bedarfsgemeinschaft - wieviel geld würde uns dann zustehen?

13. Juni 2010 Thema abonnieren
 Von 
kati 71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
bedarfsgemeinschaft - wieviel geld würde uns dann zustehen?

hallo.ich möchte mit meinem freund zusammenziehen.wir sind beide hartz4 empfänger und wohnen in verschiedenen städten.
meine frage: gibt es probleme wenn ich zu ihm ziehen möchte?und wieviel geld würde uns dann zustehen?


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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@kati:

Zunächst folgende Gegenfragen:

- Wie alt bist Du (unter 25)? Wenn ja, hast Du jetzt schon eine eigene Wohnung?

- Wollt Ihr in der jetzigen Wohnung Deines Freundes zusammen wohnen, oder soll eine neue Wohnung her?

- Ist die Wohnung - vom Mietpreis - für zwei Personen angemessen?

- Ist Dein Mietanteil, also die Hälfte seiner Miete, höher als Deine jetzige Miete?

- Benötigst Du für den Umzug finanzielle Unterstützung von der ARGE?

- Wie lange seit Ihr schon zusammen und wie gefestigt ist Eure Beziehung? Seit Ihr ggf. bereit (insbesondere wenn einer von Euch Arbeit findet) den anderen finanziell zu unterstützen und zu unterhalten? Gibt es gemeinsame Verträge (z.B. Versicherungen, Mietvertrag), gemeinsame Konten oder gegenseitige Kontovollmachten?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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