Hallo,
als ich ALG II bezogen hatte, bewarb ich mich für das Freiwillige Soziale Jahr.
Werden mir die Bewerbungskosten vom Arbeitsamt erstattet?
bewerbungkosten fsj - rückerstattung vom arbeitsamt?
29. April 2007
Thema abonnieren
Frage vom 29. April 2007 | 20:39
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 4x hilfreich)
bewerbungkosten fsj - rückerstattung vom arbeitsamt?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 30. April 2007 | 00:14
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
M.W. nicht, ein freiwilliges soziales Jahr ist keine Arbeitsstelle. Wenn Sie die Kostenübernahme nicht vorher beantragt haben, ist es sowieso zu spät.
#2
Antwort vom 30. April 2007 | 00:15
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
doppelposting...
-- Editiert von hamburgerin01 am 30.04.2007 00:16:37
Und jetzt?
Schon
268.201
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
13 Antworten