Hallo, ich bin 57 Jahre alt, 70% unbefristet schwerbehindert und habe seit Oktober 2012 eine befristete Voll-ewerbsminderungsrente und habe sie im Mai 2019 zum 3. Mal bis Mai 2022 verlängert. Das heißt, ich habe die EURente seit 9,5 Jahren im Mai 2022. Mir wurde gesagt, dass ich die EURente danach nicht mehr verlängern kann, weil sie bereits dreimal verlängert wurde. Außerdem wurde mir gesagt, dass die EURente nur für ein Maximum von neun Jahren verlängert werden kann. Was sind meine Rechte? Kann ich im Mai 2022 eine weitere Verlängerung beantragen? Ist es möglich, es in eine unbefristete EURente umzuwandeln oder vielleicht sogar eine frühzeitigen Altersrente zu beantragen? Ich würde mich über Tipps oder Informationen freuen, jimena
erwerbsminderungsrente seit October 2012, dreimal verlängert bis Mai 2022
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Sollten sie eine sogenannte Arbeitsmarktrente erhalten, diese wird immer nur verlängert.
Normalerweise gibt es nach 9 Jahren eine EMR auf Dauer, aber auch diese kann wegfallen, wenn gesundheitliche Überprüfung welche stattfinden können, ein anderes Ergebnis aufweisen. Sicher ist man sich nie.
Dann gibt es Rententräger z.B. Knappschaften welche sich je nach Fall nicht für eine Dauer EMR entscheiden.
Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe wegen meiner 70% Behinderung eine medizinische EURente von der deutschen rentenversicherung, es ist nicht Arbeitsmarktbedingt. Wenn ich EURente also nicht zum vierten Mal beantragen kann, wie kann ich sie nach 9,5 Jahren vorübergehend auf Un-Befristeten EURente umstellen, ohne eine Verlängerung zu beantragen?
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Der GdB spielt bei der EMR keine Rolle.
Es gibt Personen welche mit einem Grad von 100 voll Erwerbsfähig sind. Es sind die Einschränkungen welche eine Erwerbsfähigkeit ausschließen.
Schauen sie sich ihren Rentenbescheid an, da steht ob sie volle EMR erhalten oder die sogenannte Arbeitsmarktrente.
Selbige ist eine teilweise EMR und weil der Arbeitsmarkt für sie geschlossen ist, bekommen sie die volle EMR, dass kann sich aber ändern wenn es wieder Arbeit für sie gäbe, die ist immer befristet.
Fragen sie doch einfach bei ihrer Rentenversicherung nach, warum sie immer noch eine befristete EMR erhalten?
Auch eine Dauerrente ist keine Garantie, dass sie bis zur Altersrente bezahlt wird. Manche haben es in ihrem Rentenbescheid stehen, dass alle 2 Jahre eine Überprüfung stattfindet. Es gibt auch Rentenanstalten welche einfach einige unbefristet EMR überprüfen.
So weiß ich von einem Fall, die Person ging nicht mehr oft zu ihren Ärzten, war viel auf Reisen. Als ihre Dauer EMR überprüft wurde, konnte sie keine aktuellen Arztberichte vorlegen. Die EMR wurde ihr entzogen, sie klagte und nach 8 Jahren war das Gericht der Ansicht der Rentenkasse. Sie bekam also bis zur Altersrente keine Geld mehr.
Außer sie hätte wieder gearbeitet und Pflichtbeiträge entrichtet.
Gegebenenfalls könnte die Erwerbsminderungsrente theoretisch unbegrenzt oft verlängert werden, wenn die Rentenversicherung halt davon ausgeht, dass es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung des Zustandes kommen könnte.
Sie werden also , wenn Ihre derzeitige Erwerbsminderungsrente ausläuft, nicht umhin kommen, einen weiteren Verlängerungsantrag zu stellen. So lange, bis Sie eben in Altersrente gehen oder Ihnen eine unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt wird.
