ergänzendes ALG II und GEZ

11. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)
ergänzendes ALG II und GEZ

Hallo,

weiß jemand, ob der ergänzende Bezug von ALG II zum Arbeitseinkommen, als Sachbestand ausreicht, um von GEZ-Gebühren befreit werden zu können?

Gibt es da Gesetzestexte angepasst an die Neuerungen jetzt unter Hartz IV?

Danke vorweg

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"VLG nefertari1968 <img src="http://www.smiliemania.de/smilie.php?smile_ID=1924">"

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6 Antworten
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#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Da kannst Du von ausgehen, denn bisher galt, daß jeder befreit werden konnte, der nicht mehr als das 1,5fache des HLU-Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes + angemessene Kosten der Unterkunft (nach Wohngeldtabelle) hatte. Der ALG II Regelsatz dürfte das nicht überschreiten. Das die Grenze verändert wurde habe ich auch nicht gehört. Ein Klient von mir ist mit 700,- Krankengeld, (bei 285,00 angemessener Miete) somit 415,00 "netto" befreit. Und 415,00 sind ja a bissl mehr als der ALG II Regelsatz von 345,00


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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
Purzelbär
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 189x hilfreich)

Naja, wir haben den Antrag bereits im November 04 gestellt - zu dieser Zeit lagen die Voraussetzungen für Sozialhilfe nicht vor, obgleich mein Partner den gleichen Verdienst hatte, wie jetzt auch.

Den ALG II Antrag mussten wir stellen, weil erst nach abschlägigen Bescheid unser Antrag auf Kinderzuschlag beurteilt wird, wir waren auch überrascht, dass wir eine Unterstützung erhalten... wenngleich der Kinderzuschlag jetzt nicht gezahlt wird, was sicherlich psychologisch angenehmer gewesen wäre,als jetzt quasi Sozialgeld zu beziehen. Ich selbst kann wegen meines im Okt. geborenen Babys derzeit nicht arbeiten.

Auf Alle Fälle wurde der Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung seinerzeit abschlägig beurteilt (Mitte Dezember) und ich überlege jetzt, ob ich Widerspruch einlege.

Danke auf alle Fälle für deine Antwort.

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#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ach so, ihr seit zu mehreren :) Dann gilt:

...denn bisher galt, daß jeder befreit werden konnte, der nicht mehr als das 1,5fache des HLU-Regelsatzes eines Haushaltsvorstandes (+ das 1fache des HLU-Regelsatzes für jeden Haushaltsangehörigen) + angemessene Kosten der Unterkunft (nach Wohngeldtabelle) hatte...

Aber wie auch immer:

Ich würde den Antrag einfach noch mal neu stellen. Die Berechnungsgrundlage (Euer Einkommen) hat sich ja seit Nov. durch ALG II verändert, wenn ich recht verstanden habe. Fall wieder abgelehnt wird --> haarklein erklären lassen warum.

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#4
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Sätze haben (oder werden sich) geändert in 2005.
Außerdem geht es nicht mehr nach dem Einkommen, sondern nach bestimmten Personengruppen wie Empfänger von ALG II, Grundsicherung und BAföG.

Siehe auch hier:
http://www.studis-online.de/StudInfo/gez_soz.php

Nefertari kann sich ab diesem Jahr auf jeden Fall befreien lassen.

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Ja, interessant, ab April wird also wieder mal alles anders ;)

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"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#6
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Bob, du weißt doch:
Alles neu macht der Mai.

Aber die Gesetzesänderungen treten immer mit Vorliebe am 01.04. eines Jahres in Kraft.
Sollte man da nicht manchmal an einen Aprilscherz glauben?!

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