in der Sperrzeit Minijob möglich?

18. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Christie2170
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
in der Sperrzeit Minijob möglich?

Ich befinde mich gerade in der Sperrzeit (Eigenkündigung).
Da ich jetzt 3 Monate lang keine Leistung beziehe, stelle ich die Frage, ob ich vielleicht einen Minijob annehmen kann?
Soweit bekannt, dass auf jeden Fall unter 15 Stunden/Woche ein Nebenverdienst möglich ist...oder während der Sperre auch mehr - da keine Leistung? Hat das später irgendwelche Auswirkungen auf das ALG1 ?
Erstmal arbeitlos, kenne mich nicht aus, aber will nicht zu Hause hocken... :sad:
Vielen Dank voraus!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

hmm, eine interessante Frage. Die Frage hab ich bis jetzt noch nie gehört. Wenn mich das Gesetz zu rate ziehe, dann spricht eigentlich ncihts dagegen, dass du während der Sperrzeit so viel verdienen darfst, wie du willst. Solange du unter den 15h die Woche bleibst dprfte eigentlich alles vollkommen unproblematisch sein. Kommst du allerdings über 15h in der Woche, do erlischt deine Arbeitslosmeldung jedoch, und du müsstet dich, sobald du wieder unter 15h die Woche arbeitest, bzw nach Ablauf der Sperrzeit wieder neu arbeitslos melden.

Allerdings weiss ich nciht, ob das so richtig ist. Aber anhand des Gesetzes kann ich ncihts anderes ersehen.

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#2
 Von 
Schnebi
Status:
Lehrling
(1061 Beiträge, 602x hilfreich)

Also, ich hab grad die Durchführungsanweisungen geschaut. Da steht:

Anrechnungsfähig ist nur das Erwerbseinkommen (Arbeitsentgelt, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, Entgelt aus mithelfender Tätigkeit), das während des Leistungsbezuges erarbeitet wird. Daher bleibt das Einkommen unberücksichtigt, das vor dem Beginn des Leistungsanspruchs oder während einer Zeit erarbeitet wurde, in der der Leistungsbezug unterbrochen war (z. B. während des Ruhens des Anspruchs gemäß § 143 oder Entziehung der Leistung gemäß § 66 SGB I ).

Das bedeutet es ist genauso, wie ich gesagt habe. Solange du unter 15h die Woche bleibst darfst du während der Sperrzeit so viel verdienen, wie du willst. Das hat keinen Einfluss auf dein Arbeitslosengeld.

14x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Christie2170
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Schnebi!

Danke für deine ausführliche Antwort!!!! Du bist SUPER!
Ich habe den ganzen Vormittag nach Antworten gesucht, und diesbezüglich nichts gefunden! Hätte ich bloß gleich hier gefragt!

Komisch ... :o) es gibt bestimmt auch andere, die in dieser Sperrzeit nicht nur faulenzen und damit kein Geld verdienen möchten...

Schönen Tag noch!

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13040 Beiträge, 4439x hilfreich)

@Christie:

Ergänzend zu @Schnebi erlaube ich mir noch den Hinweis, dass Du die Möglichkeit hast, während der Sperrzeit ALG II zu beantragen und zu erhalten. Allerdings wird dabei das Einkommen aus einem Minijob (abzgl. Freibetrag) angerechnet. Außerdem wird für die Dauer der Sperrzeit auch die ALG II Regelleistung um 30% gekürzt.

Gruß,

Axel

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"Jeder meiner Beiträge stellt ausschließlich meine persönliche Meinung, und keine Rechtsberatung, dar"

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