollte eine Frist von 1 Woche (Datum einsetzen) gesetzt werden.

Auf einen solchen Antrag muss das Jobcenter einen schriftlichen Bescheid erlassen. Liegt der innerhalb der gesetzten Frist nicht vor oder ist der ablehnend, kann dagegen einstweiliger Rechtsschutz vor dem Sozialgericht erwirkt werden.

Was die zu übernehmenden Umzugskosten betrifft, so darf das Jobcenter sehr wohl auf Selbsthilfemöglichkeiten verweisen. Die Idee, z.B. ein paar Stunden als Hilfskräfte anzuheuern ist sicher nicht die schlechteste, weil auch kostengünstige Alternative, auf die das Jobcenter auch durchaus verweisen darf. Nur dann, wenn nachweislich keinerlei Selbsthilfemöglichkeiten vorhanden sind, muss das Jobcenter auch die Kosten für ein gewerbliches Umzugsunternehmen übernehmen. Hier bist Du allerdings in der Nachweispflicht und musst zumindest sehr plausibel und schlüssig darlegen, warum ein Umzugsunternehmen erforderlich ist.

Gruß,

Axel

NS: Eine Bitte an Dich: Wenn Du zukünftig in Deinen Beiträgen ab und an mal einen Absatz machst, wird der Beitrag deutlich besser lesbar.

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#5
 Von 
Tinnitus
Status:
Lehrling
(1417 Beiträge, 649x hilfreich)

Für micht hört sich die Schilderung des TE an als ob hier vorsätzlich die Kündigung provoziert wird. Das gibt bei Arbeitsverhältnissen mit Recht eine Sperre der Sozialleistungen. Wenn bei ALG2 dann auch noch ein professionelles Umzugsunternehmen gefordert wird, dann fällt mir wirklich nichts mehr ein.
Gerade sozial Schwache sind meist recht gut vernetzt und in Selbsthilfedingen sehr gut. Warum hier nach dem Sozialstaat gerufen wird ist mir unverständlich. Oder TE hat ganz andere soziale Probleme?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Nachtflieger:

Auch im Internet ist es nicht verboten, sich halbwegs höflich und respektvoll anderen gegenüber zu benehmen. Und das fängt, wenn man Antworten anderer User kommentieren möchte, schon mal mit einer höflichen Anrede an.

quote:
Nö, wird sind hier in einem Meinungsaustauschforum.


Welches sich, jedenfalls in dem Teil des Forums, in dem wir uns aktuell bewegen, mit Rechtsfragen beschäftigt und nicht mit Moralvorstellungen, die bei der Bewertung von Rechtsfragen auch keine Rollen spielen (sollten).

quote:
Wenn man dazu gerichtlich aufgefordert wird.
Vorher ist er abseits von persönlichen Gründen rechtlich nicht erforderlich.


Auch wenn ich mich wiederhole: Das sieht die Rechtsprechung anders.

quote:
Und in diesem Falle würde so ziemlich jeder, der seinen Lebensunterhalt nicht vom Staat bezahlt bekommt, auf den Umzug aus Gründen der ernstzunehmenden Kosten verzichten.


Und dafür lieber das Kostenrisiko einer Zwangsräumung in Kauf nehmen. Ist klar.

quote:
Oder warum gibt es wohl überhaupt die Möglichkeit, sich gegen Räumgklagen zur Wehr zu setzen?


Nur weil es die Möglichkeit gibt, sich zu wehren, heist das aber nicht, dass man das auch in jedem Fall tun muss. Oder habe ich da irgendwas missverstanden?

quote:
Bekommt die Leserschaft auch ein Urteil des Bundesgerichtshof dazu, der in Mietsachen das Festhalten an bestehenden (Vertrags-)Situationen nach Anmahnung der Erfüllung von Pflichten, wie das Reinigen des Treppenhauses, mieterseitig für unzumutbar hält?


Vielleicht lernst Du ja irgendwann auch noch, dass es halt Unterschiede zwischen Miet- und Sozialrecht gibt und ein und die selbe Situation, je nach zu klärender Rechtsfrage, gänzlich unterschiedlich zu beurteilen ist. Abgesehen davon wirst auch Du, jedenfalls wenn Du das Eröffnungsposting vollständig gelesen hast, gelesen haben, dass es nicht nur um die Verletzung vertraglicher Pflichten geht. Von einer Anmahnung dieser Pflichten ist da im Übrigen auch nichts zu lesen.

quote:
Nein, dann kann Rechtsschutz beantragt werden.


