jobcenter will miete nicht bezahlen

26. Februar 2014 Thema abonnieren
 Von 
c.gehring
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
jobcenter will miete nicht bezahlen

moin,
ich habe ein Problem mit dem Jobcenter, und zwar steht mir seit dem ersten Januar der normale Regelsatz a 391 Euro plus Miete zu. Da ich noch bei meiner Mutter wohne natürlich nur ein Teil der Miete.
Heute hab ich ein Bescheid bekommen dass das Jobcenter keinen Teil der Miete zahlt, begründet wurde es nicht.

Es steht im Bescheid auch das ich dagegen wiederspruch einlegen kann.

Wie mache ich sowas am besten?

Danke schonmal für eure antworten.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TheCat
Status:
Lehrling
(1031 Beiträge, 755x hilfreich)

"Wie" ist nun sehr schwammig. Wie das allgemein funktioniert, kann man googeln. Was konkret willst du darüber hinaus wissen?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
c.gehring
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Habe leider nichts passendes gefunden über Google. Muss ich den Wiederspruch direkt ans Sozialgericht weiterleiten? Bzw geht das? Ich habe gelesen das Arbeitsamt hat 3 Monate Zeit auf den Wiederspruch zu reagieren.

Ich musste jetzt schon 2 Monate warten um meinen normalen Regelsatz zu bekommen und der kam auch nur weil ich schon mit nem Anwalt gedroht habe.


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-- Editiert c.gehring am 26.02.2014 17:39

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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@c.gehring:

Wie ist denn die aktuelle Wohnsituation? Führst Du einen eigenen Haushalt in der Wohnung der Mutter? Bewohnst Du "nur" Dein früheres Kinderzimmer? Eine eigene Wohnung im Haus Deiner Mutter?

Gibt es einen Untermietvertrag bzw. eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit Deiner Mutter, oder in welcher Form hast Du Unterkunftskosten gegenüber dem Jobcenter geltend gemacht und nachgewiesen?

quote:
und zwar steht mir seit dem ersten Januar der normale Regelsatz a 391 Euro plus Miete zu.


Und das resultiert woraus? Bist Du jetzt 25 geworden? Wovon hast Du bisher gelebt und wovon lebt Deine Mutter?

Bevor wir Dir hier irgendwie weiterhelfen können, brauchen wir schon deutlich mehr Informationen.

quote:
Muss ich den Wiederspruch direkt ans Sozialgericht weiterleiten? Bzw geht das?


Zweimal nein. Beim Sozialgericht kann kein Widerspruch eingelegt werden. Das muss beim Jobcenter geschehen. Beim Sozialgericht kann man ggf., wenn die Sache besonders eilbedürftig ist, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stellen, damit eben keine 3 Monate bis zu einer Entscheidung vergehen.

Um dazu mehr sagen zu können, sind aber ebenfalls zunächst die Antworten auf obige Fragen erforderlich.

Darüber hinaus: In welchem Bundesland wohnst Du?

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#4
 Von 
c.gehring
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)

Hey also ich wohne in NRW hab vorher ne Berufsausbildung gemacht und Geld verdient. Ab Sommer geh ich zur Schule und hole mein Abitur nach.

Genau bin im Dezember 25 geworden.

Ich wohne bei meiner Mutter habe auch vorher dort gewohnt. Vorher habe ich ihr halt Geld für die Miete von meinem Ausbildungsgehalt gezahlt.

Bewohne mein Zimmer in der Wohnung meiner Mutter und führe mein eigenen Haushalt.

Haben eine Kostebeteiligungsvereinbarung beim Arbeitsamt angegeben.

Gruss

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#5
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@c.gehring:

quote:
Hey also ich wohne in NRW


Das ist schlecht, weil Du in NRW, aufgrund der ständigen Rechtsprechung des hiesigen Landessozialgerichts, praktisch keine Chance hast, den Anspruch auf Unterkunftskosten im Eilverfahren durchzusetzen.

Du musst Dich also auf den Widerspruch und ggf. ein anschließendes Klageverfahren setzen, was jede Menge Zeit in Anspruch nimmt.

Gibt es im Bescheid des Jobcenters tatsächlich keinerlei Begründung dafür, dass keine Unterkunftskosten berücksichtigt werden? Vielleicht versteckt irgendwo in den Hinweisen? Wäre schon sehr ungewöhnlich, wenn da gar nichts stehen würde.

Allerdings gibt es aus meiner Sicht auch keinen rechtlich haltbaren Grund, die KdU abzulehnen.

Vielleicht solltest Du den Widerspruch mit anwaltlicher Hilfe erledigen. Wenn Du verraten magst, wo genau Du wohnst, kann hier vielleicht jemand einen versierten Anwalt empfehlen.

Gruß,

Axel

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

@fb:

Ein Widerspruch ohne wenigstens anzugeben, wogegen sich dieser richten soll und vollständig ohne jede Begründung reduziert allerdings die Erfolgsaussichten auf nahe null.

quote:
Das Klagen machst aber am besten mit einem Anwalt kostet dich nichts bis auf 20€ glaub ich. er berät dich dann..


Wenn Du mit den 20,- € auf den Eigenanteil der Beratungshilfe anspielst, der beträgt 15,- € (bis 31.07.2013 - 10,- €).

Wenn allerdings bereits ein Widerspruchsbescheid vorliegt, wird keine Beratungshilfe mehr benötigt, sondern mit Klageerhebung ist Prozesskostenhilfe zu beantragen. Die Beratungshilfe greift ausschließlich für's außergerichtliche Verfahren, welches hier bereits beendet ist.

@c.gehring:

Zur Begründung des Widerspruchs schreibst Du:

quote:
Der Widerspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung von Kosten der Unterkunft und Heizung.

Mit meinem Antrag vom xx.xx.xxxx habe ich auch eine Kostenbeteiligungsvereinbarung mit meiner Mutter hinsichtlich der anfallenden Unterkunftskosten eingereicht. Der auf mich entfallende Kostenanteil an der Miete, Nebenkosten und Heizkosten beträgt x,- €. Diese sind von Ihnen ebenfalls zu berücksichtigen.


Gruß,

Axel

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