Hilfe!!! Und guten Tag,
Falscher Mietvertrag beim jobcenter abgegeben.
Ich habe 2014 zwei Mietverträge unterschrieben.
640 kalt+160 Nebenkosten gleich 800 warm.dieser War falsch
Dann 680 kalt+120 nbk.=800€ dieser ist richtig.
Ich habe damals versehentlich den falschen beim jobcenter abgegeben. Die Berechnungen gingen bis dato mit dem falschen. Womit ich mir aber keinen Vorteil verschaffte.
Nun soll meine Vermieterin knapp 450 € an mich bezahlen. Und sie steht da als sei es betrug von ihr da sie kwasi nur 120 Euro für die Nebenkosten hätte abrechnen dürfen.
Es war aber mein Fehler da ich versehentlich den falschen abgegeben hatte. Mir War von Anfang an klar das ich 800 € warm miete bezahlen
Das wollen wir dem jobcenter auch so mitteilen.
1. Soll meine Vermieterin das Geld an mich überweisen? Und hat sie sich damit strafbar gemacht? (Und den falschen Mietvertrag erstmal so lassen?
2.oder sollen wir es beim jobcenter so angeben wie es war?
Und ich mache mich dafür strafbar wegen falschangaben?
Das jobcenter muss mir noch eine Nachzahlung geben für 2014-2015. Ich habe 4 Kinder.
jobcenter falschen Mietvertrag abgegeben
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@zimbo:
Zitat:Ich habe 2014 zwei Mietverträge unterschrieben.
640 kalt+160 Nebenkosten gleich 800 warm.dieser War falsch
Dann 680 kalt+120 nbk.=800€ dieser ist richtig.
Also zwei unterschiedliche Verträge bzgl. derselben Wohnung und mit der selben Vermieterin? Wie kam es dazu?
Zitat:Die Berechnungen gingen bis dato mit dem falschen. Womit ich mir aber keinen Vorteil verschaffte.
Das heisst, die Miete wurde vollumfänglich vom Jobcenter übernommen?
Zitat:Nun soll meine Vermieterin knapp 450 € an mich bezahlen. Und sie steht da als sei es betrug von ihr da sie kwasi nur 120 Euro für die Nebenkosten hätte abrechnen dürfen.
Sagt wer, in welchem Zusammenhang und in welcher Form? Also was gibt es hierzu schriftlich und an wen sind entsprechende Schreiben gerichtet?
Zitat:Das jobcenter muss mir noch eine Nachzahlung geben für 2014-2015.
Aus einer Nebenkostenabrechnung?
Gruß,
Axel
Hallo Axel Danke erst mal,
1. Ja die selbe Wohnung, der 1 mtv. Wurde unterschrieben. Ca drei tage später merkte meine Vermieterin das ein zahlendreher drin ist. Sag gab mir den neuen Mietvertrag. Und bei Antragstellung gab ich versehentlich den alten ab.
2.Nein nicht vollumfänglich bin mit meinen kids u. Meiner Partnerin in einer bedarfgemeinschaft. Ich bin voll berufstätig.
3. Der Brief ist an mich vom jobcenter gerichtet. Da steht Drin ich soll mich an meine Vermieterin wenden Sie muss mir das Geld geben. Da sie nur 120 € Statt 160 € Nebenkosten monatlich abgerechnet hat. Die Differenz soll si an mich ausbezahlen.
4. Die Nachzahlung aus 2014 für mich sollte wegen fehlender mehrbedarfsberechnung (unterhaltszahlungen) erfolgen.
Dies ist aber eine andere Geschichte.
Danke gruss zimbo
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
@zimbo:
Zu 1:
Um die selben Probleme bei der nächsten Abrechnung zu vermeiden, sollte das dem Jobcenter so erläutert und der korrekte Mietvertrag eingereicht werden.
Zu 2:
Die nicht vollständige Übernahme der KdU resultiert also - wenn ich das richtig verstehe - aus der Anrechnung von Einkommen. Bei der Bedarfsberechnung wird aber die volle Miete berücksichtigt? Die Antwort hierauf ergibt sich aus dem Berechnungsbogen zum Bewilligungsbescheid.