Korrekt. Man möge mir die falsche Wortwahl verzeihen.

quote:
Ob der gewährt wird, steht auf einem anderen Blatt.


Niemand kann zu irgendeinem Rechtsstreit im Vorfeld eine 100%ige Erfolgsgarantie geben, soviel ist mal völlig klar. Ich sehe aber, wenn die Schilderung des TE nur halbwegs stimmt, sehr gute Erfolgsaussichten.

quote:
Vielleicht sollte man man damit aufhören, hier am Meinungs- und Erfahrungsaustausch teilnehmenden Menschen falsche Hoffnungen zu machen und Sand in die Augen zu streuen,


Gegenvorschlag: Vielleicht solltest Du damit aufhören, jedem Fragesteller - jedenfalls im Unterforum Sozialrecht - zu unterstellen, Sachverhalte nur zur Hälfte und dann auch noch wahrheitswidrig darzustellen und so zu tun, als ob Behörden, Vermieter, Arbeitgeber und ähnliche Institutionen keine Fehler machen würden.

quote:
weil man aus ideologischen Gründen ein ganz persönliches Interesse an möglichst viel Klagen gegen JobCenter hat, mit denen man dann wieder seinen Frust auf ein Schutz bietendes Sozialsystem untermauern möchte.


Woher glaubst Du eigentlich meine ideologischen Interessen zu kennen und zu wissen, dass ich wegen irgendetwas frustriert wäre?

quote:
Ob man eine solche Vertragszusage auch erhält, wenn man den potentiellen Vermieter davon in Kenntnis setzt, dass man es in der Vergangenheit mit der Einhaltung der Pflichten aus solchen Verträgen nicht so ganz genau genommen und sich auch nach Eingang einer Räumungsklage im Recht gesehen hat?


Das kann hier nicht nur nicht geklärt werden, sondern ist auch für die Beurteilung der hier zur Diskussion gestellten sozialrechtlichen Frage gänzlich irrelevant.

quote:
nur weil irgendein Mensch mit Wut auf ehrlich, anständig und gewissenhaft arbeitende Mitarbeiter aus JobCentern im Internet dazu auffordert und sich das ganz zufällig mit der eigenen Wunschvorstellung deckt.


Unterlasse es bitte, mir irgendwelche Gefühle oder Vorstellungen anzudichten, solange Du nicht den Hauch einer Ahnung hast, ob diese überhaupt zutreffend sind. Und wenn die Mitarbeiter in den Jobcenter doch alle so anständig ehrlich und gewissenhaft arbeiten würden, wie Du es immer wieder betonst, dann frage ich einfach mal, warum auch gerade Klagen im Geltungsbereich des SGB II so überdurchschnittlich oft mindestens teilweise erfolgreich sind.

@tinnitus:

quote:
Gerade sozial Schwache sind meist recht gut vernetzt und in Selbsthilfedingen sehr gut.


Wenn das Deine ehrliche Meinung ist, dann hast Du von der Realität von Sozialleistungsempfängern keine Ahnung.

Gruß,

Axel

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1x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Nachtflieger:

quote:<hr size=1 noshade>Soll das eine Entschuldigung dafür sein, dass du selber eine solche Unterlassen hast? <hr size=1 noshade>


Im Gegensatz zu Dir spreche ich andere User, deren Beiträge ich kommentiere, direkt an. Egal, ob mein Kommentar zustimmend oder widersprechend ist. Das gebietet einfach die Höflichkeit, die Du - ähnlich wie viele andere hier - grundsätzlich vermissen lässt.

quote:<hr size=1 noshade>Für die von dir behauptete Realität, ein Auszug wäre trotz bestehendem Mietverhältnis notwendig, ohne dass ein Gericht das festgestellt hat, bleiben die von mir erfragten Belege aus. <hr size=1 noshade>


Wo sind denn die Belege für Deine Behauptungen? Die vermisse ich jedenfalls ebenso.

