Zweimal Geldschenkung während Wohngeld

10. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
Hallo123mitglied123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweimal Geldschenkung während Wohngeld

Hallo miteinander!
Ich habe folgende Frage: beziehe Wohngeld und sitze gerade am Weiterbewilligungsantrag.
Mein Vater hat mit letztes Jahr im April und nochmal im Dezember je 3309€ überwiesen. Läuft das als Einmalige Zuwendung? Oder muss ich es noch nachträglich angeben?
Danke für eure Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35573 Beiträge, 6053x hilfreich)

Zitat (von Hallo123mitglied123):
Läuft das als Einmalige Zuwendung?
Ja, und es ist Einkommen.
Ob es hätte angegeben werden müssen, ergibt sich aus § 27 (2) WoGG.
https://www.gesetze-im-internet.de/wogg/__27.html
https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
TazDummchen
Status:
Schüler
(219 Beiträge, 55x hilfreich)

Soweit es sich tatsächlich um Schenkungen handelte, kann ich dich beruhigen: Diese zählen beim Wohngeld generell nicht als Einkommen, mehren aber dein ggf. zu berücksichtigendes Vermögen.

Das weiß jeder SB einer x-beliebigen Wohngeldstelle. @Anami gibt mal wieder Falschauskünft.

-- Editiert von User am 13. Januar 2025 17:40

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#3
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35573 Beiträge, 6053x hilfreich)

Zitat (von TazDummchen):
Soweit es sich tatsächlich um Schenkungen handelte,
Und warum fragst du den TE nicht, ob die Einnahmen als Schenkungen deklariert wurden? Dass er das hier so nennt, interessiert eine Wohngeldstelle nicht wirklich.
Ob es angegeben und zu berücksichtigen ist, findet sich im Gesetz.

Zitat (von Hallo123mitglied123):
je 3309€ überwiesen.
Ich zumindest finde 2 identische Summen von je 3309,- nicht gerade *schenkungsähnlich*.
aber ...soweit das tatsächlich so war...
Zitat (von TazDummchen):
Das weiß jeder SB einer x-beliebigen Wohngeldstelle.
Du als x-beliebige antwortest ja viel zu selten... zu solchen Fragen.

Signatur:

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