Hallo miteinander!
Ich habe folgende Frage: beziehe Wohngeld und sitze gerade am Weiterbewilligungsantrag.
Mein Vater hat mit letztes Jahr im April und nochmal im Dezember je 3309€ überwiesen. Läuft das als Einmalige Zuwendung? Oder muss ich es noch nachträglich angeben?
Danke für eure Hilfe!
Zweimal Geldschenkung während Wohngeld
10. Januar 2025
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Frage vom 10. Januar 2025 | 15:01
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweimal Geldschenkung während Wohngeld
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#1
Antwort vom 10. Januar 2025 | 19:31
Von
Status: Unbeschreiblich (35573 Beiträge, 6053x hilfreich)
Ja, und es ist Einkommen.ZitatLäuft das als Einmalige Zuwendung? :
Ob es hätte angegeben werden müssen, ergibt sich aus § 27 (2) WoGG.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
#2
Antwort vom 13. Januar 2025 | 17:34
Von
Status: Schüler (219 Beiträge, 55x hilfreich)
Soweit es sich tatsächlich um Schenkungen handelte, kann ich dich beruhigen: Diese zählen beim Wohngeld generell nicht als Einkommen, mehren aber dein ggf. zu berücksichtigendes Vermögen.
Das weiß jeder SB einer x-beliebigen Wohngeldstelle. @Anami gibt mal wieder Falschauskünft.
-- Editiert von User am 13. Januar 2025 17:40
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#3
Antwort vom 13. Januar 2025 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (35573 Beiträge, 6053x hilfreich)
Und warum fragst du den TE nicht, ob die Einnahmen als Schenkungen deklariert wurden? Dass er das hier so nennt, interessiert eine Wohngeldstelle nicht wirklich.ZitatSoweit es sich tatsächlich um Schenkungen handelte, :
Ob es angegeben und zu berücksichtigen ist, findet sich im Gesetz.
Ich zumindest finde 2 identische Summen von je 3309,- nicht gerade *schenkungsähnlich*.Zitatje 3309€ überwiesen. :
aber ...soweit das tatsächlich so war...
Du als x-beliebige antwortest ja viel zu selten... zu solchen Fragen.ZitatDas weiß jeder SB einer x-beliebigen Wohngeldstelle. :
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