Was Ihre Frage angeht, ob sie früher in Altersrente gehen können, da müssen sie mal nachschauen, ab wann Sie normalerweise in Altersrente gehen würden. Ab GdB 50 kann man ein paar Jahre früher in Altersrente gehen, das müssten Sie dann mal selber nachschlagen, welcher Zeitpunkt das bei Ihnen wäre.
Viele Grüße!
ZitatGegebenenfalls könnte die Erwerbsminderungsrente theoretisch unbegrenzt oft verlängert werden, wenn die Rentenversicherung halt davon ausgeht, dass es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung des Zustandes kommen könnte. :
Mir wurde gesagt, dass es nur dreimal verlängert werden kann, und nur insgesamt für maximal 9 Jahre. Ich wusste nicht, dass es ein viertes oder fünftes Mal geben könnte
Zitat:
Sie werden also , wenn Ihre derzeitige Erwerbsminderungsrente ausläuft, nicht umhin kommen, einen weiteren Verlängerungsantrag zu stellen. So lange, bis Sie eben in Altersrente gehen oder Ihnen eine unbefristete Erwerbsminderungsrente gewährt wird.
Das wollte ich wissen, es ist verwirrend diese maximale 3 Verlängerung, insgesamt 9 Jahre Regeln die ich oft gehört habe
Zitat:
Was Ihre Frage angeht, ob sie früher in Altersrente gehen können, da müssen sie mal nachschauen, ab wann Sie normalerweise in Altersrente gehen würden. Ab GdB 50 kann man ein paar Jahre früher in Altersrente gehen, das müssten Sie dann mal selber nachschlagen, welcher Zeitpunkt das bei Ihnen wäre.
Viele Grüße!
Soweit ich weiß, kann ich meine Altersrente mit 62 Jahren aufgrund meiner Behinderung im Jahr 2026 erhalten. Meine derzeitige EURente endet im Mai 2022, was bedeutet, dass ich mir die Vier Jahre Sorgen machen müsste. Ob ich 2022 eine weitere 3-jährige befristeten EURente bekomme oder eine unbefristete EURente oder wenn ich 2022 die Altersrente beantragen kann?
-- Editiert von jimena am 03.07.2020 22:24
@fb:
Zitat:Gegebenenfalls könnte die Erwerbsminderungsrente theoretisch unbegrenzt oft verlängert werden, wenn die Rentenversicherung halt davon ausgeht, dass es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung des Zustandes kommen könnte.
Mit § 102 SGB VI ist diese Aussage allerdings nicht so richtig in Einklang zu bringen.
@jimena:
Zitat:Mir wurde gesagt, dass es nur dreimal verlängert werden kann, und nur insgesamt für maximal 9 Jahre.
Das dürfte m.E. auch richtig sein. Dennoch solltest Du spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung einen Antrag auf Weiterzahlung der Rente stellen. Sollte die Rente erneut befristet bewilligt werden, müssten man dann prüfen, ob es Sinn macht, gegen die Befristung Widerspruch einzulegen.
Gruß,
Axel
Zitat@fb: :
Zitat:
Gegebenenfalls könnte die Erwerbsminderungsrente theoretisch unbegrenzt oft verlängert werden, wenn die Rentenversicherung halt davon ausgeht, dass es mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu einer Verbesserung des Zustandes kommen könnte.
Mit § 102 SGB VI ist diese Aussage allerdings nicht so richtig in Einklang zu bringen.
Hallo lieber Herr Axel,
vielen Dank für Ihre sachliche Antwort!
Ich habe mich mit meiner Aussage auf das BSG-Urteil vom 25.04.2013 - B 13 R 73/13 B bezogen. Hier klagte jemand, weil ihm nach 9 Jahren keine unbefristete, sondern allenfalls eine befristete EM-Rente zugestanden wurde.
