Hallo,
ich bin noch nicht im Rentenalter (kenne mich mit der Thematik also null aus), soll mich aber jetzt für eine Bald-Rentnerin erkundigen, die im Internet nicht so bewandert ist.
Die Dame hat bereits ihre 45 Jahre Versicherungszeiten voll und hat errechnet, dass sie mit 64 Jahren und 2 Monaten Abschlagsfrei in Rente gehen kann. Das wäre im Juni 2022 soweit.
Nun ist sie aber plötzlich gekündigt worden wegen Geschäftsaufgabe zum 30.06.2020
Fragen:
1. Wenn sie nun noch die 24 Monate ALG1 bis 06/2022 bezieht, könnte sie im Anschluss daran direkt in die abschlagsfreie Rente gehen, oder?
2. Wir gehen mal davon aus, dass sie in ihrem Alter keine neue Anstellung mehr findet. Könnte die Agentur für Arbeit sie "drängen", schon früher (mit Abschlägen) in Rente zu gehen? Das will sie natürlich nicht.
3. Erhöhen die 24 Monate ALG1 nochmal ihre Einzahlung in die RV und somit (wenn auch sicher nur geringfügig) die Rente?
4. Die Agentur für Arbeit wird ihr sicherlich Bewerbungsbemühungen auferlegen (ist auch ok für die Dame). Allerdings fragt sie sich, was sie in Kauf nehmen muss. Sie hat ihr Leben lang nur Teilzeit gearbeitet und eine Aufstockung auf Vollzeit in Ihrem Alter nach 45 Jahren arbeit (was sich natürlich auch gesundheitlich bemerkbar macht) wird sie nicht leisten können. Muss sie das oder braucht sie sich nur auf soviele Stunden einzulassen, wie sie auch bisher gearbeitet hat?
5. Sie hat noch einen lukrativen Alt-Vertrag gehabt. Heutzutage wird in der Branche aber viel weniger bezahlt und auch oftmals ungelernte, billige Kräfte eingestellt. Es wird ihr sicherlich kein Arbeitgeber ihr bisheriges Gehalt zahlen. Muss sie Stellen annehmen, die Unterhalb des ALG1-Geldes liegen?
(Fragen 4 und 5 sind meiner Meinung nach eher hypothetischer Natur, da wie gesagt in Ihrer Branche teilweise auch schwere körperliche Arbeit an der Tagesordnung ist, und sie in diesem Alter körperlich mit den jungen Leuten einfach nicht mehr mithalten kann und nicht mehr so belastbar ist und daher eine neue Anstellung eh kaum realisiert wird. Trotzdem würde ich mich über Beantwortung freuen.)
-- Editiert von Schalkefan am 27.12.2019 13:00
bald Rente ohne Abschlag für besonders langjährig versicherte, jetzt aber Kündigung
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Zitat1. Wenn sie nun noch die 24 Monate ALG1 bis 06/2022 bezieht, könnte sie im Anschluss daran direkt in die abschlagsfreie Rente gehen, oder? :
Ja
Zitat2. Wir gehen mal davon aus, dass sie in ihrem Alter keine neue Anstellung mehr findet. Könnte die Agentur für Arbeit sie "drängen", schon früher (mit Abschlägen) in Rente zu gehen? Das will sie natürlich nicht. :
Ja, aber es bleibt ihre Entscheidung.
Zitat3. Erhöhen die 24 Monate ALG1 nochmal ihre Einzahlung in die RV und somit (wenn auch sicher nur geringfügig) die Rente? :
Nein, in diesem Fall nicht.
Zitat4. Die Agentur für Arbeit wird ihr sicherlich Bewerbungsbemühungen auferlegen (ist auch ok für die Dame). Allerdings fragt sie sich, was sie in Kauf nehmen muss. :
Alles, was man von einem ALG 1 Empfänger üblicherweise erwartet /erwarten kann.
Zitat5. Sie hat noch einen lukrativen Alt-Vertrag gehabt. Heutzutage wird in der Branche aber viel weniger bezahlt und auch oftmals ungelernte, billige Kräfte eingestellt. Es wird ihr sicherlich kein Arbeitgeber ihr bisheriges Gehalt zahlen. Muss sie Stellen annehmen, die Unterhalb des ALG1-Geldes liegen? :
Die Höhe des zukünftigen Gehaltes ist kein hartes Kriterium. Aber bei ALG 1 muss man auch nicht alles mitmachen.
Aber ALG 1 für 24 Monate? Hab da einen kürzeren Zeitraum im Kopf.
