Zweifamilienhaus anspruch auf ARGE

16. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Gülizar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweifamilienhaus anspruch auf ARGE

ich habe eine allgemeine Frage zur Sozialgesetzbuch, bzw. zu einsetzen des Vermögens:

Meine Schwiegereltern (geb. 1957 u., 1959) beziehen keine Sozialleistungen vom Staat. und haben keine weiteren Einnahmen (0,00?) und die Ausgaben bezahlt der Sohn (mein Mann). Im Jahrbelaufen sich die ausgaben ca. 9000€.

Mein Schwiegervater besitzt ein Zweifamilienhaus - in dem wir (Sohn und Ehefrau 85qm ) und in dem einen Sie selber bewohnen 90qm. Mein Mann hat auch das Hausdarlehen 70.000€ umschreiben lassen und auf sich genommen. Grundschuld steht noch drin. (Annuität 600,00 €)



Meine Frage: Zählt der Zweifamilienhaus zu dem einzusetzendes Vermögen bzw. angemessenes Hausgrundstück?


Besteht somit ein Anspruch od. verfällt es weil Sie nur dieses Zfh haben und wir drin wohnen?


Ich bin mir nicht sicher und wollte Sie deshalb fragen, ich bedanke mich im voraus ganz herzlich

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32886 Beiträge, 17271x hilfreich)

Zählt der Zweifamilienhaus zu dem einzusetzendes Vermögen bzw. angemessenes Hausgrundstück? Na sicher - ein selbstgenutztes Haus wäre evtl. nicht als verwertbares Vermögen einzusetzen. So aber dürfte der von Ihnen bewohnte Hausteil natürlich verwertbar sein.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

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#2
 Von 
little-key
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Besser hier:
http://www.kinder-armut.de/hartz-4-iv-alg-2-sgb-ii/haus-eigentumswohnung-eigenheim.html

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"Wer schreibt sollte beachten: http://de.wikipedia.org/wiki/Netiquette"

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Gülizar:

quote:
die Ausgaben bezahlt der Sohn (mein Mann). Im Jahrbelaufen sich die ausgaben ca. 9000€.


Welche Ausgaben sind damit gemeint? Die für's Haus? Die üblichen Lebenshaltungskosten? Was ist mit der Krankenversicherung?

Sorry, aber 9.000,- € Gesamt-Jahresausgaben, quasi für alles was anfällt, erscheint - mir jedenfalls - zumindest auf den ersten Blick etwas unrealistisch.

Sofern die Schwiegereltern jetzt ALG II beantragen, ist zunächst einmal der selbst genutzte Hausanteil geschützt und insoweit nicht zu verwerten.

Inwieweit der von Euch genutzte Anteil, der grundsätzlich sicherlich ungeschütztes Vermögen darstellt, zu verwerten wäre, müsste anhand der Gesamtumstände des Einzelfalls beurteilt werden. Immerhin würden dem Jobcenter wohl keinerlei Unterkunftskosten entstehen, was sonst ja auch bei Wohneigentümern durchaus üblich ist.

Des Weiteren ist das Haus offensichtlich noch mit Hypothekenschulden belastet, was ebenfalls bei der Prüfung zu berücksichtigen ist.

Schließlich wäre bei einem Verkauf lediglich Eurer Wohnung vom Verkaufserlös auch die Vermögensfreibeträge in Abzug zu bringen. Dabei wäre zu prüfen, ob nur die "normalen" Freibeträge von 150,- € pro Lebensjahr Deiner Schwiegereltern zu berücksichtigen wäre, oder ob die Immobilie eher als Altersvorsorgevermögen zu betrachten ist mit der Folge, dass der Freibetrag dann 750,- € pro Lebensjahr betragen würde. Bei einem Gesamtalter Deiner Schwiegereltern (55 + 57 Jahre) von 112 Jahren x 750,- € würde das immerhin 84.000,- € ausmachen, die Deinen Schwiegereltern zu belassen wären. Ob dann eine Verwertung der einen Wohnung noch wirtschaftlich ist, oder vielmehr eine unzumutbare Härte darstellen würde, wäre anhand des tatsächlich erzielbaren Verkaufserlöses zu prügen.

Wie ist denn die Übernahme des Hypthekendarlehens durch Deinen Mann erfolgt? Kann daraus ggf. ein Kauf der von Euch genutzten Wohnung konstruiert werden? Gibt es dazu entsprechende vertragliche (notariell) Vereinbarungen?

All diese Dinge, und vermutlich noch viel mehr, werden ggf. zu prüfen und zu bewerten sein, was ein solches Forum hier kaum bieten kann.

Insofern würde ich im Zweifelsfall einfach erstmal den Antrag stellen und schauen, wie das Jobcenter auf die Gesamtsituation reagiert. Ggf sollte dann schon im Antragsverfahren ein im SGB II versierter Rechtsanwalt konsultiert und um Rat gefragt werden, bevor irgendwelche ungünstigen Angaben gemacht werden, die später kaum, oder gar nicht mehr zu korrigieren sind.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)


Ein Zweifamilienhaus kannst du nicht beliebig aufteilen, wie es dir gerade in den Kram passt. Es sind hier nicht zwei Eigentumswohnungen in einem Haus.




-- Editiert Moderator am 18.07.2014 09:51

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120219 Beiträge, 39849x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ein Zweifamilienhaus kannst du nicht beliebig aufteilen, wie es dir gerade in den Kram passt. <hr size=1 noshade>

Ein Zweifamilienhaus verfügt denknotwendigerweise über 2 abgeschlossene Wohneinheiten.
Die nicht selbst genutzte Wohneinheit (=Vermögen) ist entsprechend zu verwerten, bevor man die Allgemeinheit finanziell "anzapft".





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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