darf das Jobcenter Zeugnisse vom Schüler verlangen?

24. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
famschld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
darf das Jobcenter Zeugnisse vom Schüler verlangen?

Hallo
mein Sohn 16j und noch Schüler muss zum Jobcenter Termin OK kein Problem.Aber sie verlangen das letzte Zeugnis +Zwischennoten und ein auzug aus dem webuntis system (Fehlzeiten usw.)
er ist Schüler noch bis min. 2026 an seiner Schule finde das es dem Jobcenter nichts angeht außer einer schulbescheinigung das er nicht Schüler ist und bis 2026 Schüler bleibt.

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1381 Beiträge, 355x hilfreich)

(Komplett sinnfreie Antwort editiert)

-- Editiert von Moderator am 24. Januar 2025 17:14

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35863 Beiträge, 6089x hilfreich)

Zitat (von famschld):
darf das Jobcenter Zeugnisse vom Schüler verlangen?
Kommt drauf an. Verlangen darf ein Arbeitsvermittler das durchaus. Evtl. will man für den Schüler eine Berufsberatung vermitteln, falls das nötig würde? Mit 16 wäre das nicht so weit hergeholt.
Was der Grund des JC ist, weiß der Schüler selbst nicht? Hat er im JC nicht nachgefragt?

Er kann natürlich auch sagen, dass er gern das Abitur machen möchte und keine Zukunftsberatung möchte.
Er kann auch sagen, dass er sich selbst um Beratung zwecks Zukunft kümmert.

Die Schulbescheinigung stellt die Schule mW für das jeweilige Halbjahr aus....also nicht bis 2026.

Zitat (von famschld):
finde das es dem Jobcenter nichts angeht
dem Jobcenter?
Das letzte Zeugnis gibts doch erst zum Halbjahr, also demnächst, oder will man das vom Sommer 24 sehen?
Zitat (von famschld):
+Zwischennoten und ein auzug aus dem webuntis system (Fehlzeiten usw.)
Ich meine, das JC hat kein Recht, diese Daten zu kennen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
famschld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Das letzte Zeugnis gibts doch erst zum Halbjahr, also demnächst, oder will man das vom Sommer 24 sehen?


die wollen auch Zwischennoten nicht das Halbjahreszeugnis haben also die jetzigen Noten sind stand jetzt und zusätzlich das letzte Zeugnis

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
famschld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Schulbescheinigung stellt die Schule mW für das jeweilige Halbjahr aus....also nicht bis 2026
dort steht bis wahrscheinlich 06.2016 Schüler

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
famschld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Despi):
Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen
kann hier keine Antwort sehen nur ( Komplett sinnfreie Antwort editiert)

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#6
 Von 
famschld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was der Grund des JC ist, weiß der Schüler selbst nicht? Hat er im JC nicht nachgefragt?
das steht in dem Schreiben nicht drinn nur was sie alles haben wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
famschld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich meine, das JC hat kein Recht, diese Daten zu kennen.
das sehe ich auch so schulbescheinigung ja kein Problem, aber zb.einen Auszug aus webuntis nicht dem Jobcenter hat doch nicht zu interessieren wann er in der Schule gefehlt hat und wann er zu spät gekommen ist. und Zeugnisse haben das Jobcenter ich sage mal ein halbes Jahr vor dem Abgang von der Schule außer er macht weiter Abi oder so.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35863 Beiträge, 6089x hilfreich)

Zitat (von famschld):
aber zb.einen Auszug aus webuntis
Das schrieb ich bereits. DAS dürfte DAS Jobcenter nichts angehen. Es sei denn, es gibt einen besonderen Grund. DIESEN sollte der Schüler wissen oder beim Termin nachfragen.
ICH kanns nicht wissen. ICH kenne den Schüler nicht.

