anspruch auf wohngeld b. erwerbsunfähigkeitsrente

17. April 2011 Thema abonnieren
 Von 
covenant
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
anspruch auf wohngeld b. erwerbsunfähigkeitsrente

hallo, wer kann mir helfen? wohne seit kurzem alleine, nach auszug meiner tochter, war alleinerziehend,bin frühberentet-leider- und habe nur noch meine rente!nach abzug der miete, von 625,-- euro inkl. strom, heizung für: 77,96qm ,bleiben mir zum leben,d.h.essen, versicherung,kl.auto, telef. intern. fernsehgeb.und meine katzen, keine 300,--euro mehr!! hatte wohngeld beantragt--und wurde wie immer abgelehnt!! ich kann nicht von heut auf morgen nicht einfach hier ausziehen, ich schaffe es körperlich und finanziell überhaupt schon gar nicht!!kann auch max. nur in 1. og ziehen aus gesundheitl. gründen!warum bekomme ich kein wohngeld, bis ich eine andere wohnung gefunden habe,da meine tochter von jetzt auf gleich ausgezogen war??sie war auszubild. gab kindergeld und 100,-- unterhalt noch?es ist unmöglich ohne zuschuß überhaupt zu leben!! wer kann mir rat geben??danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36662 Beiträge, 13629x hilfreich)

Du bist kein Fall für Wohngeld, das setzt voraus, dass man seinen Lebensunterhalt selbst bessteiten kann und nur etwas an der Miete fehlt. Du bist ein Fall für aufstockende Grundsichrung oder aber ALG II. Wende Dich an das Sozialamt in Deiner Stadt.

wirdwerden

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(31775 Beiträge, 16898x hilfreich)

Hi,

na, Alg 2 entfällt ja nun wegen der fehlenden Erwerbsfähigkeit - insofern wird es wohl Grundsicherung sein. Da die Wohnung unangemessen groß und teuer ist, wird das Grundsicherungsamt die Miete nur für kurze Zeit übernehmen und darauf drängen, daß Sie Ihre Mietkosten senken durch Umzug oder Untervermietung.

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36662 Beiträge, 13629x hilfreich)

Na ja, es kann ja auch eine Teilrente sein. Deshalb meine vorsichtige Formulierung. Nur umziehen wird sie müssen, und das ganz schnell.

wirdwerden



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#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2526x hilfreich)

@wirdwerden

quote:
Du bist kein Fall für Wohngeld, das setzt voraus, dass man seinen Lebensunterhalt selbst bessteiten kann und nur etwas an der Miete fehlt.


Das Problem des Mindesteinkommens beim Wohngeld scheint hier weniger relevant, wenn nach Abzug der Miete von 625 Euro noch ca. 300 Euro übrig sind.
Hier ist eher die Miete zu hoch, da bei Wohngeld für eine Person je nach Mietstufe nur max. 292 bis 407 Euro berücksichtigt werden.

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/wohngeld/wohnkosten.html

Ich gehe davon aus, hier wurde kein Wohngeld gewährt, weil das Einkommen zu hoch ist, bzw. besser gesagt die Mietkosten zu hoch sind.

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