Ein freier Mitarbeiter arbeitet nebenbei (um ggf. wieder in einem Beruf Fuß zu fassen) an einem einige Wochen/Monaten andauernden Projekt. Das Honorar wird jedoch erst bei Abgabe gezahlt (also alles in einem Monat). Wird dieses Honorar dann auf die einzelnen Beschäftigungmonate "verteilt" oder wird davon ausgegangen, dass man einfach mal einen Monat gearbeitet hat und hierfür dann auch diese Summe erhält? Das Honorar wird dann ja auch noch im nächsten Jahr versteuert (es handelt sich nicht um ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis mit Sozialversicherungspflicht etc., sprich brutto für netto). Bis heute habe ich auch noch nicht recht die Berechnung der Freibeträge voll begriffen (erst recht nicht, wenn man freier Mitarbeiter war). Weiß jemand Näheres?
freier Mitarbeiter/Honoraranrechnung
27. März 2006
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Frage vom 27. März 2006 | 13:30
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
freier Mitarbeiter/Honoraranrechnung
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#1
Antwort vom 27. März 2006 | 14:49
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Einkommen wird im Zuflussmonat auf die laufende Leistung angerechnet, d.h. in dem Monat, in dem Sie das Honorar erhalten.
#2
Antwort vom 28. März 2006 | 02:12
Von
Status: Frischling (40 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke Hamburgerin!
Sicherlich gibt es ja irgendwo im Netz einen "Beispielrechner" zu Nebeneinkommen. Also bei abhängiger Beschäftigung wäre es ja noch rechenbar. Im genannten Fall müssten wahrscheinlich noch geschätzte Steuern abgezogen werden (habe ich mal irgendwo gelesen, da es sich ja ähnlich einer selbständigen Beschäftigung verhält (das entsprechende Honorar muss ich ja später in der Einkommenserklärung angeben).
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