Zu 3:
Ich nehme an, bei diesem Brief des Jobcenters handelt es sich dann um den Bescheid, der daraus resultiert, dass Du die Nebenkostenabrechnung eingereicht und die Übernahme eines Nachzahlungsbetrages beantragt hast? Und bei Berücksichtigung der lt. dem Jobcenter vorliegenden Mietvertrag korrekten Vorauszahlungen würde aus der Nachzahlung ein Guthaben werden? Da ein solches Guthaben auf Deinen Leistungsanspruch anzurechnen wäre, könnte das im Ergebnis auch noch zu einer Rückforderung des Jobcenters führen. Auch deshalb sollte der frühere Fehler unbedingt korrigiert werden. Stehst Du zu Deiner Vermieterin in irgendeinem persönlichen Verhältnis, oder ist das - außer das es eben Deine Vermieterin ist - jemand völlig fremdes für Dich? Diese Geschichte mit dem falschen Mietvertrag hat nämlich durchaus einen gewissen Beigeschmack. Und aus der Sicht des Jobcenters ist - aufgrund der dort vorliegenden Informationen - diese Auffassung natürlich völlig nachvollziehbar und logisch.
Gruß,
Axel
Danke Axel. Der Fehler wird nun ab Mo. Anwaltlich korrigiert. Ich habe kein persönliches Verhältnis zu meiner Vermieterin. Werde aber gemeinsam mit ihr einen Brief plausibel dem Job center zu kommen lassen. Vorher dem Anwalt drüber gucken lassen. Und hoffentlich am ende nicht als Betrüger da stehen.
Danke Axel. Der Fehler wird nun ab Mo. Anwaltlich korrigiert. Ich habe kein persönliches Verhältnis zu meiner Vermieterin. Werde aber gemeinsam mit ihr einen Brief plausibel dem Job center zu kommen lassen. Vorher dem Anwalt drüber gucken lassen. Und hoffentlich am ende nicht als Betrüger da stehen.
Ach und ich hab noch ne frage da ich wegen dieser Sache Bauchschmerzen und Kummer habe. Kann das vor Gericht gehen usw.....Fall ich eventuell aus dem leistungsModus? Des job center sieht ja bekanntlich keine Fehler ein. Kann das ne größere sache werden?
@zimbo:
Zitat:Und hoffentlich am ende nicht als Betrüger da stehen.
Also eine Betrugstat, oder auch nur einen diesbezüglichen Verdacht, sehe ich hier nicht, oder allenfalls dann, wenn der Mietvertrag erst aufgrund der Betriebskostenabrechnung rückwirkend geändert worden sein sollte, um so die Übernahme weitererBetriebskosten durchsetzen oder eine Anrechnung des BK-Guthabens verhindern zu können.
Zitat:Kann das vor Gericht gehen usw.
Vor Gericht im Sinne eines Strafverfahrens sehe ich eher nicht.
Vor Gericht im Sinne eines sozialrechtlichen Verfahrens, weil Du Widerspruch gegen den Bescheid zur Ablehnung der BK-Nachzahlung einlegst schon eher, wenn Du insoweit gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid auch Klage erhebst. Das Jobcenter kann seinerseits jedenfalls keine Klage erheben mit dem Ziel, die Vermieterin zu verpflichten, Dir das vermeintliche Guthaben auszuzahlen.
Zitat:Fall ich eventuell aus dem leistungsModus?
Nö. Warum sollte das so sein? Einen Wegfall des Leistungsanspruchs, weil Du einen Fehler gemacht hast, sieht das Gesetz nicht vor und wäre wohl auch verfassungsrechtlich nicht haltbar.
Zitat:Des job center sieht ja bekanntlich keine Fehler ein.
In diesem Fall hat ja das Jobcenter auch keinen Fehler gemacht, den es einsehen könnte.
Zitat:Kann das ne größere sache werden?
Meines Erachtens nein. Aber - wenn ich richtig verstehe - hast Du doch am Montag einen Anwaltstermin. Lass Dich dort ausführlich beraten. Ich hoffe, der Anwalt ist auch fit im Bereich des SGB II?
Gruß,
Axel
Alles klar und vielen dank
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
1 Antworten
-
6 Antworten