hallo, habe das problem mit meiner mutter verkracht zu sein, baföganspruch habe ich nicht, ich würde gerne wissen nach welche grundlage geregelt ist wieviel geld mir von ihr zusteht, da sie ja eigentlich verpflichtet ist mein studium zu unterstützen, danke schonmal
kein baföganspruch, was steht mir von meinen eltern zu
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Hast du einen BAföG-Antrag gestellt und wurde der abschlägig beschieden? Dann kannst du einen Antrag auf Vorausleistung stellen, weil deine Eltern nicht zahlen.
Zivilrechtlich stehen laut Düsseldorfer Tabelle einem Studenten bei eigener Wohnung 600 € plus Kosten der Krankenversicherung zu. Diesen Betrag müssen sich die Eltern nach ihren wirtschaftlichen Fähigkeiten teilen.
Die 600 € sind übrigens inkl. Kindergeld zu verstehen. Solltest du einen Nebenjob haben, wird dies auch angerechnet und der Unterhaltsanspruch wird geringer.
Es ist außerdem zu pauschal, wenn man sagt, dass Eltern generell verpflichtet sind, während des Studiums Unterhalt zu zahlen.
Ist das Studium noch Teil der Erstausbildung?Wenn nicht, besteht kein Unterhaltsanspruch.
Deine Eltern haben jeweils 1.000 € Selbstbehalt. Reicht ihr Einkommen nicht, dann hast du keinen bzw. einen geringeren Anspruch auf Unterhalt.
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