In seiner Begründung nahm das BSG auch auf den § 102 SGB VI Bezug:
§102 Abs2 S5 SGBVI stelle keine "widerlegbare Fiktion, sondern ...eine für den Regelfall geltende gesetzliche Vermutung" dar, die durch besondere Umstände des Einzelfalls widerlegt werden könne. Daher könne auch nach Ablauf einer Gesamtbefristung von neun Jahren eine weitere Befristung vorgenommen werden,wenn nicht alle therapeutischen Möglichkeiten ausgeschöpft seien, mit denen eine rentenrelevante Steigerung des geminderten Leistungsvermögens erreicht werden könne
Somit kann (theoretisch) eine weitere Befristung, sofern eine Leistungsfähigkeit möglicherweise/absehbar wieder hergestellt werden könnte. ABER:
Ich gehe mit Ihnen dahingehend d'accord, daß im Allgemeinen nach 9 Jahren eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zuerkannt wird. Ich will der Fragestellerin auch beileibe keine Angst machen.
es hängt halt, die immer bei Erwerbsminderungsrente, alles vom derzeitigen, medizinischen Zustand ab. In Anbetracht dessen, dass sowieso nur noch vier Jahre bis zum renteneintritt verbleiben, dürfte man auch davon ausgehen, dass arbeitsmarkt technisch für die Fragestellerin nichts mehr zu erreichen ist. Insofern könnte, wenn die medizinischen Befunde keine rentenrelevante Einschränkungen hergeben, immer noch die Erwerbsminderungsrente aufgrund des Arbeitsmarktes in Frage kommen. Diese wird geleistet, wenn die Erwerbsminderung des Versicherten grundsätzlich nur teilweise eingeschränkt ist, jedoch unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitbeschäftigung mehr möglich ist.
Insofern mag es unter Umständen hilfreich sein, bei der Beantragung zur weitergewährung der Erwerbsminderungsrente hilfsweise die Arbeitsmarktsrente zu beantragen. Sofern das noch nicht geschehen sein sollte
ich würde davon ausgehen, dass wenn die Rente weiter gewährt wird, diese entweder unbefristet bzw befristet bis zum renteneintritt gewährt wird, mit dem Datum des Eintritt in die Altersrente endet die Erwerbsminderungsrente ja sowieso automatisch.
Über alles andere, ob Chancen oder nicht, kann hier keiner etwas sagen, da das eine rein medizinische Frage ist. Ich wünsche ihnen auf jeden Fall alles Gute und machen Sie sich nicht zu viel Gedanken! Sie haben noch 2 Jahre und ihre Chancen stehen bestimmt nicht schlecht. Führen Sie Ihre Behandlung(en) weiter bzw gehen Sie einmal im Quartal oder alle halbe Jahre spätestens zum Arzt und bekräftigen Sie die vorhandenen Einschränkungen, mehr kann man im Prinzip erstmal nicht tun.
ZitatIch gehe mit Ihnen dahingehend d'accord, daß im Allgemeinen nach 9 Jahren eine unbefristete Erwerbsminderungsrente zuerkannt wird. :
Außer es ist die sogenannte Arbeitsmarktrente. Da wird beliebig lang verlängert.
Fragte die TE schon, ob sie ihren Bescheid genau gelesen hat.
Knappschaften verlängern auch gerne länger, weil deren Rentenkassen nicht mehr so gefüllt werden.
Einer Bekannten erging es so.
Auch dazu äußert sich die TE nicht.
@Loni:
Sorry wenn's jetzt etwas schnippisch klingt, aber richtig lesen soll ingemein helfen. Die TE schrieb in #2:
Zitat:ich habe wegen meiner 70% Behinderung eine medizinische EURente von der deutschen rentenversicherung, es ist nicht Arbeitsmarktbedingt.
Daraus dürfte ohne Zweifel zu entnehmen sein, dass es sich nicht um eine Arbeitsmarktrente handelt und nicht die Knappschaft zuständig ist, wobei letzteres für die rechtliche Bewertung der Fragestellung auch irrelevant ist.
