Hallo zusammen, ich sitze gerade vor einer Situation die ziemlich stressig werden wird.
Zur Zeit verfüge ich bei der Firma wo ich arbeite über einen befristeten Vertrag. So weit so gut, kein Problem, fand ich auch mit der Zeit echt super, da ich meine Arbeit mit der Zeit alles andere als lieben gelernt habe (der Arbeitgeber als solcher ist in Ordnung, es ist nur einfach nicht meine Welt).
Nun endet mein befristeter Vertrag bald und mir wurde offenbart, dass die mich behalten wollen. Mein Vorhaben war es eigentlich das auslaufen zu lassen und mir einen neuen Job zu suchen. (Ich habe recht hohe Pendelzeiten am Tag... alles in Allem so schon recht stressig und belastend)
Nachdem ich nun etwas gesucht habe wurde mir dann klar, ich muss den Vertrag annehmen sonst hagelt es vom Amt Sanktionen und die kann ich mir nicht leisten. Die Laune ist schon mal im Keller, aber was will man machen.
Bis hier hin kann man das ja noch dulden, was aber mit im Raum steht ist, dass mein Arbeitgeber von mir verlangen könnte, dass ich umziehe, sonst kommt kein Arbeitsvertrag zu Stande.
Da noch kein Vertrag aufgesetzt wurde, kann ich noch nicht sagen ob diese Klausel dort drin stehen wird.
Jedenfalls habe ich weiß Gott keine Lust dorthin zu ziehen (zumal ich schon dabei bin einen Job hier in der Nähe zu suchen und ich dann gewiss nicht dort eine Wohnung haben will) und eigentlich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sowas in einem Vertrag festgehalten werden darf.
Was passiert aber, wenn ich wegen so einer Klausel den Arbeitsvertrag nicht annehme? Im Prinzip habe ich mich dann ja selbstverschuldet in die Situation gebracht AG1 zu beanspruchen. Würden mir dann, mit so einer Klausel, Sanktionen drohen?
Ich habe keinen Partner und keine Kinder... und zumindest bei HarzIV habe ich gelesen, dass ein Umzug zumutbar ist. Ebenso scheint es zumutbar zu sein umzuziehen wenn man in eine andere Fiale am anderen Ende von Deutschland versetzt wird, wenn im Vertrag "Deutschlandweit" oder ähnliches steht.
Sowas steht natürlich nicht in meinem Arbeitsvertrag, aber ich weiß leider nicht was für ein Schreiben die nun aufsetzen werden.
-- Editiert von Moderator am 09.02.2019 14:00
-- Thema wurde verschoben am 09.02.2019 14:00
Zwangsumzug als Voraussetzung für einen Arbeitsvertrag
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Die Offenbarung heißt wie? Hast du sie lesen können?ZitatNun endet mein befristeter Vertrag bald und mir wurde offenbart, dass die mich behalten wollen. :
Du musst nicht. Du solltest. Was hast du gesucht? Einen anderen Job? Noch nicht, dann aber los jetzt!ZitatNachdem ich nun etwas gesucht habe wurde mir dann klar, ich muss den Vertrag annehmen :

Welches Amt? Welche Sanktion? EINE hagelt?Zitatsonst hagelt es vom Amt Sanktionen und die kann ich mir nicht leisten. :
Genau. Alles Schaum und Traum.Zitatdass mein Arbeitgeber von mir verlangen könnte, dass ich umziehe, sonst kommt kein Arbeitsvertrag zu Stande. Da noch kein Vertrag aufgesetzt wurde, kann ich noch nicht sagen ob diese Klausel dort drin stehen wird. :
Doch. Darf.Zitateigentlich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sowas in einem Vertrag festgehalten werden darf. :
Dann endet dein Beschäftigungsverhältnis dort. Dann wirst du ohne Anschluss-Job zunächst arbeitsuchend, dann ab 1. Tag nach Ende wirst du arbeitslos.ZitatWas passiert aber, wenn ich wegen so einer Klausel den Arbeitsvertrag nicht annehme? Im Prinzip habe ich mich dann ja selbstverschuldet in die Situation gebracht AG1 zu beanspruchen. Würden mir dann, mit so einer Klausel, Sanktionen drohen? :
Dann erwartet dich eine Sperrzeit nach § 159 (1) SGB III, wegen versicherungswidrigem Verhalten. 12 Wochen 0,-€ von der Arbeitsagentur.
Musst du zum JC, dann gibts die Sanktion nach § 31 SGB II , 30 % des maßg. Regelbedarfs, für 3 Monate.
Zwangsumzug? Das müsstest du als wichtigen Grund genauer erklären. zB. Wohin? zB. WER gibt dir dort eine Wohnung? Kannst du doppelte Haushaltsführung mit dem AG vereinbaren, bis du in X eine Wohnung finden würdest?