Beispiel für meine Behauptung:

quote:<hr size=1 noshade>LSG NRW vom 21.05.2102, L 12 AS 609/12 B ER :

Erforderlich ist ein Umzug, wenn für ihn ein vernünftiger Grund vorliegt, von dem sich auch ein Nichthilfeempfänger leiten lassen würde. <hr size=1 noshade>


Zwar mit anderen Worten, aber inhaltlich genau meine Aussage.

Und weiter heist es in der Entscheidung:

quote:<hr size=1 noshade>Das ist nach der Gesetzesbegründung insbesondere der Fall, wenn der Wohnungswechsel zur Eingliederung in Arbeit oder aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen erforderlich ist., nicht hingegen genügt es, wenn der Umzug lediglich sinnvoll oder wünschenswert erscheint <hr size=1 noshade>


Das im Streitfall letztendlich immer das zuständige Gericht entscheiden muss, ob ausreichende Gründe für eine Umzugsnotwendigkeit vorliegen oder nicht, versteht sich von selber.

quote:<hr size=1 noshade>In beiden Fällen besteht die Frage, wann die Fortführung eines Mietverältnisses unzumutbar ist. <hr size=1 noshade>


Die aber unter ganz unterschiedlichen Aspekten zu beurteilen ist. Darüber hinaus spielt mietrechtlich gesehen die Zumutbarkeit allenfalls dann eine Rolle, wenn entweder der Mieter fristlos kündigen will, oder der Vermieter wegen eines zerrütteten Vertrauensverhältnisses kündigen will.

quote:<hr size=1 noshade>Wenn man sich nämlich nochmals meinen Beitrag durchliest, erkennt man doch schnell, dass ich auch nach Urteilen aus der Sozialgerichtsbarkeit fragte. <hr size=1 noshade>


Gefragt hast Du ausschließlich und ganz konkret nach Urteilen des BGH, die dann wohl kaum sozialrechtlich geprägt sein dürften.

Hinsichtlich der Sozialgerichtsbearkeit gab es von Dir lediglich diese Aussage:

quote:<hr size=1 noshade>Auch das Bundessozialgericht hat meines Erachtens nie entschieden, das Wohnungen dann für Mieter nicht angemessen sind, wenn der Vermieter völlig zutreffend die Einhaltung von Pflichten fordert und sich bei hartnäckiger Weigerung seiner rechtsstaatlichen Möglichkeiten bedient. <hr size=1 noshade>


Eine Frage vermag ich darin nicht zu erkennen.

Um die nicht gestellte Frage dennoch zu beantworten sage ich, dass auch mir eine solche Entscheidung nicht bekannt ist, wobei es in dem genannten Kontext auch wohl weniger um die Angemessenheit als um die Zumutbarkeit gehen müsste. Die Angemessenheit ist ein völlig anderes Thema.

quote:<hr size=1 noshade>Was soll das für die TE werden, Rechtberatung? <hr size=1 noshade>


Du legst doch immer so großen Wert darauf, dass das hier ein Meinungsforum ist. Was bitte ist an der geäußerten Meinung, "ich sehe gute Erfolgsaussichten", als Rechtsberatung zu verstehen? Sorry, aber das empfinde ich als albern.

quote:<hr size=1 noshade>Und warum wird sich eigentlich so erbittert gegen das ach so böse JobCenter gewehrt, wo doch die Ursache des Problems zumindest mittelbar vom Vermieter ausgeht und gegen diesen bei anständigem Benehmen deutlich bessere Prozessaussichten vorhanden sind? <hr size=1 noshade>


Ob die Prozessaussichten gegen der Vermieter tatsächlich so viel besser sind, sei mal dahingestellt. Auf jeden Fall wird der prozessuale Weg gegen den Vermieter vom TE doch bereits gegangen. Fraglich bleibt aber weiterhin, ob - auch bei einem Obsiegen im Räumungsverfahren - aus den übrigen angedeuteten Gründen, der Verbleib in der Wohnung weiterhin zumutbar ist. Darüber hinaus ist logischerweise dem TE auch der Ausgang der Räumungsklage noch gar nicht bekannt und schon aus Gründen der eigenen Sicherheit muss er für den Fall vorbeugen, dass der Vermieter vor Gericht Recht behält.