@fb:
Danke für den Hinweis auf die BSG-Entscheidung. In Deiner ersten Antwort fehlte die Bezugnahme leider. Wir sind uns aber wohl dahingehend einig, dass eine weitere Befristung zwar im Einzel- und Ausnahmefall möglich, dann aber auch jedenfall vertiefend zu begründen ist. Darauf wollte ich mit meinem Hinweis hinaus, dass im Falle einer weiteren Befristung die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs zu prüfen sind. Dafür bedarf es dann natürlich des entsprechenden Bescheides inklusive Begründung.
Zitat:Insofern mag es unter Umständen hilfreich sein, bei der Beantragung zur weitergewährung der Erwerbsminderungsrente hilfsweise die Arbeitsmarktsrente zu beantragen.
Die Arbeitsmarktrente muss nicht extra beantragt werden, sondern die DRV prüft bei der Prüfung eines Antrages auf volle Erwerbsminderungsrente ggf. eben auch, ob die Voraussetzungen für eine Arbeitsmarktrente vorliegen.
Gruß,
Axel
Wie Axel oben bemerkt hat, habe ich seit 2012 aus medizinischen Gründen die Befristete Voll-EURente erhalten und das liegt nicht am Arbeitsmarkt
Es scheint, dass ich mich 2022 ein viertes Mal meine EURente Verlängern kann. Ich hatte den Eindruck, dass ich mich nur dreimal Verlängern durfte und nach 9 Jahren, weil es nicht Unbefristet war, wäre alles vorbei
Was mich interessieren würde, ist eine frühere Altersrente in 2022 anstelle von weiteren 4 Jahren aufwändigen EURente Verlängerungen
-- Editiert von jimena am 04.07.2020 15:10
@jimena:
Zitat:Es scheint, dass ich mich 2022 ein viertes Mal meine EURente Verlängern kann.
Du beantragst einfach die Weiterzahlung der Rente. Den Rest macht dann der Rentenversicherungsträger.
Zitat:Was mich interessieren würde, ist eine frühere Altersrente in 2022 anstelle von weiteren 4 Jahren aufwändigen EURente Verlängerungen
Ob Du vorzeitig in Altersrente gehen kannst, kann hier mangels Kenntnis Deines individuellen Versicherungsverlaufs niemand sagen. Diesbezüglich solltest Du Dich bei der DRV beraten lassen, insbesondere auch wegen eventueller Abschläge, die Du in Kauf nehmen müsstest.
Gruß,
Axel
Vielen Dank Alex für Ihre beruhigenden Informationen.
Wie Sie erwähnt haben, sollte ich einen Termin mit dem DRV vereinbaren um die Möglichkeiten einer frühen Altersrente zu prüfen.
Mit dem aktuellen Stand der Dinge sollte ich besser warten bis sich die Sache nach dem Koronavirus wieder beruhigt hat.
Normalerweise würde ich zu dieser Jahreszeit eine leichte Erhöhung meiner EURente vom DRV bekommen, aber ich habe keine Briefe von ihnen und sie gehen auch nicht ans Telefon
Außerdem ändern sie einige Rentengesetze und gründen eine Grundrente. Vielleicht halten sich die DRV deshalb gerade von ihrer üblichen jährlichen Rentenerhöhung zurück
-- Editiert von jimena am 04.07.2020 15:52
Nein. Das hat damit nichts zu tun. Der *üblichen Rentenerhöhung* wurde auch dieses Jahr bereits vom Bundesrat zugestimmt. Die Mitteilungen darüber erhalten die Versicherten im Juni und im Juli. Dort wird wie jedes Jahr zu lesen, was sich verändert.ZitatVielleicht halten sich die DRV deshalb gerade von ihrer üblichen jährlichen Rentenerhöhung zurück :
Wie jedes Jahr wird auch die Auszahlung dann zu dem gewöhnten Termin stattfinden.
Die Grundrente ist ein anderes Rententeilchen.
