Guten Abend
Und zwar habe ich ein Problem und wollte euch mal um Hilfe bitten!
Es geht sich darum das wir Umziehen möchten.
Wir sind mit 4 Personen und dürfen vom der Arge eine Kalmiete von 437€ haben.
Die neue Wohnung würde aber 570€ kalt kosten.
Dürfen wir den den Rest von 143€ eigendlich auch selber dabei Steuern?
Weil alle sagen man dürfte es nicht machen da es betrug wäre!???
Vielen Dank im vorraus füreuere Hilfen
bräuchte dringend Hilfe wegen Umzug
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
@bkbull:
quote:
Dürfen wir den den Rest von 143€ eigendlich auch selber dabei Steuern?
Selbstverständlich dürft Ihr. Die Frage ist nur, wovon wollt Ihr? Aus dem Regelsatz ja wohl kaum, oder?
quote:
Weil alle sagen man dürfte es nicht machen da es betrug wäre!???
So ausgedrückt ist diese Aussage völliger Schwachsinn. Allerdings wird sich wohl jeder Leistungssachbearbeiter die Frage stellen, wovon Ihr die 143 Euro bezahlt und es drängt sich geradezu der Verdacht auf, dass da Einkommen und/oder Vermögen vorhanden ist. Anders sieht das natürlich aus, wenn Ihr lediglich ergänzendes ALG II bezieht. Der Einkommensfreibetrag kann natürlich unter anderem auf für die Unterkunftskosten verwendet werden.
Wollt Ihr aus persönlichen Gründen umziehen, oder müsst Ihr umziehen, weil Ihr z.B. von der ARGE aufgefordert wurdet? Sind die 437 Euro inkl. oder exkl. kalter Betriebskosten und welche Wohnungsgröße ist dabei zugrunde gelegt?
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
Hallo!
Ne wir wollen Umziehen da wir eine Wohnung mit Garten haben könnten.
Ideal für die kinder
vom Regelsatz bleiben 570€+308.k.g.
macht 878€ -80 Strom 30Tel.
Bleiben 778 also dürften doch 143€ kein Problem sein bleiben ja dann immer noch 635€ für den monat!
die 300€ erziehungsg. jetzt mal weggelassen.
Auto is keins vorhanden.
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@bkbull
geht das auch mit einem minimum an höflichkeit?
wie soll das denn gehen? von ca 158€ pro nase. im regelsatz sind ca 135€ für essen berechnet. bleiben also pro nase knapp 25 euro für: kleidung, schuhe,reparaturen, anschaffungen kleinerer und größer art, fahrkarte(n) schulmaterial, familienausflug, arztzuzahlungen, versicherungen etc.
knallhart: alg2 ist kein wunschkonzert und ein sb wird mit sicherheit den von @axel erwähnten verdacht haben. zu recht, wie ich meine.
sunbee
@Sunbee1
Wo hast du eine Unhöflichkeit gelesen???
@bkbull:
Zunächst einmal hast Du meine Frage, ob die angegebene Miethöchstgrenze inkl. Betriebskosten ist, oder ohne.
Deine Rechnung verstehe ich auch nicht so ganz. Was meinst Du mit "vom Regelsatz bleiben 570 Euro übrig"? Wonach bleiben die übrig? Ganz egel mit welchen Regelsatzbeträge ich rechne (je nach Alter der Kinder sind die ja unterschiedlich), komme ich immer auf andere Beträge. Wie alt sind Eure Kinder?
Aber, selbst wenn ich mit Deinen Zahlen weiter rechne, bleiben nach Abzug von Strom (80 Euro bei 4 Personen ist ziemlich niedrig und entsprechende Nachzahlungen m.E. nicht unrealistisch) und Telefon sowie des Eigenanteils der Miete, nicht 635, sondern 625 Euro übrig. Das sind pro Person gerade mal 156,25 Euro. Du solltest Dir wirklich sehr gut überlegen, ob Du da tatsächlich mit auskommst. Meiner persönlichen Meinung nach wird das nicht funktionieren.
Gruß,
Axel
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Hallo,
meiner Meinung nach wird die Arge die Wohnung ablehnen, oder nur die Kaltmiete der alten Wohnung zahlen. Unsere Wohnung war nur 3,50 Euro über der zulässigen Kaltmiete und wurde abgelehnt. Wir konnten trotzdem einziehen, aber es wurde nur die Miete der alten Wohnung ( ca. 100 Euro weniger) übernommen. Wir haben die Wohnung auch nur genommen, da wir wussten, dass ich wieder ein Arbeitsverhältniss aufnehme(meine Frau war schon beschäftigt). Leider weiss ich jetzt nicht die §§. Frag doch einfach mal bei der Arge nach, man muss doch sowieso die Wohnung vorher "absegnen" lassen.
-- Editiert von Ricco123 am 13.04.2008 16:16:24
@Ricco:
Guter Hinweis. Habe ich doch glatt gar nicht dran gedacht. Du hast Recht, der Umzug ist - im Sinne des SGB II - nicht notwendig und somit werden, nach § 22 Abs. 1 SGB II
, nur die bisherigen Unterkunftskosten übernommen.
Gruß,
Axel
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