ergänzend alg2 und mobbing vom chef -jetzt krank

14. März 2010 Thema abonnieren
 Von 
D.H.
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Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)
ergänzend alg2 und mobbing vom chef -jetzt krank

folgende situation:

arbeitnehmer hat seit 6 monaten eine beschäftigung.

arbeitgeber wird von der arge gefördert 6 monate.

arbeitskollegen weisen arbeitnehmer schon in der 2 woche nach beschäftigungsbeginn darauf hin, pass auf der chef ist choleriker.

nun gut, behalten wir das im auge und halten ohren und augen auf..

tatsächlich kommt es einem so vor, arbeitnehmer macht sich aber noch nix draus.

in dieser zeit ( 6 monate) werden 3!! arbeitnehmer vom feinsten vom chef gemobbt und werden krank..nicht miteinander aber man merkts schon das was nicht stimmt. diese werden dann auch fein säuberlich gekündigt..nun sind noch 3 übrig und einer hat nen freibrief für alles hat dort schon gelernt, sagt zwar chef iss nicht mehr dicht aber kein massives mobbing oder gar keins.. so bleiben noch 2 übrig.einer davon wird auch gemobbt und überlegt schon zu kündigen, krank oder sonstwas. der letzte( mein mann) wird seit ca anfang des jahres mal mehr mal weniger gemobbt vom chef.. unterstellungen und beleidigungen usw.
merklich gehäuft in den letzten 4 wochen wo die förderung vom arbeitgeber nochläuft. jetzt krankenschein wegen nervenzusammenbruch und alles was dazugehört an symptomen.. krankenschein weil der arzt meint, es ist nicht mehr zumutbar in der situation in der firma zu arbeiten und es besteht auch gefahr für leib und leben.. naja eher für leib.. näheres erspar ich euch...posttraumatische belastungsstörung vom feinsten

arbeitgeber hat schon 4 wochen vor ablauf des förderungszeitraums ne neue stellenaziege geschaltet und zum 1.3 einen neuen eingestellt. wer weiss wie lange den macht er auch schon fertig, aber egal..

jetzt meint der arzt, mein mann sollte zur arge gehn und fragen was passiert wenn er wegen gesundheitlichen gründen kündigen tut wenn er ein attest vom arzt bringen würde das die arbeit dort im betrieb unzumutbar ist wegen oben genannten gründen..

was meint ihr dazu..wird gesperrt oder wie oder was???. erst mal krankenschein weiter oder morgen zur arge und besprechen..?? ich hab ein ungutes gefühl dabei...

danke


lg
D.H.

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-- Editiert am 14.03.2010 15:27

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10 Antworten
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#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@D.H.:

quote:
was meint ihr dazu..wird gesperrt oder wie oder was???.


Meine

ist gerade kaputt.

Wenn der Arzt bestätigt, dass eine Weiterbeschäftigung in dem Betrieb aus gesundheitlichen Gründen unzumutbar ist, dann darf keine Sperre/Sanktion verhängt werden. Ob's die ARGE allerdings genau so sieht

Nobody knows.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#2
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

hat sich erledigt madame chefin hat grad brief eingeworfen... danke

mein knüppel steht hier...eines tages bin ich dünn irgendwo drüber gegangen

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#3
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

so wir waren aufem amt..

öhm, müssten wir nicht eine arbeitsbescheinigung bekommen haben für den chef zum ausfüllen?

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#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@D.H.:

Gegenfrage: Besteht denn erneuter Anspruch auf ALG I? Und welches Amt meinst Du - ARGE oder AfA? Die Arbeitsbescheinigung wird m.W. nämlich nur beim ALG I Antrag benötigt, nicht aber bei ALG II.

