abgelehnte Ausbildung kann man trotzdem halbwaisenrente beantragen

31. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Mattes1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
abgelehnte Ausbildung kann man trotzdem halbwaisenrente beantragen

Guten Tag,
Dieses Jahr habe ich meine Schulausbildung beendet, allerdings habe ich trotz mehrer Bewerbungen keinen Ausbildungsplatz erhalten und die Waisenrente wird mir ab dem 31.07 gekündigt, habe ich noch die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Zahlungen zu stellen.
mfG

-- Editiert von Mattes1234 am 31.07.2019 11:57

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27318 Beiträge, 5048x hilfreich)

Zitat (von Mattes1234):
habe ich noch die Möglichkeit einen Antrag auf Verlängerung der Zahlungen zu stellen.
Ja. Für eine Übergangszeit zwischen Schul-und Berufsausbildung wird die Waisenrente noch gezahlt.
Diese Zeit beträgt max. 4 Monate.
§ 48 (2, Nr. 2 b) SGB VI
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__48.html
(4) Der Anspruch auf Halb- oder Vollwaisenrente besteht längstens
...
2. bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, wenn die Waise
...
b) sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Kalendermonaten befindet, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten ...befindet.
...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 150x hilfreich)

Die Halbwaisenrente wird für eine Übergangszeit von bis zu 4 Monaten ohne Unterbrechung weiter gezahlt, wenn die Aufnahme einer weiteren Ausbildung innerhalb dieser 4 Monate hinreichend wahrscheinlich ist.
D.h. es muss bereits eine schriftliche Zusage oder gar Ausbildungsvertrag vorliegen.
Andernfalls würde die Waisenrente ab Beginn der nächsten Ausbildung wieder aufleben und ggf. für die entstandene Übergangszeit, wenn sie denn tatsächlich weniger als 4 Monate betrug, nachgezahlt.

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#3
 Von 
Mattes1234
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)


Zählt dies auch wenn noch keine Berufsausbildung in den nächsten 4 Monaten ansteht?
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
sonnen8licht
Status:
Schüler
(309 Beiträge, 150x hilfreich)

Ist nichts Konkretes in Aussicht innerhalb der nächsten 4 Monate, entsteht auch keine (bis) 4-monatige Übergangszeit.
Damit wird über den 31.07. hinaus erst einmal auch keine Waisenrente mehr gezahlt.
Nur wenn sich überraschend doch etwas innerhalb der folgenden 4 Monate ergibt, wird ggf. Für die Übergangszeit nachgezahlt.

-- Editiert von sonnen8licht am 31.07.2019 16:15

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27318 Beiträge, 5048x hilfreich)

Nein. Denn

Zitat (von sonnen8licht):
D.h. es muss bereits eine schriftliche Zusage oder gar Ausbildungsvertrag vorliegen.
Wenn du die noch nicht hast... auch keine andere mögliche Stelle findest, dann zahlt die DRV nicht.

Du könntest uU solch ein FSJ oder FÖJ oder BuFDi machen, bis du einen Ausbildungsplatz hast.
freiwilliges soziales Jahr
freiwilliges ökologisches Jahr
Bundesfreiwilligendienst

Es würde dann auch Kindergeld weitergezahlt (sonst fällt dieses auch weg)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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