Folgender Fall: Antrag auf EU-Rente wurde abgelehnt, Klage beim Sozialgericht durch den vertretenden Rechtsanwalt eingereicht.
Danach bekommt der Antragsteller einen 5-6 Seiten umfassenden Fragebogen, in den er alle behandelnden Ärzte, Kliniken, Gutachten und alles das einträgt, was das SG von ihm im Zusammenhang mit seiner Klage benötigt und wissen möchte. Dieser ausgefüllte Fragebogen geht über den RA an das Sozialgericht. Geschehen ca. im Juni 2010. Nichts passiert, bis der Antragstelelr Mitte Oktober mal bei seinem Anwalt nachfragt und sich nach dem Stand des Verfahrens erkundigen möchte.
Dessen Auskunft: Es habe gerade einen Brief vom SG auf den Tisch bekommen, in dem dieses den Antragsteller (so, als sei im Juni nichts geschehen)
auffordert, alle Ärzte und und und anzugeben, "damit sich das SG bei diesen Medizinern die Befundberichte einholen kann".
Anwalt zeigt sich "verwundert", weil auch glaubte, in Kürze mit einem Urteil rechnen zu können, bespricht mit seinem Mandanten, daß er das SG anschreibt und ihnen die bereits übersandten Unterlagen noch einmal mitschickt.
EU-Antragsteller hat kein gutes Gefühl bei dieser Sache. Was ist mit seinen Fragebogen pasisert, die er im Juni hat einreichen lassen? Und: Wieder sind fast 5 Monate vergangen, in denen er in HARTZ IV abgerutscht ist und keine Rentenentscheidung bzw. kein Urteil erreicht wurde.
Er befragt seinen Anwalt, ob es sinnvoll ist, über ihn die kompletten Befunde, Atteste, Berichte und Gutachten dem SG zur Verfüghung zu stellen, damit es endlich einmal weitergeht?
Der sagt: Nein, abgelehnt. Es ist Sache des SG, sich mit allen Ärzten und Behandlern in Verbindung zu setzen und dort die erforderlichen Unterlagen abzufordern.
Ist diese Auskunft so richtig?
Der Antragsteller hätte dann die Gewissheit, daß wirklich alles, was über ihn geschrieben und begutachtet wurde, auch dem Richter/der Richterin zur Entscheidungsfindung vorliegt.
Andere Frage. Wie und wann kann er erfahren, ob wirklich alle relevanten Unterlagen vorgelegen haben? Klar, er kann seine Ärzte einzeln befragen, ob sie angeschrieben wurden und ob sie geliefert haben.
Oder, muß er warten, bis Urteil ergangen ist, um danach prüfen zu lassen, ob lückenlos alles vorgelegen hat?
Ich danke für brauchbare Hinwiese.
sternchen08:)
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abgelehnte Erwerbsminderungsrente - Klage vor dem
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@Sternchen
quote:
Anwalt zeigt sich "verwundert", weil auch glaubte, in Kürze mit einem Urteil rechnen zu können,
Öhm, was ist denn das für ein Anwalt? Ahnung scheint der nicht wirklich zu haben. KLagen vor dem SG dürfen gut und gerne im Schnitt 2-.3 Jahre dauern. Wie kommt der dazu, zu denken, eine Entscheidung würde so schnell gehen? tssss
quote:
Er befragt seinen Anwalt, ob es sinnvoll ist, über ihn die kompletten Befunde, Atteste, Berichte und Gutachten dem SG zur Verfüghung zu stellen, damit es endlich einmal weitergeht?
Der sagt: Nein, abgelehnt. Es ist Sache des SG, sich mit allen Ärzten und Behandlern in Verbindung zu setzen und dort die erforderlichen Unterlagen abzufordern.
Stimmt so absolut! Das SG entscheidet, wann und von wem Gutachten, Diagnosen/ Befundberichte eingeholt werden. Ich übersende allerdings jeden Befund in Kopie selbst zu den Akten des SG.
Mich ärgert das SG grade zum sage und schreibe 5. Mal *Bitte geben sie die nicht benannten behandelnden Fachärzte an*
Hatte ich mit Klagebegründung vor...ähm...15 Monaten (mitsamt dem benannten Fragebogen und zig Schweigepflichtsentbindungen, Kopien sämtlicher Befunde, etc) eine Liste der Ärzte eingereicht.
Dann wieder im April, etc. Einschreiben/ Rückschein. Als die micht zum 3. oder 4. Mal aufforderten, obwohl alles längst vorlag, platzte mir der Kragen und ich fragte
*möglicherweise ist dieses Schreiben geeignet, keine überlange Verfahrensdauer geltend machen zu können. Ein Gericht, welches tätig ist, wenn auch völlig unsinnig-oder ist es der Sinn, die Klägerin zu beschäftigen mit sinnlosen Wiederholungen- ist zumindest tätig. Somit entfällt für mich als Klägerin die Beschwerde zu überlanger Verfahrensdauer*
2 Monate war jetzt nix, nun wieder der gleiche Brief...
quote:
Andere Frage. Wie und wann kann er erfahren, ob wirklich alle relevanten Unterlagen vorgelegen haben?
Wenn es zur Hauptverhandlung (mündlich) kommen sollte und der Kläger feststellt, was fehlt oder auch nicht. Ist leider so, denn das SG entscheidet, was relevant ist. Man kann, für den Fall einer Entscheidung, mit der man dann nicht einverstanden ist, die nächste Instanz anrufen.
Sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"
Hallo @sunbee
Ich danke Dir sehr herzlich für Deine ausführlichen Auskünfte. Ja, der Bekannte, für den ich mich hier eingestellt habe, hat selbst Zweifel an der fachlichen Kompetenz des von ihm beauftragten RA.
Was Deine persönliche Sache mit SG angeht: Die habe ich vor einiger Zeit im Forum als stiller, aber unverändert interessierter Leser, mit Staunen zur Kenntnis genommen.
Ich schreibe kaum, weil ich nichts zu schreiben habe. Bin ja seit einem Jahr "durch" damit.
Bin aber regelmäßig in den Unterforen unterwegs und wundere mich häufig, wie sich der Ton mancher TE seit Juli 2008, als ich als sternchen08 hier einschwebte, verändert hat.
Freue mich, daß Du mir geantwortet hast:)
sternchen08
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@ sunbee
leider habe ich da etwas falsch interpretiert: Der RA meines Bekannten hatte keinesfalls angenommen, in Kürze mit einem Urteil rechnen zu können.
Seine Reaktion auf die neuerliche Anfrage vom SG war so, dass ich das so verstanden hatte.
Mein Bekannter möchte nicht, daß der Eindruck entsteht, sein Anwalt wäre realitätsfern!!!!!!!!!!
Ich habe versprochen, das zu korrigieren.
Gruß
sternchen08
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@Sternchen
Ich gehöre nicht zu denen, die alle Anwälte als Geldmacher verd* ammen. Im Gegenteil.
Hauptsache ein Mandant fühlt sich gut angenommen und der RA macht das richtige. Das ist was zählt
Sunbee
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