Zitat (von famschld):
und Zeugnisse haben das Jobcenter ich sage mal ein halbes Jahr vor dem Abgang von der Schule außer er macht weiter Abi oder so.
Wie bitte? Zeugnisse ein halbes Jahr vor dem Abgang?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Despi
Status:
Lehrling
(1381 Beiträge, 355x hilfreich)

Zitat:
kann hier keine Antwort sehen nur ( Komplett sinnfreie Antwort editiert)

Sinnfrei fand ich meine Antwort nun nicht, aber offenbar gefiel sie dennoch nicht und wurde von der Moderation entfernt.

Wie auch immer… Ich werde meine Antwort nun nicht wiederholen…

Signatur:

Meine Meinung kannst du oben lesen, doch ist‘s keine richt‘ge Rechtsberatung gewesen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127367 Beiträge, 40798x hilfreich)

Zitat (von famschld):
darf das Jobcenter Zeugnisse vom Schüler verlangen?

Bekanntermaßen kann man ja fast alles verlangen. Probleme gibt es meist erst beim "bekommen" bzw. "durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, Gesetze, Verordnungen, …) mit.

Bei den JCs ist es des Öfteren so, das diese mit ihren Forderungen über das Ziel hinausschießen. Weshalb es dann manchmal auch nötig ist, seine Rechte mit Hilfe der Sozialgericht zu verteidigen.



Zitat (von famschld):
das steht in dem Schreiben nicht drinn nur was sie alles haben wollen.

Es könnte zielführend sein, den Wortlaut des Schreibens hier mal zu zitieren.

Und man könnte das JC auffordern, es möge substantiiert darlegen, wozu konkret die jeweiligen Unterlagen benötigt werden.



Zitat (von famschld):
mein Sohn 16j und noch Schüler muss zum Jobcenter Termin

Und das "muss" kommt nun woher genau? In DE ist der Besuch des JC regelmäßig freiwillig. Mitunter ist er allerdings ratsam, um Nachteile zu vermeiden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1679 Beiträge, 206x hilfreich)

Zitat (von famschld):
mein Sohn 16j und noch Schüler muss zum Jobcenter Termin OK kein Problem.


Um was für einen Termin handelt es sich denn genau?

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35863 Beiträge, 6089x hilfreich)

Zitat (von famschld):
dort steht bis wahrscheinlich 06.2016 Schüler
Was für ein Unsinn.
Zitat (von famschld):
das steht in dem Schreiben nicht drinn nur was sie alles haben wollen.
Der Sohn kann beim Termin fragen, wozu das nötig ist.
Der Arbeitsvermittler sagt ihm vielleicht, wofür das nötig wäre.
Der Schüler könnte evtl./uU/vielleicht das Geforderte nachliefern.

Außer einer korrekten Schulbescheinigung muss mW dem JC nichts vorgelegt werden.


Zitat (von Nana71):
Um was für einen Termin handelt es sich denn genau?
Das könnte der übliche Einladungsgrund nach §59 SGB II i.V. § 309 SGB III (Meldepflicht) sein, der auch für Schüler gilt, die ja mit 16 durchaus ihre Schulpflicht *erledigt* haben könnten.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
MurphysLaw
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 48x hilfreich)

Hallo!
Von einer Schulbescheinigung einmal abgesehen, würde ich erstmal schriftlich anfragen, wo die rechtliche Grundlage für das Vorzeigen der Zeugnisse etc. nachzulesen ist!
Zudem achte bitte auch darauf, dass der anberaumte Termin AUSSERHALB der Schulzeit ist und bitte, du bist der/die Erziehungsberechtigte, also begleite deinen Sohn zu diesem Termin!

Viel Erfolg!

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35863 Beiträge, 6089x hilfreich)

Zitat (von MurphysLaw):
würde ich erstmal schriftlich anfragen, wo die rechtliche Grundlage für das Vorzeigen der Zeugnisse etc. nachzulesen ist!
Warum? Soll der schon als OK genannte Einladungstermin verzögert werden? Mit unsinnigem Schriftverkehr? In keinem Gesetz steht bis hinters Komma, welche einzelnen Schriftstücke beim JC und aus welchem Grund vorzulegen sind.

