darf Sozialamt Geld zurückfordern?

20. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
diemone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
darf Sozialamt Geld zurückfordern?

Hallo zusammen :-) ich hab da mal eine Frage vielleicht hatte jemand ja schon mal so etwas :-) es ist mir schon n bissel unangenehm aber was solls ...

Habe vor 9 Jahren übergangsweise vom Sozialamt Geld bezogen ... d.h. für 3 Monate da ich im Anschluss sofort wieder eine Arbeit gefunden habe :-) ein knappes Jahr später sollte ich es zurückzahlen was ich zum damaligen Zeitpunkt aber leider net konnte es kam dann eine ganze Zeit lang nix und ich habe ehrlich gesagt auch nicht mehr weiter drüber nachgedacht ... bis ich auf einmal eine Pfädung vom der Stadtkasse auf meinem Konto hatte .. diese ist nun schon seit einiger Zeit auf meinem Konto ... nun meine Frage .. darf das Sozialamt nach so langer Zeit das Geld noch zurückfordern ???

Ich wollte mich bald nebenberuflich selbstständig machen und da muß die Pfändung runter vom Konto ... :(

LG mone

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@diemone:

Warum solltest Du denn damals die erhaltene Sozialhilfe zurückzahlen? War die nur als Darlehen erbracht worden (warum)? Hattest Du falsche oder unvollständige Angaben gemacht? Existiert der damlige Rückforderungsbescheid noch? Was stehen da für Rechtsgrundlagen für die Rückforderung drin?

Ob die Rückforderung heute noch erfogreich angefochten werden kann vermag ich nicht zu beurteilen. Je nachdem um was für eine Summe es geht und wie Deine derzeitigen finanziellen Verhältnisse sind, bleibt nur die Möglichkeit zu zahlen, oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen.

Gruß,

Axel

-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
diemone
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo :-)

also ich habe das nicht als Darlehen erhalten ich habe damals ganz normal Sozialhilfe beantragt und es gint um knapp 1000€ also der Satz von 3 Monaten.Und nein ich habe keine Falschen Angaben gemacht hatte halt nur recht schnell wieder einen Job und mich dann ganz normal wieder beim soz abgemeldet ...daher war ich auch recht verblüfft als es dann hieß das ich das zurückzahlen sollte.

Den Rückforderungsbescheid habe ich leider nicht mehr .. bin jetzt grade umgezogen und muß mal schauen wo ich den Bescheid über die Pfändung habe ...

Danke für deine Antwort Axel

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
darf das Sozialamt nach so langer Zeit das Geld noch zurückfordern ???

Dazu müsste man schon wissen wann genau die Pfängung erfolgte...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

quote:
also ich habe das nicht als Darlehen erhalten ich habe damals ganz normal Sozialhilfe beantragt und es gint um knapp 1000€ also der Satz von 3 Monaten.


Dies galt für die Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) bis Ende 2004:

"§ 15b BSHG Darlehen bei vorübergehender Notlage

Sind laufende Leistungen zum Lebensunterhalt voraussichtlich nur für kurze Dauer zu gewähren, können Geldleistungen als Darlehen gewährt werden."

Allerdings kann solch ein Darlehen auch in einen verlorenen Zuschuss umgewandelt werden, je nach den Umständen des Einzelfalls - Urteile dazu gibt es auch.

Aber eine solche Umwandlung muss man schon beantragen, wenn sie nicht von Amts wegen geschieht. Wobei drei Monate allerdings sehr nach "voraussichtlich nur für kurze Dauer" klingen, was aber noch nichts besagt.

Gegen eine Ablehnung der Umwandlung kann man dann die Rechtsmittel Widerspruch und danach Klage beim Sozialgericht anwenden - aber auch schon gegen die Rückforderung selbst.

Dass die verjährt sein könnte, halte ich für unwahrscheinlich - eine Einrede der Verjährung kostet aber nichts; und ohne verjährt ja selten was.

Gruß aus Berlin, Gerd

-----------------
"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.992 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.