Und ergänzend zu @Anami: Die Rentenerhöhung ist kein Geschenk der DRV, sondern gesetzlich geregelt. Wegen einer Pandemie oder sich anbahnenden Gesetzesänderungen an anderer Stelle sich "zurückzuhalten" würde der DRV ziemlich schnell vor die Füße fallen.
Gruß,
Axel
ZitatSorry wenn's jetzt etwas schnippisch klingt, aber richtig lesen soll ingemein helfen. Die TE schrieb in #2: :
Zitat:
ich habe wegen meiner 70% Behinderung eine medizinische EURente von der deutschen rentenversicherung, es ist nicht Arbeitsmarktbedingt.
Hallo Axel,
wg. dem GdB gibt es eben keine EMR. Wie ich schrieb, kann man mit einem GdB von 100 voll erwerbsfähig sein - in einem Beruf den man damit ausüben kann.
Und aufgrund dieser Aussage, nahm ich an, dass vielleicht der Rentenbescheid nicht richtig gelesen wurde, was ich einige Mal erlebte. Deshalb der nochmalige Hinweis.
Vielen Dank für die Kommentare Loni , ich freue mich über jede Hilfe.
Ich habe meine Bescheid richtig gelesen, keine Sorge, ich habe seit 2012 genug Zeit sie zu lesen
Ich habe seit 2012 aus medizinischen Gründen die Befristete Voll-EURente die DRV erhalten und das liegt nicht am Arbeitsmarkt
-- Editiert von jimena am 04.07.2020 19:25
Hallo an alle, es ist weit über ein Jahr her und wir alle haben in dieser Pandemie hartes erlebt. Ich wünsche Ihnen alles gute und Gesundheit. Ich habe die EURente Weiterzahlung im November 2021 beantragt, aber noch keine Nachricht oder Antwort vom DRV erhalten, ich vermute, es liegt an der Pandemie. Wie alle Rentner bereits wissen, hatten wir 2021 aufgrund der Pandemie, keine Erhöhung unserer Renten. Die Regierung sagte, sie würden es im Jahr 2022 erhöhen, also abwarten und sehen. Ich mache mir Sorgen, dass mein Weiterzahlungsantrag wegen der Pandemie nicht bearbeitet wird. Wie gesagt, ich warte seit ende November 21 auf irgendwelche beschied oder Antworten vom DRV
-- Editiert von jimena am 18.01.2022 18:38
ZitatWie gesagt, ich warte seit ende November 21 auf irgendwelche beschied oder Antworten vom DRV :
Von Nov. bis jetzt sind es doch erst wenige Wochen, dazu Weihnachten dazwischen. Sie müssen etwas Geduld haben.
Rentenerhöhungen hängen von der Lohnentwicklung ab, steigen die Löhne gibt es im Folgejahr mehr Rente.
Also bekommen wir im Juli 2022 eine Erhöhung.
Hallo, danke für die Antwort. Es waren ein paar harte Jahre mit der Pandemie. Ich habe mehrere Familienmitglieder durch Covid verloren, die letzte Beerdigung war vor ein paar Wochen. Auch einer meiner Ärzte ist kürzlich an Covid gestorben, Gott segne sie alle
-- Editiert von jimena am 18.01.2022 20:08
Hallo, meine EW-Rente wurde um weitere drei Jahre verlängert, sie endet einige Monate vor meinem Eintritt in die Altersrente. Es wurde nicht, wie ich erwartet hatte, unbefristet bis eintritt in die Altersrente gemacht. Soviel zum unbefristet nach 9 Jahren befristete! EW-Rente habe ich seit Oktober 2012, wie ich gesagt habe im ersten Rentenbescheid von damals steht, ich hätte sie zeitlich-begrenzt aus medizinischen Gründen bekommen, nicht Arbeitsmarkt bedingt. Seit dem bekomme nur Bescheid dass es weiter verlängert wurde. Ich überlege ob ich einfach hin zum Lokalen DRV-stelle gehe und frag warum, oder ob ich einen Anwalt für mich widersprechen soll.