Hier weiß das auch niemand. NIEMAND.Zitataber ich weiß leider nicht was für ein Schreiben die nun aufsetzen werden. :

ZitatNun endet mein befristeter Vertrag bald und mir wurde offenbart, dass die mich behalten wollen. Mein Vorhaben war es eigentlich das auslaufen zu lassen und mir einen neuen Job zu suchen. (Ich habe recht hohe Pendelzeiten am Tag... alles in Allem so schon recht stressig und belastend) :
Das ist normal im Arbeitsleben. Könnten Sie aber selber ändern, wenn SIe sich vor Ort (am Arbeitsplatz) eine Wohnung suchen, das ist natürlich erst angesagt wenn der neue Vertrag unter Dach und Fach ist, ansonsten können Sie erst einmal ja weiter pendeln.
Zitatwas aber mit im Raum steht ist, dass mein Arbeitgeber von mir verlangen könnte, dass ich umziehe, sonst kommt kein Arbeitsvertrag zu Stande. :
Da noch kein Vertrag aufgesetzt wurde, kann ich noch nicht sagen ob diese Klausel dort drin stehen wird.
Dann doch erstmal abwarten ob der Vertrag eintrudelt und wie er in der Realität aussieht. Sicherlich kann der Arbeitgeber mit mehreren Filalen auch aufzsetzen, dass man deutschlandweit eingesetzt werden kann/soll, aber hier muss er Ihnen dann auch entgegenkommen zB id Form, dass die (vom AG gewollten) Umzüge auch von diesem gezahlt werden und er bei der Wohnungsbeschaffung unterstützend tätig wird.
Aber wie gesagt, nix genaues weiß man nicht deswegen erst mal abwarten bis das Papier kommt.
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Zitat:Die Offenbarung heißt wie? Hast du sie lesen können?Zitat:Zitat (von SoulCat):
Nun endet mein befristeter Vertrag bald und mir wurde offenbart, dass die mich behalten wollen.
Es war mündlich, mein Vorgesetzter kam auf mich zu und hat mit mir darüber gesprochen.
Etwas schriftliches habe ich noch nicht in der Hand.
Zitat:Du solltest. Was hast du gesucht? Einen anderen Job? Noch nicht, dann aber los jetzt!Zitat:Nachdem ich nun etwas gesucht habe wurde mir dann klar, ich muss den Vertrag annehmen
Du musst nicht.![]()
Nach rechtlichen Grundlagen. Worauf muss ich achten, welche Rechte habe in der Situation. Um genau zu sein, kann ich ohne Konsequenzen bei einem befristeten Vertrag eine Verlängerung/Festanstellung ablehnen.
Wie ich herausfand, nur mit sehr guten Grund.
Natürlich war mir im Vorfeld klar, dass das es Konsequenzen geben würde, aber wie gravierend die ausfallen würden, dass war mir bis vor wenigen Tagen nicht bewusst.
Zitat:Doch. Darf.Zitat:Zitat (von SoulCat):
eigentlich kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sowas in einem Vertrag festgehalten werden darf.
Im Ernst? Mein Arbeitgeber darf mir vorschreiben das ich näher zu meiner jetzigen Arbeitsstelle ziehen muss, sonst kommt der Vertrag nicht zu Stande und wenn ich den Vertrag ausschlage, dann gibt es wirklich Sanktionen vom Arbeitsamt?
Zitat:Welches Amt? Welche Sanktion? EINE hagelt?Zitat:Zitat (von SoulCat):
sonst hagelt es vom Amt Sanktionen und die kann ich mir nicht leisten.
Entschuldige das ich nicht ganz deutlich war, gemeint war das Arbeitsamt.
Sanktionen wären dann eine Sperre von 12 Wochen, also kein Geld für 3 Monate... um eine der Folgen zu nennen.
Zitat:Zwangsumzug? Das müsstest du als wichtigen Grund genauer erklären. zB. Wohin? zB. WER gibt dir dort eine Wohnung? Kannst du doppelte Haushaltsführung mit dem AG vereinbaren, bis du in X eine Wohnung finden würdest?
Wohin, dass wäre wie bereits in diesem Beitrag erwähnt, näher an meine jetzige Arbeitsstelle.
Eine Wohnung müsste ich mir dort selber suchen, vermutlich mit Unterstützung meines jetzigen Arbeitgebers.
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Zitat:Da noch kein Vertrag aufgesetzt wurde, kann ich noch nicht sagen ob diese Klausel dort drin stehen wird.Zitat:Zitat (von SoulCat):
was aber mit im Raum steht ist, dass mein Arbeitgeber von mir verlangen könnte, dass ich umziehe, sonst kommt kein Arbeitsvertrag zu Stande.
Dann doch erstmal abwarten ob der Vertrag eintrudelt und wie er in der Realität aussieht. Sicherlich kann der Arbeitgeber mit mehreren Filalen auch aufzsetzen, dass man deutschlandweit eingesetzt werden kann/soll, aber hier muss er Ihnen dann auch entgegenkommen zB id Form, dass die (vom AG gewollten) Umzüge auch von diesem gezahlt werden und er bei der Wohnungsbeschaffung unterstützend tätig wird.
