finanzielle Notlage - woher kurzfristig Geld bekommen?

20. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
forenneuling
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
finanzielle Notlage - woher kurzfristig Geld bekommen?

Hallo zusammen,
habe eine Frage an Sie:
Ein Bekannter wurde vor kurzem fristlos entlassen, dagegen geht er bereits anwaltlich vor. Demzufolge gab es auch eine Sperre des ALGI fuer 3 Monate. Nun hat der Anwalt wohl Widerspruch gegen die Sperre eingelegt; das kann aber auch einige Zeit dauern bis da was entschieden ist. Die Familie sitzt nun sozusagen auf dem Trockenen, ARGE will auch nix zahlen, Caritas auch nicht.
Gibt es vielleicht doch einen Weg, irgendwo unterstuetzt zu werden?
Danke fuer Ihre Hilfe

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@forenneuling

sofort zum sozialgericht, eilanordnung. ist der anwalt deppert? das müßte er wissen.
die sperre ist rechtswidrig.

sunbee

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#2
 Von 
forenneuling
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Danke sunbee, bin momentan nicht sicher was genau der Anwalt macht, aber da die Sache schon einige Wochen her ist, wird es sicher kein Eilantrag gewesen sein... Die Frau arbeitet nun wieder Vollzeit, bekommt ca.1100 Euro raus. Dies wird wohl auch der Grund sein, warum die ARGE nicht zahlt.
Nur, es reicht halt vorn und hinten nicht. Sie haben sich schon sog. "Futterscheine" von der oertlichen Tafel besorgt, um da 2x die Woche Lebensmittel zu bekommen. Weiss echt nicht, was ich der Familie noch raten soll...

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@forenneuling

bedarf kannst du hier errechnen. die kdu sind von region zu region verschieden. bitte dafür nachfragen bei der arge

http://www.sozialhilfe24.de/alg2-rechner.html

eine sozialberatungstelle sollte die familie unbedingt aufsuchen und dem anwalt ggf beine machen.

www.tacheles-sozialhilfe.de
da findet man adressen der regionen.

sunbee

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#4
 Von 
forenneuling
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nochmal,

kdU kommt wohl nicht in Frage, da die Familie ein Haus hat, auf das p.M. 1000,- Rate faellig werden. Aendert das nun was an der Ausgangssituation...?

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#5
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Chavah:

quote:
it Sicherheit kein Eilfall (mehr), weil in Eilverfahren nur für die Zukunft entschieden wird, nicht für die Vergangenheit.


Einspruch! Es ist zwar richtig, dass im Eilverfahren nicht für die Vergangenheit entschieden wird. Hier liegt aber dennoch Eilbedürftigkeit vor, weil der gegenwärtige Bedarf nicht gedeckt ist.

Bei den KdU werden keine Tilgungsraten berücksichtigt, aber Schuldzinsen und Betriebskosten.

@sunbee:

Bist Du sicher, dass die Sperre unbedingt rechtswidrig ist? Der TE schreibt, er sei fristlos entlassen worden. Zwar wird hiergegen vorgegangen, was aber keine Rückschlüsse darauf zulässt, ob die fristlose nicht dennoch berechtigt ist. Und dann wäre auch die Sperre gerechtfertigt. Oder hat eine Kündigungsschutzklage so etwas wie aufschiebende Wirkung im Bezug auf die Sperrzeit?

Gruß,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@axel

ja, wenn gg die fristlose geklagt wird gilt die unschuldsvermutung.
im sgb III, §144, abs.1 ist eindeutig die rede davon, dass verhalten, welches zur kündigung führte, als sperrgrund gilt, ABER dieses fehlverhalten ist nicht nachgewisen allein durch die fristlose (die in der regel nicht mal ne begründung enthält)
der ag muß vor gericht beweisen, dass ein weiterführen (oder eine fristgerechte kündigung) des arbeitsverhältnisses unzumutbar ist. das lassen richter an arb.gerichten in der regel nur dann gelten, wenn einer gestohlen hat,nicht zur arbeit erschienen ist,m trotz abmahnungen, andere straftaten am arbeitsplatz begangen hat.
ein einmaliges beschimpfen des ag als 'schw***' o.ä. reicht nicht für eine fristlose, ebensowenig wenn der arbeitnehmer mal nicht erschienen ist.

ich bin (als ich krank wurde) auch fristlos, dann fristgerecht gekündigt worden. es hätte keine sperre gegeben. das weiß ich, weil ich zunächst einen alg1 bescheid bekam, der aber hinfällig war, da ich ja arb.unfähig war und krankengeld griff.

@chavah

Zitat:
Mit Sicherheit kein Eilfall (mehr), weil in Eilverfahren nur für die Zukunft entschieden wird, nicht für die Vergangenheit.


das ist falsch. es besteht aktuell bedürftigkeit und das sg wird entscheiden, dass alg1 gezahlt werden muß, da der arbeitslose gegen die fristlose vorgeht.
alg2 würde bei sperre ebenfalls gekürzt, das heißt der arbeitslose erleidet extreme einbußen OHNE dass ein beweis für sein fehlverhalten vorliegt.

sunbee

-- Editiert von sunbee1 am 21.05.2008 16:02:08

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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Chavah:

Sorry, aber richtig lesen wäre schon angebracht.

1. Aus dem bisher geschriebenen ist in keinster Weise ersichtlich, dass die drei Monate Sperrzeit bereits um sind. Im Gegenteil, ganz offensichtlich bekommt der TE nach wie vor keine Leistungen, was bedeutet, dass die drei Monate eben noch nicht um sind. Somit geht es um den gegenwärtigen und aktuellen Bedarf. Dieser ist nicht gedeckt und somit ist sehr wohl einstweiliger Rechtsschutz möglich. Allerdings sollte der entsprechende Antrag unbedingt noch im laufenden Monat bei Gericht eingereicht werden, weil ansonsten auch für den Monat Mai wohl keine einstweilige Anordnung mehr getroffen wird.