Der Einladungstermin steht und dagegen gibts vom TE keine Einwände. Also sollte man diesen Termin wahrnehmen. Dort kann man die Schulbescheinigung vorlegen und den Rest erfragen.
In der Einladung steht Ort, Datum und Uhrzeit. Das JC achtet iaR auf die Zeiten, zB am langen Donnerstag bis 17Uhr ....

Zitat (von MurphysLaw):
also begleite deinen Sohn zu diesem Termin!
Ja, das geht, wenn der Sohn das dann will...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lyra82
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 47x hilfreich)

Einfachste Lösung:
Hingehen und die Unterlagen "vergessen".

"Häh, was für Unterlagen?"
"Aha. Ja, ja, schicke ich ihnen zu ..."

Signatur:

--- (nur meine Laienmeinung) ---

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127367 Beiträge, 40798x hilfreich)

Zitat (von lyra82):
Einfachste Lösung:
Hingehen und die Unterlagen "vergessen".

In wie fern soll es eine "Lösung" sein, das ganze zu einfach nur zu verzögern und zu verkomplizieren?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ReBo123
Status:
Beginner
(116 Beiträge, 7x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die Schulbescheinigung stellt die Schule mW für das jeweilige Halbjahr aus....also nicht bis 2026.

Es gibt durchaus Schulbescheinigungen, in denen erwähnt wird, wie lange der Besuch der Schule voraussichtlich noch dauern wird, und das sind keine absoluten Ausnahmefälle.

Zitat (von Anami):
Zitat (von famschld):
dort steht bis wahrscheinlich 06.2016 Schüler

Was für ein Unsinn.

Über den Tippfehler darf man auch mal hinweggehen, ich denke, allen ist klar, was gemeint ist.

Signatur:

Ich bin juristischer Laie, meine Beiträge verstehen sich als Denkanstöße.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(35863 Beiträge, 6089x hilfreich)

Zitat (von ReBo123):
Es gibt durchaus Schulbescheinigungen,
Der 16jährige Schüler, den es hier betrifft, kann in seiner Schule eine aktuelle Schulbescheinigung für sich fordern. Dort im Sekretariat ist das idR überhaupt kein Problem.
Vielleicht liegt die aktuelle Schulbescheinigung schon vor? Damit kann der Sohn zum JC-Termin gehen.

Es könnte auch sein, dass der Fragesteller nochmal nachschaut, WAS das JC tatsächlich geschrieben hat.
Oder vielleicht ist alles schon erledigt?

Du weißt auch, dass hier häufig wiedergegeben wird, was man so verstanden hat...
Und ein Tippfehler? --->wahrscheinlich bis 06.2026?
Von wann ist die?

Was bleibt?
Grundsätzlich muss das letzte Zeugnis +Zwischennoten und ein Auszug aus dem webuntis system (Fehlzeiten usw.) dem JC ---NICHT--- vorgelegt werden.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
famschld
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was bleibt?
Grundsätzlich muss das letzte Zeugnis +Zwischennoten und ein Auszug aus dem webuntis system (Fehlzeiten usw.) dem JC ---NICHT--- vorgelegt werden.


dieser Meinung bin ich auch,gehe morgen mit meinem Sohn dort hin und geben nur die Schulbescheinigung ab. Und die anderen geforderten Unterlagen lege ich aus Datenschutzgründen nicht vor. Das Jobcenter soll mir dann erstmal sagen auf welche § sich das stützt.

danke an alle die geantwortet haben

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Allesaga
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Das kenne ich auch mein Sohn geht zur Schule hat ein 180euro Job und bekommt Einladungen zur Feststellung ihrer Möglichkeiten zur Vermittlung in Arbeit.
Zeugnisse und Arbeitsverträge verlangen die aber dann sind die Mitarbeiter nicht auf dem neusten Stand.
Viell gibt es pro Kunde extra Geld

0x Hilfreiche Antwort

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