Hallo,
irgendwie bekomme ich niregnds eine antwort deshalb stelle ich die frage hier mal ein.
Ich habe vor 12 Wochen ein Kind geboren.
Ich habe nach der Geburt 8 Wochen lang (von 31.7 - 6.10) Mutterschaftsgeld bezogen dies war 310€ im Monat, also August 310€, September 310€ und Oktober anteilig 60€.
Ich bekomme Hartz4,dort wurde das Mutterschaftsgeld in voller höhe angrechnet.
Nun bekomme ich ja auch Elterngeld, das wären 300€ im Monat, ich habe es aber Splittern lassen und bekomme nun150€ im Monat für 24 Monate.
Elterngeld ist ja in der höhe von 300€ bzw. 150€ (wenn gesplittert) bei Hartz4 anrechnungsfrei.
So, nun wird ja das Mutterschaftsgeld ebenfalls beim Elterngeld angerechnet und zwar in voller höhe, das heißt 1. und 2. sowie 23. und 24, Monat wurden mir je 150€ angerechnet und im 3. und 13. Monat je 30€ also insgesammt 660€ Mutterschaftsgeld wurden angerechnet.
Ich weiss das mir das Amt das angerechnete Mutterschaftsgeld nachzahlen muss, allerdings sagen die das sie mir nur die hälfte also 330€ nachzahlen müssten.
So und nun meine Frage, die Elterngeldstelle hat mir das Mutterschaftsgeld komplett angerechnet, ist es richtig das mir das amt auch nochmal die hälfte anrechnen darf oder müssen die mir die vollen 660€ nachzahlen?
Ich hoffe das ich hier vielleicht endlich eine passende bzw überhaupt eine antwort bekomme denn bisher habe ich niregnds eine antwort bekommen und es ist ja doch ne menge Geld um die es hier geht.
Liebe Grüße
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anrechnung vom Mutterschaftsgeld?
22. Oktober 2009
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Frage vom 22. Oktober 2009 | 20:39
Von
Status: Beginner (55 Beiträge, 8x hilfreich)
anrechnung vom Mutterschaftsgeld?
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#1
Antwort vom 22. Oktober 2009 | 22:49
Von
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