2. Auch gegen die fristlose Kündigung wird vorgegangen. Der TE schrieb im Erööfnungsthread:

quote:
Ein Bekannter wurde vor kurzem fristlos entlassen, dagegen geht er bereits anwaltlich vor


Eigentlich gibt es an dieser Aussage nichts misszuverstehen.

ALG II kommt ja anscheinend wohl wegen des Einkommens der Ehefrau nicht in Frage. Und da spielt natürlich auch die z.Zt. noch laufende Sperre eine Rolle, weil bei ALG I Sperre die ARGE ebenfalls 30% sanktioniert, was natürlich den Bedarf entsprechend reduziert. Und ob Wohngeld allein großartig weiterhelfen würde, wage ich zu bezweifeln, obwohl es natürlich eine Möglichkeit wäre, wenigsten etwas zu bekommen.

Gruß,

Axel

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@chavah

kannst du bitte mal den beitrag richtig lesen und vor allem aufhören, recht haben zu wollen um jeden preis?

fakt ist: es geht um hier, heute und jetzt. ein eilantrag ist geboten, da die sperre JETZT läuft.

alg 2 wird NICHT gezahlt.

was soll das mit dem wohngeld? antrag auf wohngeld setzt einen einkommensnachweis voraus. hier ist GAR KEIN einkommen. 'die familie sitzt auf dem trockenen'

sunbee

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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

Kann mir bitte mal jemand erklären, warum die HTML Formatierungen nicht mehr funktionieren? Das sieht ja grauenhaft aus.

Ich schwöre, ich habe nicht getrunken. :cheers:

Gruß,

Axel







-- Editiert von AxelK am 21.05.2008 21:35:37

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#12
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

hallo axel

weiter unten, unter 123 recht ist bereits ein thread dazu erstellt. scheinbar wurde das bei der erneuerung(kam gestern kurzfristig nicht rein wegen umbauarbeiten) geändert.

sunbee

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#13
 Von 
forenneuling
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo zusammen,
möchte das Teil hier nochmal rauskramen für ein Update, das eigentlich keines ist... :)
Es hat sich nämlich NULL getan in der Zwischenzeit. Der Widerspruch den der Anwalt gegen die Sperrzeit eingelegt hatte, wurde noch nicht bearbeitet.
Die Sperrzeit ist am 10. Juli vorbei. Die Familie hat noch immer noch nirgendwoher irgendeine Unterstützung finanzieller Art bekommen. Hilft vielleicht das Sozialamt?
Eine Güteverhandlung vor Gericht blieb ohne Ergebnis...
Vielen Dank jedenfalls an dieser Stelle für eure Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@forenneuling:

Demzufolge wurde offensichtlich auch nicht - wie hier empfhohlen - eine einstweilige Anordnung beantragt? Wenn nein, warum nicht? Wir können hier nur Tips und Hinweise geben. Aktiv werden musst Du schon selber.

Gehe morgen wirklich direkt zum Sozialgericht und beantrag die e.A., damit Du wenigstens für Juni das Geld noch möglichst schnell zugesprochen bekommst. Auch wenn die Sperrzeit am 10.Juli um ist, bekommst Du dann zwar die zukünftigen Leistungen. Solange aber über den Widerspruch bezüglich der Sperrzeit nicht entschieden ist, gibt es auch keinerlei Nachzahlung.

Gruß,

Axel

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#15
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Vielleicht sollte man darauf hinweisen, dass ALG II für den Zeitraum der Sperre des ALG 1 nur auf Darlehensbasis und dann auch um 30% abgesenkt gezahlt wird.

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#16
 Von 
forenneuling
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
ich geb die Tipps ja nur weiter, und der betreffende Anwalt der Familie meinte, das sei schon alles richtig so und das braeuchte man nicht (Sozialgericht). Ist es nicht irgendwie komisch, wenn man dann einfach trotzdem dahin geht obwohl der Anwalt meint, das sei nicht erforderlich...? Die wollen ja auch nichts hinter dessen Ruecken machen und ihn moeglicherweise noch veraergern oder so...

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#17
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13038 Beiträge, 4439x hilfreich)

@alida:

Zum einen geht es - wenn überhaupt - nur nebensächlich um ALG II, und zum zweiten hatten wir den Hinweis schon längst.

@forenneuling:

Ich will es mal so sagen: Entweder, der Anwalt tut das, was der Mandant (der ist nämlich Auftraggeber) möchte, oder der Mandant sucht sich nen anderen Anwalt, bzw. wird selber tätig.

Widerspruchsbearbeitungen dauern in der Regel ca. 3 Monate. Auch dann werden Widersprüche oftmals erste dann bearbeitet, wenn die Untätigkeitsklage zumindest angedroht wird. Vielleicht kann Herr Anwalt ja mal erklären, wovon sein Mandant so lange leben soll? Abgesehen davon ist es auch noch relativ wahrscheinlich, dass der Widerspruch zurückgewiesen wird. Und dann wird die Verfahrensdauer der Sozialgerichts nochmal drangehängt. Sorry, aber dieser Anwalt hat entweder vom Sozialrecht keine Ahnung oder ist - um es mal freundlich auszudrücken - nicht sehr engagiert. Im Interesse seines Mandanten kann diese Vorgehensweise jedenfalls nicht sein.

Gruß,

Axel


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