Nun, wenn es dazu kommt, dann geht es um meine jetzige Arbeitsstelle, dass ich näher zu dieser ziehe.
Es geht nicht um eine Versetzung in eine andere Fiale.
Zahlen muss ich dann meinen Umzug selber, das war bei meinen Kollegen genauso, sie würden mir aber vielleicht dabei helfen eine Wohnung zu suchen, dass weiß ich jedoch nicht.
Jedoch bevor es überhaupt zu alledem kommt, würde ich dennoch gerne wissen, darf mein Arbeitgeber so etwas von mir verlangen? Also das ich zu meiner jetzigen Arbeitsstelle ziehe.
Achso. WAS hat er dir definitiv angeboten? Bitte mal nur die Fakten.ZitatEs war mündlich, mein Vorgesetzter kam auf mich zu und hat mit mir darüber gesprochen. :
Aus einem Gespräch allein (wir kennen den Inhalt nicht) lassen sich keine rechtlichen Grundlagen ableiten.ZitatNach rechtlichen Grundlagen. Worauf muss ich achten, welche Rechte habe in der Situation. :
Nein, darf er nicht. Dein AG kann dir die Verlängerung (weitere Befristung oder Umwandlung in Festanstellung?) anbieten. Etwas anderes wird er sowieso nicht machen. In diesem Vertragsangebot kann er seine Vorstellungen unterbringen.ZitatMein Arbeitgeber darf mir vorschreiben :
Es müsste ein wichtiger Grund sein. Dieser Grund müsste nicht nur für dich, sondern auch für die Arbeitsagentur wichtig genug sein, um von einer Sperrzeit abzusehen. Das frühere Arbeitsamt= Arbeitsagentur=Agentur für Arbeit.ZitatWie ich herausfand, nur mit sehr guten Grund. :
Quatsch. Kann er nicht verlangen. Du hattest *bundesweite Versetzung* im Hinterkopf.Zitatdas ich näher zu meiner jetzigen Arbeitsstelle ziehen muss, :
Warum müsstest du umziehen?ZitatWohin, dass wäre wie bereits in diesem Beitrag erwähnt, näher an meine jetzige Arbeitsstelle. :
Zitat(Ich habe recht hohe Pendelzeiten am Tag... alles in Allem so schon recht stressig und belastend) :
Nö. Warum sollte er das verlangen? Wie du zur Arbeit kommst, ist dein Vergnügen oder dein Stress.ZitatAlso das ich zu meiner jetzigen Arbeitsstelle ziehe. :
ZitatJedoch bevor es überhaupt zu alledem kommt, würde ich dennoch gerne wissen, darf mein Arbeitgeber so etwas von mir verlangen? Also das ich zu meiner jetzigen Arbeitsstelle ziehe. :
Verlangen kann er es, ob es wirksam ist, ist die Frage. Da tendiere zu klarem NEIN.
Es gibt durchaus berufliche Konstellationen, bei denen eine Nähe von Arbeisplatz und Wohnort angebracht ist. Etwa bei Rufbereitschaft von zu Hause aus. Oder aber, wenn gewisse Besprechungen regelmäßig so stattfinden müssen zu Zeiten, in denen dann hinterher keine Möglichkeit mehr besteht, mit Öffis zum Wohnort zurück zu fahren, wenn die Flexibilität, die dringend erforderlich ist, einfach nicht da ist. In all diesen Fällen, Anami, wird ein Arbeitgeber drauf achten, dass er nur Mitarbeiter hat, die eben die erforderliche Flexibilität aufweisen.
Hier haben wir doch aber ein ganz anderes Problem. Der mögliche Arbeitgeber muss den Vertrag ohne Wohnortwechsel gar nicht anbieten. Wenn man was anderes sucht, jobtechnisch, dann kann man vielleicht den Wohnungsvechsel aus gutem Grund hinauszögern. Bis man etwas anderes gefunden hat. Eine andere Möglichkeit sehe ich eigentlich nicht.
wirdwerden
ZitatUm genau zu sein, kann ich ohne Konsequenzen bei einem befristeten Vertrag eine Verlängerung/Festanstellung ablehnen. :
Wie ich herausfand, nur mit sehr guten Grund.
Aha, und diese Erkenntnis hat man nun woher genau`?
Wenn man allerdings verpasst hat, sich wie orgeschrieben rechtzeitig vor auslaufen des Vertrages beim Amt zu melden, dann sollte man die Verlängerung nicht ablehnen.
ZitatJedoch bevor es überhaupt zu alledem kommt, würde ich dennoch gerne wissen, darf mein Arbeitgeber so etwas von mir verlangen? Also das ich zu meiner jetzigen Arbeitsstelle ziehe. :
Ja, natürlich darf er das.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.
Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind dies vertraglichen Verpflichtungen gültig, ...) mit.
Käme also darauf an, wie der Arbeitgeber diese Verlangen begründet.
ZitatZahlen muss ich dann meinen Umzug selber, :
Mit einer guten Begründung (z.B. "sonst arbeitslos") könnte man auch eventuell vom Amt einen Zuschuss bekommen.
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