quote:<hr size=1 noshade>Warum ist dann das Wehren nicht zumutbar? <hr size=1 noshade>


Zum Beispiel deshalb, weil in zivilgerichtlichen Verfahren mindestens das Gerichtskostenrisiko besteht, was im sozialgerichtlichen Verfahren (noch) nicht der Fall ist.

quote:<hr size=1 noshade>Respektlos, einfach anderen Menschen zu unterstellen, <hr size=1 noshade>


Und das ausgerechnet von Dir, der Du mit dieser Aussage meinerseits erkennbar nicht mal angesprochen warst. Respektlos ist wohl viel mehr Deine, in nahezu jedem Deiner Beiträge in diesem Forum, zumeist schlecht versteckte Unterstellung, jeder Fragesteller würde sowieso die Sachverhalte nur zur Hälfte und diese Hälfte auch noch verfälscht darstellen.

quote:<hr size=1 noshade>Geld vom Sozialstaat soll nicht mehr nur der bekommen, der es nötig hat, sondern auch der, der gerne eine bessere Wohnung hätte und den Umzug bezahlt bekommen möchte. <hr size=1 noshade>


Das zum Beispiel ist einer der bereits erwähnten Unterstellungen. Mit keiner Silbe hat der TE auch nur angedeutet, dass er eine bessere Wohnung haben möchte.

Gruß,

Axel

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-- Editiert AxelK am 24.03.2013 12:46

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
NiAaSt
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn man auf der Arbeit gekündigt wird, weil man nicht gearbeitet hat, muss kein Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Wenn man vom Vermieter gekündigt wird, weil man den Mietvertrag nicht einhält, soll trotzdem ein Umzug gezahlt werden müssen?


Wenn man behauptet, auf der Arbeit zu Unrecht gekündigt worden zu sein, muss man gegen diese Kündigung klagen.

Wenn man behauptet, vom Vermieter zu Unrecht gekündigt worden zu sein, soll man nicht klagen müssen?


Dann soll also einfach so der Staat zahlen müssen?
Und das alles, weil der Mieter sich nicht wohl und gemobbt fühlt?
Dann soll der Staat für alles Zahlen, bis der Mieter sich wohl fühlt?

Und das alles, ohne selber etwas zu leisten.

Schöne neue dekadente Welt.

1x Hilfreiche Antwort


#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38438 Beiträge, 14003x hilfreich)

@ Axel: da Du mich persönlich angesprochen hast hier meine Antwort. Ich bin weiss Gott kein Hasser von ALG II Empfängern. Gerade ich stelle viele ein. WiedereinsteigerInnen nach langer beruflicher Abstinenz und Scheidung. Soviel vorab. Sicherlich kann man über die Wortwahl von Nachtflieger streiten. Aber über den Inhalt, bezogen auf diesen Fall m.E. nicht.

Wenn sich jemand bewusst über alle Regeln hinwegsetzt, dann ist das seine Angelegenheit, die er auch zu vertreten hat. So etwas kann man sich nur leisten mit einem starken Nervenkostüm, und mit etwas "Geld im Kreuz." Aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit, also auf Kosten von uns allen. Zumal man davon ausgehen kann, dass dreimaliges Vergessen des Treppe Putzens nicht zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führt. Wenn es aber wirklich nur das war, dann wird die TE den Kündigungsprozess gewinnen. Sie kann dort wohnen bleiben, und die Kosten ihres Anwaltes hat die Gegenseite zu tragen.

Wenn es aber mehr war (wofür ja einiges spricht), dann hat sie es zu vertreten. Ich schreibe hier nicht von Verschulden im strafrechtlichen Sinne! Ich muss es vertreten, wenn ich die Kündigung meines Arbeitsverhältnisses provoziere. Ich muss es vertreten, wenn ich einen Verkehrsunfall verursache. Ich muss es vertreten, wenn ich jemanden einen Schaden zufüge. Und nur ALG II Empfänger sollen insoweit nicht verantwortlich sein, quasi unter einer Glocke im rechtsfreien Raum leben, wenn etwas zu ihren Lasten geht? Das erschliesst sich mir nicht, und ist auch so nicht vorgesehen. Sonst würde es ja keine Sanktionen im ALG II Bereich geben.

