Hallo,
ich bekomme Krankengeld und war während der ersten Erkrankung bis einschließlich zum 24.12 krankgeschrieben. Mein Hausarzt hat im Vorfeld bereits gesagt, dass er mich nicht länger krankschreibt. Muss ich mir jetzt die Folgebescheinigung bei einem anderen (Haus)-Arzt einholen und wird die AU-Bescheinigung dann einfach so 1:1 weiter von dem anderen Arzt ausgestellt? Zusätzlich habe ich am 21.12 eine AU-Bescheinigung für eine zweite Krankheit mit einer Laufzeit von 2 Wochen bekommen (Erstbescheinigung), die beiden haben sich zeitlich überschnitten. Mit der zweiten Krankheit habe ich mich in der Laufzeit des Krankengeldes befunden, wird das Geld mit der neuen AU problemlos weitergezahlt?
Vielen Dank im voraus!!
Liebe Grüße
-- Editiert von alex2022 am 26.12.2021 09:14
Zweite Krankheit während Krankengeldbezuges. Probleme mit Krankengeld?
26. Dezember 2021
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Frage vom 26. Dezember 2021 | 09:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweite Krankheit während Krankengeldbezuges. Probleme mit Krankengeld?
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#1
Antwort vom 26. Dezember 2021 | 12:24
Von
Status: Unbeschreiblich (31932 Beiträge, 5624x hilfreich)
Nein. Warum sollte ein anderer Arzt das tun?ZitatMuss ich mir jetzt die Folgebescheinigung bei einem anderen (Haus)-Arzt einholen und wird die AU-Bescheinigung dann einfach so 1:1 weiter von dem anderen Arzt ausgestellt? :
Nein.Zitatwird das Geld mit der neuen AU problemlos weitergezahlt? :
#2
Antwort vom 26. Dezember 2021 | 12:35
Von
Status: Unbeschreiblich (119444 Beiträge, 39726x hilfreich)
ZitatMuss ich mir jetzt die Folgebescheinigung bei einem anderen (Haus)-Arzt einholen :
Man hat mehr als einen Hausartzt?
Zitatund wird die AU-Bescheinigung dann einfach so 1:1 weiter von dem anderen Arzt ausgestellt? :
Selbstverständlich nicht - zumindest wenn der Arzt legal arbeitet und seine Zulassung nicht riskieren möchte.
Zitatwird das Geld mit der neuen AU problemlos weitergezahlt? :
Hat die zweite Krankheit irgendwas mit der ersten Krankheit zu tun?
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#3
Antwort vom 27. Dezember 2021 | 18:56
Von
Status: Schüler (309 Beiträge, 151x hilfreich)
http://https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/krankengeld-dauer-des-anspruchs-2-hinzutritt-einer-weiteren-krankheit_idesk_PI434_HI2558373.html
Man hat eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bis 24.12.. Zusätzlich eine vom 21.12. bis 03.01..
Damit überschneiden sich 2 Diagnosen, die als 1 Einheit betrachtet werden. Krankengeld wird weiter gezahlt, sofern die 78. Woche noch nicht erreicht ist ab Beginn der 1. au-Diagnose.
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