Hallo !
Ich bin am Ende meiner Elternzeit (Kinder geboren im Juli 03 und Mai 05) und mein Arbeitgeber hat mir bei einer vorher vorhandenen 21 Std-Stelle nur Nachmittage angeboten. Ich war im April bei der Agentur für Arbeit und die meinten, ich bekäme Arbeitslosengeld.
Gestern dann der Schock - Ablehnung des Antrags, weil ich in den letzten zwei Jahren nur 10 Monate statt mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Anstellung hätte. Stimmt das ? Und ist es ok, dass ich nicht bereits im April darauf hingewiesen wurde ? Schließlich habe ich mich doch schon früh genug um die Anmeldung als Arbeitssuchend gekümmert ?
Die Elternzeit teilt sich so auf: 22 Monate für das erste Kind, 36 Monate für das zweite Kind und 14 Monate Rest für das erste Kind.
Gruß,
Elke
kein Arbeitslosengeld nach Elternzeit ?
1. Juli 2009
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Frage vom 1. Juli 2009 | 09:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
kein Arbeitslosengeld nach Elternzeit ?
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