Berry
Aber ALG 1 für 24 Monate? Hab da einen kürzeren Zeitraum im Kopf. Nicht für dieses Alter - ab 58 Jahren kann man tatsächlich 24 Monate Alg 1 kriegen (sofern man vorher entsprechend lange beschäftigt war).
-- Editiert von muemmel am 27.12.2019 15:44
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Muss sie Stellen annehmen, die Unterhalb des ALG1-Geldes liegen? Nein. Hier steht alles zur Zumutbarkeit: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/140.html
zu 1. Ja.
zu 2. Nein. Die Agentur für Arbeit drängt nicht.
zu 3. Ja. Die Agentur für Arbeit zahlt auch RV-Beiträge.
zu 4. Das wird die Agentur ihr eher nicht auferlegen. Sie muss nur mind. 15 Std. wöchentlich bereit sein, erwerbstätig zu sein. BEREIT sein genügt.
zu 5. Falls das tatsächlich passieren sollte, sollte sie sich bewerben. Damit hat sichs dann meist.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
Hinweis: Aus dem Teilzeitlohn berechnet die Agentur dann den ALG-Anspruch für die 2 Jahre. Der ist 60% ihres Nettolohnes.
Der ist 60% ihres Nettolohnes. Nö, der Anspruch pflegt deutlich geringer zu sein - es gibt nämlich 60 % des fiktiven Leistungsentgelts, und das ist allemal niedriger als der "echte" Nettolohn. Man kann das Alg aber mit Wohngeld "kombinieren", falls das Geld nicht reicht...
-- Editiert von muemmel am 27.12.2019 16:18
ZitatErhöhen die 24 Monate ALG1 nochmal ihre Einzahlung in die RV und somit (wenn auch sicher nur geringfügig) die Rente? :
Ja, die Zahlung von ALG I erhöht die spätere Altersrente. Im Übrigen werden hier Abschläge bei einer vorzeitigen Beziehung der Altersrente vermieden.
Ok, dann so :ZitatNö, der Anspruch pflegt deutlich geringer zu sein :
https://www.arbeitsagentur.de/lexikon/bemessungsentgelt
ZitatNicht für dieses Alter - ab 58 Jahren kann man tatsächlich 24 Monate Alg 1 kriegen (sofern man vorher entsprechend lange beschäftigt war). :
Danke. Das wusste ich nicht.
ZitatZitat (von Schalkefan): :
3. Erhöhen die 24 Monate ALG1 nochmal ihre Einzahlung in die RV und somit (wenn auch sicher nur geringfügig) die Rente?
Nein, in diesem Fall nicht.
Ich korrigier meine Text von oben. Die gezahlten Beiträge fließen dem Rentenkonto zu und erhöhen ggf. den Punktwert. Aber die ALG1 Zeit erhöht nicht die Versicherungszeit; hier unwichtig , da die 45 Jahre bereits erfüllt sind.
Berry
ZitatAber die ALG1 Zeit erhöht nicht die Versicherungszeit :
Auch das ist nicht richtig. Bei Arbeitslosigkeit liegt, wenn der Arbeitssuchende bei einer Agentur für Arbeit gemeldet ist, eine Anrechnungszeit vor, § 58 SGB VI.
Danke für alle Antworten. Die Dame (und auch ich) sehen jetzt viel klarer.
Vor allem wichtig war uns, dass die BAFA auf eine frühere Verrentung nicht bestehen kann (vor allem da die Dame ja weiterhin arbeitswillig ist )
Zitat:
zu 2. Nein. Die Agentur für Arbeit drängt nicht.
Oh doch, das tut sie. Das hat die Dame und ich im engsten Bekanntenkreis selbst erlebt. Einer anderen Bekannten (nennen wir sie B) ist fast dasselbe passiert: langjährig angestellt, dann 2 Jahre vor der Regelaltersrente betriebsbedingte Kündigung. Auf der BAFA hat man ihr eingeredet und sie gedrängt, schon früher die Rente zu beantragen und ihr eine Entsprechende Eingliedetungsvereinbarung vorgelegt. Da man subtil andeutete, dass dies einer ALG1 Zahlung vorrangig ist, und B sehr gutgläubig ist (sie hatte auch noch nie ALG1 und daher Angst, nachher ganz ohne Geld dazustehen) und dies glaubte hat sie untetzeichnet. Ich habe die EV selbst gelesen und konnte es nicht glauben!
Wie auch immer, genau dies wollte die Dame, um die es jetzt geht, ja vermeiden.
Daher zieht sie aus Euren Antworten die Quintessenz: "drängen" können sie, soviel sie wollen, einen Anspruch haben sie nicht und die Dame wird sich auch nicht dahingehend "irreführen" lassen.
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