Zweite Krankheit während Krankengeldbezuges. Probleme mit Krankengeld?

26. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
alex2022
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Zweite Krankheit während Krankengeldbezuges. Probleme mit Krankengeld?

Hallo,
ich bekomme Krankengeld und war während der ersten Erkrankung bis einschließlich zum 24.12 krankgeschrieben. Mein Hausarzt hat im Vorfeld bereits gesagt, dass er mich nicht länger krankschreibt. Muss ich mir jetzt die Folgebescheinigung bei einem anderen (Haus)-Arzt einholen und wird die AU-Bescheinigung dann einfach so 1:1 weiter von dem anderen Arzt ausgestellt? Zusätzlich habe ich am 21.12 eine AU-Bescheinigung für eine zweite Krankheit mit einer Laufzeit von 2 Wochen bekommen (Erstbescheinigung), die beiden haben sich zeitlich überschnitten. Mit der zweiten Krankheit habe ich mich in der Laufzeit des Krankengeldes befunden, wird das Geld mit der neuen AU problemlos weitergezahlt?
Vielen Dank im voraus!!
Liebe Grüße

-- Editiert von alex2022 am 26.12.2021 09:14

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31932 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von alex2022):
Muss ich mir jetzt die Folgebescheinigung bei einem anderen (Haus)-Arzt einholen und wird die AU-Bescheinigung dann einfach so 1:1 weiter von dem anderen Arzt ausgestellt?
Nein. Warum sollte ein anderer Arzt das tun?
Zitat (von alex2022):
wird das Geld mit der neuen AU problemlos weitergezahlt?
Nein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119444 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von alex2022):
Muss ich mir jetzt die Folgebescheinigung bei einem anderen (Haus)-Arzt einholen

Man hat mehr als einen Hausartzt?



Zitat (von alex2022):
und wird die AU-Bescheinigung dann einfach so 1:1 weiter von dem anderen Arzt ausgestellt?

Selbstverständlich nicht - zumindest wenn der Arzt legal arbeitet und seine Zulassung nicht riskieren möchte.



Zitat (von alex2022):
wird das Geld mit der neuen AU problemlos weitergezahlt?

Hat die zweite Krankheit irgendwas mit der ersten Krankheit zu tun?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 151x hilfreich)
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