-- Editiert von jimena am 04.02.2022 08:59
Wichtig ist doch, dass die EMR weiter gewährt wurde. Erhalten sie die sog. Arbeitsmarktrente? Wenn ja, die immer befristet.
Es gibt Rententräger welche auch nach 9 Jahren keine unbefristete EMR gewähren.
Haben sie einen Grad der Behinderung von mindestens 50, dann wäre auch die Schwerbehindertenrente möglich.
-- Editiert von Loni12 am 04.02.2022 10:01
Hallo Loni, wie gesagt meine ist keine Arbeitsmarktrente, sie ist medizinisch und steht so auf dem bescheid. Ich bin schwerbehinderten und kann deshalb mit 62 Jahren, statt 65 in Altersrente. Das Problem ist die EW-Rente einige Monate vor Beginn meiner Altersrente endet, weshalb ich vielleicht einen Widerspruch mache. Ich verstehe nicht wie sie die EW-Rente nicht noch einige Monate bis zum Eintritt des Altersrente verlängern könnten
Die Monate zwischen meiner EW-Rente und der Altersrente wären verloren und könnten zu Rentenverlusten führen.
Andererseits zählen die 13 Jahre EW-Rente als Anrechnungszeit für die Altersrente, also könnte einige Monate Abstand zwischen den beiden meine Altersrente minimal erhöhen?
-- Editiert von jimena am 04.02.2022 10:20
Weil sich kein DRV-Mitarbeiter persönlich überlegt, ob hier ein paar Monate *zu verlängern* wäre. Die Bescheide werden iaR vom System bearbeitet.ZitatIch verstehe nicht wie sie die EW-Rente nicht noch einige Monate bis zum Eintritt des Altersrente verlängern könnten :
Für einen Widerspruch oder den Gang zum Anwalt sehe ich keinen Grund.ZitatDas Problem ist die EW-Rente einige Monate vor Beginn meiner Altersrente endet, weshalb ich vielleicht einen Widerspruch mache. :
Es wurde hier bereits in 2020 zum Antrag auf Verlängerung geraten. Diesen Antrag könnte man jetzt stellen, wenn die EM-Rente bis Mai 22 bewilligt wurde.
Das dürfte sich um wenige Cents handeln.ZitatDie Monate zwischen meiner EW-Rente und der Altersrente wären verloren und könnten zu Rentenverlusten führen. :
Gravierender wäre die Frage, welches Einkommen man bis zum Altersrenteneintritt hätte.
Wieso 13 Jahre? Geht es nicht um wenige Monate? Das wären dann 9,5 Jahre bis Mai + X Monate bis Altersrente.ZitatAndererseits zählen die 13 Jahre EW-Rente als Anrechnungszeit für die Altersrente, :
Altersrente für Schwerbehinderte gibt es ab 62 Jahren, allerdings mit dem Abschlag von 0,3% mtl., wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind.ZitatIch bin schwerbehinderten und kann deshalb mit 62 Jahren, statt 65 in Altersrente. :
Oder abschlagsfrei, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
ZitatAndererseits zählen die 13 Jahre EW-Rente als Anrechnungszeit für die :
Altersrente, also könnte einige Monate Abstand zwischen den beiden meine Altersrente minimal erhöhen?
Ihre EMR wurde doch bereits hochgerechnet, da gibt es keine Anrechnungszeit mehr.
ZitatDie Monate zwischen meiner EW-Rente und der Altersrente wären verloren und könnten zu Rentenverlusten führen. :
Rechtzeitig die Verlängerung der EMR beantragen. Es gibt bei einer befristeten Rente höchsten 3 Jahre und nicht einige Monate mehr.
Oder zur Agentur für Arbeit gehen, da gäbe es sicher auch Möglichkeiten.