Und hier handelt es sich ja noch nicht mal um Sanktionen, sondern nur darum, dass sie ihr eigenes fehlerhaftes Handeln eben zu vertreten hat. Und nicht die Allgemeinheit.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@NiAaSt:

quote:
Wenn man auf der Arbeit gekündigt wird, weil man nicht gearbeitet hat, muss kein Arbeitslosengeld gezahlt werden.


Korrekt. Für die Dauer von 3 Monaten, aber nicht dauerhaft. Außerdem besteht auch in dem Fall - sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen - Anspruch auf ALG II. Es wird lediglich die Regelleistung, ebenfalls für die Dauer von 3 Monaten, um 30% abgesenkt.

Insofern hinkt der Vergleich ein wenig.

quote:
Wenn man behauptet, vom Vermieter zu Unrecht gekündigt worden zu sein, soll man nicht klagen müssen?


Die Behauptung alleine reicht sicherlich sowieso nicht aus, sondern die tatsächlich erfolgte Kündigung muss schon nachgewiesen werden. Und dann bleibt halt die Frage: Wer garantiert denn dafür, dass die Klage, bzw. die Verteidigung gegen die Klage des Vermieters, auch erfolgreich sein wird. Ist sie das nicht, ist man nach einem entsprechenden Urteil in erheblicher Zeitnot bei der Suche nach einer neuen Wohnung, was durch frühzeitige Bemühungen vermieden werden kann.

quote:
Dann soll also einfach so der Staat zahlen müssen?


Einfach so soll der Staat überhaupt nichts zahlen. Das hat auch niemand behauptet.

quote:
Und das alles, weil der Mieter sich nicht wohl und gemobbt fühlt?


Auch ein einfaches "sich nicht wohl fühlen" ist sicherlich kein ausreichender Grund, um auf Kosten der Allgemeinheit umzuziehen. Mobbing ist allerdings eine ernst zu nehmende Gefährdung der Gesundheit. Das auch da die bloße Behauptung, "ich werde gemobbt" sicherlich nicht ausreichend ist, ist wiederum klar. Selbstverständlich muss auch dieses Mobbing schon plausibel, schlüssig und glaubhaft dargelegt werden. Wobei das im Fall der TE jau auch nicht der alleinige und ausschließliche Umzugsgrund ist.

@Nachtflieger:

quote:
Die Behauptung, ein Auszug sei erst dann definitiv erforderlich, wenn man gerichtlich dazu aufgefordert wird?
Da habe ich einfach mal vorausgesetzt, dass das auch dir bekannt ist.


Du verkennst die sozialrechtliche Bewertung/Beurteilung/Definition des Begriffes der "Erforderlichkeit".

Wenn die Sachlage so einfach und klar wäre wie von Dir behauptet, dann dürfte die Jobcenter ja auch dann keine Umzugskosten übernehmen, wenn ein Umzug aufgrund einer Kostensenkungsaufforderung des Jobcenters erfolgt. Schließlich liegt ja auch hier keine gerichtliche Aufforderung zum Umzug vor. Ziemlich unsinnig, oder?

quote:
Wie dir bereits gesagt wurde, würde nicht jeder wirtschaftlich selbstverantwortliche Bürger sofort das Handtuch werfen, Umzugskosten und deutlich höhere Mietpreise in Kauf nehmen, nur weil man Ärger mit dem Vermieter hat.


Es geht vorliegend nicht nur um Ärger mit dem Vermieter, sondern es wurde eine Kündigung ausgesprochen und Räumungsklage eingereicht. Gibst Du der TE die Garantie dafür, dass das Gericht die Kündigung für unwirksam erklären wird?

Im Übrigen wird man schon unterscheiden müssen, um was für Ärger mit dem Vermieter es sich handelt. Nur wegen einer einmaligen verbalen Auseinandersetzung mit dem Vermieter wird sicher niemand umziehen. Je massiver und häufiger die Auseinandersetzungen allerdings werden, umso mehr und konkreter wird ein Mieter sich mit dem Gedanken befasen, ggf. auch einen Umzug in Erwägung zu ziehen. Wie massiv im Falle der TE die Probleme mit dem Vermieter sind kannst weder Du, noch ich, noch sonst jemand hier - mit Ausnahme der TE - wirklich beurteilen.

quote:
Und das angebliche Mobbing soll rechtfertigen?


