jobcenter

3. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Jenny08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
jobcenter

Darf das Jobcenter mich zwingen automatisch nach beendigung meiner Krankmeldung bei denen zu melden ohne mir einen Termin dafür zu geben?

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127629 Beiträge, 40846x hilfreich)

Zitat (von Jenny08):
Darf das Jobcenter mich zwingen

Geht doch gar nicht. Wie sollte es das denn können?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(984 Beiträge, 235x hilfreich)

Es darf dich auffordern, warum nicht?
Das JobCebnter ist quasi dein Arbeitgeber

Signatur:

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 612x hilfreich)

Was genau hat das Jobcenter denn geschrieben?

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#4
 Von 
Jenny08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Wortlaut war, bitte unaufgefordert nach beendigung der Krankmeldung persönlich erscheinen.
Dabei muss man sagen, der arbeitsberater ist sowas von Termine durchtaktet das ich mit keine einplabare wartezeit rechnen kann.
Ich sollte auch dazu noch sagen das ich im 7 mon. Schwanger bin, hab zwar ein Ärtzliches Attest aber ihm geht es seiner meinung nach nicht um einen Maßnahme oder Eingliederungsvereinbarung sondern um ein gespräch nach der Enbindung.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36053 Beiträge, 6112x hilfreich)

Zitat (von Jenny08):
bitte unaufgefordert nach beendigung der Krankmeldung persönlich erscheinen.
Das ist doch ziemlich deutlich.
Du musst höchstwahrscheinlich nicht selbst zu deinem Arbeitsberater/-Vermittler, sondern es dürfte genügen, wenn du am Eingangsbereich/Empfang kurz erscheinst. Also deine AU-Bescheinigung (Krankenschein mit Datum ---arbeitsfähig ab xx--- dort vorlegst.
Zitat (von Jenny08):
um ein gespräch nach der Enbindung.
Er wird das Datum *Ende von krank* dann lesen und dich nach der Entbindung zum Gespräch einladen.

Wo ist das Problem?
Zitat (von Jenny08):
Darf das Jobcenter mich zwingen
Alles klar? Das JC zwingt dich nicht.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36053 Beiträge, 6112x hilfreich)

Zitat (von Jenny08):
bitte unaufgefordert nach beendigung der Krankmeldung persönlich erscheinen.
Das ist doch ziemlich deutlich.
Du musst höchstwahrscheinlich nicht selbst zu deinem Arbeitsberater/-Vermittler, sondern es dürfte genügen, wenn du am Eingangsbereich/Empfang kurz erscheinst. Also deine AU-Bescheinigung (Krankenschein mit Datum ---arbeitsfähig ab xx--- dort vorlegst.
Zitat (von Jenny08):
um ein gespräch nach der Enbindung.
Er wird das Datum *Ende von krank* dann lesen und dich nach der Entbindung zum Gespräch einladen.

Wo ist das Problem?
Zitat (von Jenny08):
Darf das Jobcenter mich zwingen
Alles klar? Das JC zwingt dich nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jenny08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Jenny08):
bitte unaufgefordert nach beendigung der Krankmeldung persönlich erscheinen.
Das ist doch ziemlich deutlich.
Du musst höchstwahrscheinlich nicht selbst zu deinem Arbeitsberater/-Vermittler, sondern es dürfte genügen, wenn du am Eingangsbereich/Empfang kurz erscheinst. Also deine AU-Bescheinigung (Krankenschein mit Datum ---arbeitsfähig ab xx--- dort vorlegst.
Zitat (von Jenny08):
um ein gespräch nach der Enbindung.
Er wird das Datum *Ende von krank* dann lesen und dich nach der Entbindung zum Gespräch einladen.

Wo ist das Problem?
Zitat (von Jenny08):
Darf das Jobcenter mich zwingen
Alles klar? Das JC zwingt dich nicht.


Das ist so nicht Richtig.
Den Enbindungstermin kennt er, zumindest den ungefähren Termin anhand des Mutterpasses, dazu benötigt er kein Krankmeldung.
Er möchte das ich mich Persönlich bei IHM melde und das ohne Termin, dass heißt hingehen und warten bis er nich irgendwann mal reinruft.Das ist eine zumutung finde ich.
Ich weis, dass wenn ich eine Termin bekomme mich daran zu halten habe oder eine Krankmeldung vorlegen muss.
Aber ohne Termin ist Willkür für mich.
Es geht hier auch gerade um die Rechtliche frage....Darf er mich OHNE vergabe eines Termines vorladen oder NICHT.
Ich habe diese situation leider weder bei den Belerungen gelesen noch sonst im Netz was dazu gefunden, deswegen habe ich mich hierher gewandt.

