Hallo! Wir sind ein 4 Personenhaushalt und wohnen z.Z. in einer 76 m2 Wohnung.Im September erwarten wir unser 3. gemeinsames Kind. Da wir beide noch studieren wird uns die Wohnung so langsam zu klein... Ich bekomme Bafög, mein Partner jedoch ALG 2. Nun meine Frage: Wieviel Wohnraum wäre für uns angemessen, bzw. könnten wir in eine zwar 120 m2 große, aber sehr günstige (3,30 Euro/m2 KM) Wohnung ziehen? Und: Müßten wir die Arge vorher "um Erlaubnis" bitten?
angemessener Wohnraum
Bescheid anfechten?
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Probleme:
1. 5 Personen, die zulässige Größe variiert zwischen 95 und 100qm, je nach Kommune. Unter tacheles gibt es Kdu-Richtlinien von 61 Gemeinden, vielleicht ist Ihre dabei.
2. Manche ArGen halten Babys nicht für vollwertige Menschen und erkennen die beim Wohnraum erst ab 2 Jahren an, dagegen sollte man sich aber wehren.
3. Eine größere Wohnung als zulässig wird regelhaft abgelehnt, egal was die kostet. Das ist reine Schikane.
4. Ja, leider müssen Sie ab dem 01.08. die ArGe um Erlaubnis fragen, ansonsten wird nur die bisher gezahlte Miete übernommen.
Hallo hamburgerin01! Vielen Dank für diese Expressantwort. Tja, da heißt es wohl wir ziehen erst einmal nicht um... Nun ja, früher lebten die Menschen schließlich auch sehr beengt und es ging...irgendwie...Gruß Kalewa
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