Unter Umständen ja.

Auch mir ist klar, dass mit dem Begriff "Mobbing" heuzutage ziemlich sorglos umgegangen wird und oft schon Kleinigkeiten als Mobbing bezeichnet werden, die diese Kategorisierung nicht wirklich verdienen.

Deine Aussage, ...."das angebliche Mobbing".... suggeriert allerdings schon wieder, dass die TE auch in diesem Punkt etwas behauptet, was tatsächlich nicht gegeben ist. Woher weißt Du das? Wie wäre es, wenn Du Dir einfach mal angewöhnenen würdest, bei den jeweiligen Fragestellern nachzufragen, anstatt grundsätzlich davon auszugehen, dass Du deren Situation beeser beurteilen kannst, als die Betroffenen selber?

quote:
Was machen eigentlich selbstbeziehende Immobilieneigentümer bei Ärger mit der Nachbarschaft?


Die werden sich mit Sicherheit deutlich schwerer mit einem Umzug tun als Mieter. Das versteht sich doch von selbst, ist aber hier eigentlich überhaupt nicht die Diskussionsgrundlage.

quote:
Empfindest du es als Problem, wenn Menschen sich auch zu Vorfällen eine Meinung bilden, von denen sie nicht unmittelbar betroffen sind?


Überhaupt nicht. Was ich allerdings als Problem empfinde ist, wenn ausgerechnet Menschen, die jeglichen Respekt vor anderen vermissen lassen und in jedem Beitrag irgendwelche Unterstellungen gegen den jeweiligen Fragsteller aussprechen, dann wieder andere als respektlos hinstellen.

quote:
Oder ist es ganz einfach nur ein Problem, wenn jemand mit dir nicht die Meinung teilt?


Ich habe überhaupt kein Problem damit, wenn jemand anderer Meinung ist, als ich. Die Frage ist lediglich, ob man eine Meinung sachlich und vernünftig begründet vertritt, oder ob man sich - wie Du es mit Vorliebe tust - Sachverhalte erst durch eigene Interpretationen/Verdrehungen des dargestellten Sachverhaltes so zurecht biegt das die eigene, durch Moralvorstellungen geprägte, Meinung dann dazu passt.

quote:
Da du ja hier eine ziemliche Minderheitsmeinung recht realitätsfremd vetrittst, ist es nicht wunderlich, wenn du weitere Gegenstimmen vermeiden willst.


Wenn ich Gegenstimmen vermeiden wollte, dann würde ich hier nicht seitenweise mit Dir rumdiskutieren, sondern hätte schon längst diesen Thread geschlossen. Und darüber, wer seine Meinung hier realitätsfremd vertritt, kann man sicher auch durchaus gegenteiliger Meinung sein.

quote:
Hier geht es, auch für die TE, nur darum, wie solche Verhalte rechtlich geregelt sind.


Achso, jetzt geht es dann also auch für Dich plötzlich doch wieder um rechtliche Regelungen und nicht nur um Meinungsaustausch. Dann fang doch bitte mal damit an, tatsächlich eine sozialrechtliche Bewertung der Frage der TE vorzunehmen und Deine Meinung dann auch irgendwie zu begründen/zu belegen.

quote:
Und dann kommst du daher und behauptest, dass die Allgemeinheit dafür bezahlen müsste, wenn jemand umziehen möchte, und dazu lediglich, also so wie in diesem Falle, eine Kündigung eingehen, die auch ganz einfach aufgrund von einbehaltenen Mietzahlungen ausgesprochen oder vom Mieter erwünscht und aus Gefälligkeit ausgesprochen worden sein kann, und sich über Mobbing ermpört werden muss?


Und schon wieder Unterstellungen, die durch nichts belegt sind. Da erübrigt sich jeder weitere Kommentar. Zumal weitere Unterstellungen unmittelbar folgen.

quote:
Muss ich mir den Text erst in MS Word rüberkopieren und die Unterstreichungen entfernen?
Oder ist alles, was du da geschrieben hast, so wichtig, dass es auch alles unterstrichen gelesen werden muss?
Ich spare mir jetzt einfach mal beides und verzichte auf den Text.