Gruß,

Axel

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#5
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

mist... verdammter mist... nein ich glaub nicht..

andere frage... muss der chef sich bei der arge äussern wegen dem förderungszuschuss ( 6 monate) weil daran eine nachbeschäftigung(6 moante) gebunden ist??

ohne grund dürfte er nämlich nicht kündigen sonst rückzahlung von 50% der förderung..

mich würd brennend interessieren wie er sich rechtfertigt. minderleistung oder son schwachsinn iss nicht, deswegen wurde er ja gefördert ( mein mann war letztmalig ich glaub 1998 in diesem beruf tätig danach umschulung zu was anderem und jetzt dann das hier mit förderung)

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@D.H.:

Wie das mit den Arbeitgeberförderungen aussieht und abgewickelt wird, kann ich auch nicht sagen. In der Regel bekommt der AN da überhaupt nichts von mit. Ich bin nicht einmal sicher, dass die zurück gezahlt werden muss.

Gruß,

Axel

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#7
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

dann muss ich denen das mal stecken

muss mich mittwoch melden und frag ma nach...

da könnt ja jeder alle halb jahr kommen und nach förderung schreien

gruss

D.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@D.H.:

Die wahren Sozialschmarotzer sind nicht die Erwerbslosen, sondern die Arbeitgeber, die bewußt so niedriger Löhne zahlen, dass die AN mit ALG II aufstocken müssen, worauf sie ja vom AG oftmals noch hingewiesen werden, oder auch diejenigen, die für jeden neuen Mitarbeiter Fördermittel in Anspruch nehmen, um nach Ende der Förderung den MA zu entlassen und wieder einen neuen, natürlich geförderten, MA einzustellen. Dagegen sollte mal konsequent vorgegangen werden.

Gruß,

Axel

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#9
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ach Axel, das hast du sowas von treffend ausgedrückt :love:

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"Wer kämpft, kann gewinnen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

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#10
 Von 
D.H.
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 11x hilfreich)

reinkopier:

Grundsätzlich besteht bei Inanspruchnahme von
Eingliederungshilfen nach Ablauf der Förderung eine
Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers
(Nachbeschäftigungspflicht).Nachbeschäftigungspflicht entspricht der Föderdauer.
(1) Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn

1. zu vermuten ist, dass der Arbeitgeber die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses veranlasst hat, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten oder
Dies gilt nicht, wenn

1. der Arbeitgeber berechtigt war, das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, zu kündigen,

2. eine Kündigung aus dringenden betrieblichen Erfordernissen, die einer Weiterbeschäftigung im Betrieb entgegenstehen, berechtigt war,

3. die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auf das Bestreben des Arbeitnehmers hin erfolgt, ohne dass der Arbeitgeber den Grund hierfür zu vertreten hat, oder

4. der Arbeitnehmer das Mindestalter für den Bezug der gesetzlichen Altersrente erreicht hat.

Die Rückzahlung ist auf die Hälfte des Förderungsbetrages begrenzt und darf den in den letzten zwölf Monaten vor Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses geleisteten Förderbetrag nicht überschreiten. Ungeförderte Nachbeschäftigungszeiten sind anteilig zu berücksichtigen. Die Nachbeschäftigungszeit entspricht der Förderdauer, sie beträgt längstens zwölf Monate.

Da ja fristgerecht und ohne Gründe 2 Tage nach Förderdauer am 10.3 ( hier eingeworfen am sonntag 14.3). dürfte den AN keine Schuld zugeweisen werden..

Ich schreib dem Mann von der ARGE der den Durchschlag damals geschickt hat wegen der Förderung mal ne Mail...

Für diese Sauerei wegen dem Mobbing soll der AG noch ein wenig bluten;-)

Schliesslich war sich der Minderleistung des AN bewust sonst hät er keine Förderung bekommen für Wiedereingliederung... Mal sehn wen er das nächste mal mit allen Schimpfworten (z.B Looser und noch viel mehr) )bewirft, aber so laut das die Nachbarschaft das gehört hat und alle anderen AN mit samt Sekretärin die Flucht ergriffen haben.

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