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#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36053 Beiträge, 6112x hilfreich)

Zitat (von Jenny08):
Das ist so nicht Richtig.
Was meinst du?
Zitat (von Jenny08):
dazu benötigt er kein Krankmeldung.
Deine Frage war doch:
Zitat (von Jenny08):
automatisch nach beendigung meiner Krankmeldung bei denen zu melden ohne mir einen Termin dafür zu geben?
Jeder Leser hier musste davon ausgehen, dass du eine AU-Bescheinigung/Krankenschein hast.
Zitat (von Jenny08):
Er möchte das ich mich Persönlich bei IHM melde und das ohne Termin,
Auch das hast du SO nicht geschrieben.Sondern:
Zitat (von Jenny08):
bitte unaufgefordert nach beendigung der Krankmeldung persönlich erscheinen.
Zitat (von Jenny08):
Darf er mich OHNE vergabe eines Termines vorladen oder NICHT.
Die Arbeitsagentur lädt nicht vor, sondern EIN. Sie schickt eine Einladung.

Wenn du also keine Einladung mit Nennung des Zweckes und mit den Folgen bei Nichterscheinen bekommen hast, meine ich, du musst nicht zu ihm persönlich.

Willkür und Zumutung--- können wir vernachlässigen. Bitte schreib doch genau, was du von Ihm erhalten hast.
Bitte keine Stückchen oder Teile oder Interpretationen.

Ist es keine korrekte EINLADUNG nach § 309 SGB III--- und steht der § da auch nicht drin---brauchst du nur persönlich im JC mitteilen: Hey, ich bin wieder arbeitsfähig ab xx. Guckstu meine letzte AU-Bescheinigung.
Das wird iaR am Tresen bei der Anmeldung gemacht.

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/309.html

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127629 Beiträge, 40846x hilfreich)

Zitat (von Jenny08):
Der Wortlaut war, bitte unaufgefordert nach beendigung der Krankmeldung persönlich erscheinen.

Das dürfte doch wohl eher Deine eigene Interpretation des Geschriebenen sein als der Wortlaut?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Jenny08
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich mach mal Copie Paste von den emails die er mir gesendet hat:

zu Ihrer Krankmeldung: diese geht aktuell bis zum 17.02.2020. Unsere Einladung ist so formuliert, dass Sie sich unverzüglich nach Ablauf der Krankmeldung bei mir persönlich melden müssen - das wäre dann der 16.02.2020, da an diesem Tag (Dienstag) regulär geschlossen ist, kommen Sie bitte am 18.02.2020 gleich um 09.00 Uhr zu mir.

und weil ich dann weiter krankgeschrieben wurde:
"bitte reichen Sie weiterhin die (ununterbrochenen) Krankmeldungen ein. Sobald diese enden, muss Sie hier vorsprechen."

Nochmal...mir geht es darum ob er mir OHNE einem festen Termin und Uhrzeit zu vergeben ich diesem folge leisten muss laut § 309 SGB III...
Es geht nicht darum das er das so geschrieben hat oder nicht sondern ob er es darf..
Es gibt genug Jobcenter Mittarbeiter die über Ihre Kompetenzen handeln und AlgII empfänger einschüchtern und mit Sanktionen drohen und wenn man es nicht besser weis macht man das was die sagen.
Danke auch an alle die die versuchen mir weiter zu helfen.
lg

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#11
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13158 Beiträge, 4473x hilfreich)

@Jenny:

Zitat:
Es geht nicht darum das er das so geschrieben hat oder nicht sondern ob er es darf..


Es handelt sich - wie bereits geschrieben wurde - um eine Einladung. Und selbstverständlich darf er Dich einladen, auch mit so unkonkreten Formulierungen.

Womit wir zu der Frage kommen, was eigentlich für Konsequenzen drohen, wenn Du Dich nicht persönlich meldest. Sanktionsbewährt ist das Ganze meines Erachtens aufgrund nicht hinreichend bestimmter Meldeaufforderung sowie (vermutlich) fehlender Rechtsfolgenbelehrung nicht. Oder ist eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten?

Gruß,

Axel

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(127629 Beiträge, 40846x hilfreich)

Zitat (von Jenny08):
Es geht nicht darum das er das so geschrieben hat oder nicht sondern ob er es darf..

OK, diese Frage ist leicht zu beantworten: ja, das darf er.
Er darf sogar schreiben, das Du ihm einen schönen Kuchen mitbringen sollst.

Relevanter wäre eigentlich, was sich für Konsequenzen ergeben, wenn man dem nicht Folge leistet. Dafür ist halt relevant was wie geschreiben wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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