Entschuldige bitte, dass mir doch tatsächlich ein Fehler bei der Formatierung meines Beitrages unterlaufen ist. Kann Dir ja scheinbar nicht passieren. Wie Du siehst, habe ich den Fehler korrigiert.

@wirdwerden:

quote:
Ich bin weiss Gott kein Hasser von ALG II Empfängern.


Würde ich auch nie behaupten.

quote:
Wenn sich jemand bewusst über alle Regeln hinwegsetzt, dann ist das seine Angelegenheit, die er auch zu vertreten hat.


Auch hier bleibt zunächst mal die Frage: Wieso über "alle Regeln"? Im Eröffnungsbetrag ist lediglich die Rede von nicht geputzter Treppe. Das wäre dann ein (wiederholter) Regelverstoß, aber kein Verstoß gegen alle Regeln.

quote:
Und nur ALG II Empfänger sollen insoweit nicht verantwortlich sein, quasi unter einer Glocke im rechtsfreien Raum leben, wenn etwas zu ihren Lasten geht? Das erschliesst sich mir nicht, und ist auch so nicht vorgesehen.


Das ist sicherlich eine Meinung, die man so vertreten kann. Ich sehe das halt nach wie vor anders und sage, dass eine Kündigung zunächst einmal immer einen im sozialrechtlichen Sinne wichtigen Grund für einen Umzug darstellt. Das Verschulden der Kündigung spielt bei der Beurteilung der Erforderlichkeit des Umzuges keine Rolle. Für eine solche Einschränkung gibt es im SGB II schlichtweg keine Rechtsgrundlage.

Ein Beispiel aus eigenem Erleben: Meine letzte Wohnung ist seinerzeit vom Vermieter wegen Eigenbedarfs gekündigt worden. Ich war schon damals fest davon überzeugt (heute weis ich es mit Sicherheit und könnte es beweisen), dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben war. Also habe ich der Kündigung erstmal widersprochen.

Gleichzeitig habe ich die Situation mit dem Jobcenter besprochen und dargestellt, dass ich bereit wäre, mich gegen die Kündigung zur Wehr zu setzen, wenn denn das Jobcenter das Kostenrisiko trägt. Dazu war man nicht bereit und hat lieber die Umzugskosten getragen

Im Nachhinein hätte dann durchaus auch noch die Möglichkeit für das Jobcenter bestanden, die Umzugskosten vom ehemaligen Vermieter zurück zu fordern und als Schadenersatz geltend zu machen, eben weil die Kündigung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit rechtswidrig war. Auch daran war das Jobcenter nicht interessiert.

Letztere Möglichkeit wäre im Übrigen im Fall der TE für das Jobcenter ebenfalls gegeben. Aber das nur am Rande.

Gruß,

Axel




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#13
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wirdwerden
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@ Axel: Eigenbedarf ist doch was völlig anderes. Dieser wurde von außen an Dich heran getragen.

Nur, hier haben wir einen Verursacher der Kündigung, nämlich die TE, die ihren vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist. Das räumt sie ja auch ein. Und dass dann die anderen Mieter stinkig sind, die ihren Verpflichtungen nachkommen, das ist doch wohl klar. Und das ist Mobbing? Wieso wird heute eigentlich jede Unmutsäußerung gleich mit dem Zauberwort Mobbing belegt? Ich kapier es nicht.

Bei uns beschwerte sich neulich ein Arbeitnehmer. Er werde gemoppt. Klar, wie? Der Chef würde kontrollieren, ob er rechtzeitig käme (also seinen vertraglichen Verpflichtungen nachkommt). Mobbing? Darf man überhaupt nichts mehr sagen?

In unserem Fall hat das Job-Center doch tatsächlich das getan, was seine Aufgabe ist. Es hat nämlich nach dem Grund für die Kündigung nachgefragt. Was spricht dagegen?

Ach ja, die ALG-Sperre ist nur temporär, und die finanzielle Einbuße auch. Die Kosten für den Umzug sind ja auch nur temporär, also genau so zumutbar. Oder?

Bleibt nur die höhere Miete, und da muss man eben gucken.

Nur, wieso hab ich wie einige andere hier das Gefühl, die Kündigung wurde provoziert?

wirdwerden

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