Danke Anami
ZitatFür einen Widerspruch oder den Gang zum Anwalt sehe ich keinen Grund. :
Es wurde hier bereits in 2020 zum Antrag auf Verlängerung geraten. Diesen Antrag könnte man jetzt stellen, wenn die EM-Rente bis Mai 22 bewilligt wurde. Das dürfte sich um wenige Cents handeln.
da hast du wohl recht, 6 Monat fehlende widersprechen ist viel zu hoffen
ZitatGravierender wäre die Frage, welches Einkommen man bis zum Altersrenteneintritt hätte.Wieso 13 Jahre? :
Geht es nicht um wenige Monate? Das wären dann 9,5 Jahre bis Mai + X Monate bis Altersrente.
Wie oben geschrieben habe, habe Weiterzahlungsantrag gestellt und EW-Rente bescheid bis 2025 erhalten, endet 6 Monate bevor die Altersrente, sind insgesamt 13 Jahre EW-Rente
Ich muss mich diesen 6 Monaten irgendwie versorgen, vielleicht Grundsicherung oder ALGII
ZitatAltersrente für Schwerbehinderte gibt es ab 62 Jahren, allerdings mit dem Abschlag von 0,3% mtl., wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Oder abschlagsfrei, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind. :
Ich berücksichtige das 10,8 % weniger mit 62 Jahren, 7,2 % weniger mit 63 Jahren, aber im Großen und Ganzen ist es ein Unterschied zwischen Äpfeln und Birnen, bei Lebenshaltungskosten heute einiges Euro mehr oder weniger im Monat spielt fast keine Rolle. Wenn es unbefristet wäre könnte auf Altersrente mit 65 ohne abschlag warten
-- Editiert von jimena am 04.02.2022 15:38
danke Loni
ZitatIhre EMR wurde doch bereits hochgerechnet, da gibt es keine Anrechnungszeit mehr. :
Du hast recht
Zitat:
Rechtzeitig die Verlängerung der EMR beantragen. Es gibt bei einer befristeten Rente höchsten 3 Jahre und nicht einige Monate mehr.
Oder zur Agentur für Arbeit gehen, da gäbe es sicher auch Möglichkeiten.
genau, muss in 2025 erneut eine Weiterzahlung beantragen oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen, um die 6 Monate bis Altersrente zu überstehen
-- Editiert von jimena am 04.02.2022 15:36
Zitatgenau, muss in 2025 erneut eine Weiterzahlung beantragen oder Sozialleistungen in Anspruch nehmen, um die 6 Monate bis Altersrente zu überstehen :
Ich würde rechtzeitig eine Verlängerung der EMR beantragen.
ZitatIch würde rechtzeitig eine Verlängerung der EMR beantragen. :
Vielleicht muss ich das zum letzten Mal in drei Jahren wiederholen.
Ich habe vor zum DRV zu gehen und ganz offen und deutlich zu fragen, warum sie nach 9,5 Jahren Verlängerungen, nicht unbefristet genehmigt haben
-- Editiert von jimena am 04.02.2022 18:55
Ach so. Soll also bedeuten, dass trotz der Bewilligung bis Mai 2022 schon wieder eine Verlängerung für 3 weitere Jahre beantragt und bewilligt wurde?ZitatHallo, meine EW-Rente wurde um weitere drei Jahre verlängert, sie endet einige Monate vor meinem Eintritt in die Altersrente. :
Da hatte ich den 1. Satz in # 20 wohl falsch verstanden.
Nun, dann verschiebt es sich nur. In 2025 nochmal die Verlängerung beantragen.
Nachdem dann 13 Jahre lückenlos EM-Rente gezahlt wurden, dürften nochmal 6 Monate gezahlt wird, weil sich dann sowieso die Altersrente anschließt.
Vermutlich erübrigt sich dann die *Zwischenversorgung* durch andere Träger.
Zitat..dann verschiebt es sich nur. In 2025 nochmal die Verlängerung beantragen. :
Nachdem dann 13 Jahre lückenlos EM-Rente gezahlt wurden, dürften nochmal 6 Monate gezahlt wird, weil sich dann sowieso die Altersrente anschließt.
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