Hallo,
es wurde ein EU-Rentenantrag gestellt. Bescheid ausstehend. Gutachten-Ergebnis des JC, keine 3 Stunden/tägl. Belastbar, vermutlich länger als ein halbes Jahr.
Trotzdem Option Bürgergeld?
Rente wird wegen fehlender Zeiten nicht reichen und müsste mit der Grundsicherung aufgestockt werden.
Gibt es die Grundsicherung noch oder ist das jetzt das Bürgergeld?
Was passiert jetzt mit Erwerbsunfähigen?
Folgende Information gefunden:
besonders arbeitsmarktfernen Menschen soziale Teilhabe durch längerfristige öffentlich geförderte Beschäftigung zu ermöglichen und Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erreichen.
Die Erwerbsfähigkeit soll verbessert oder wieder hergestellt werden.
Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/buergergeld-2124684
Gibt es weiterhin AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsleistung)?
Welche Optionen gibt es neben Behindertenwerkstatt & Berufsvorbereitungstraining bzgl. beruflicher Integrationsmaßnahmen?
Wie kann trotz EU-Rente auf eine Teilhabe hingearbeitet werden bzw. ein Jobcoaching/Sozialassistenz
Danke
keine 3 Stunden am Tag belastbar, länger als ein halbes Jahr - trotzdem Bürgergeld?
21. Oktober 2022
Thema abonnieren
Frage vom 21. Oktober 2022 | 14:21
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
keine 3 Stunden am Tag belastbar, länger als ein halbes Jahr - trotzdem Bürgergeld?
Bescheid anfechten?
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#1
Antwort vom 21. Oktober 2022 | 14:40
Von
Status: Unbeschreiblich (31429 Beiträge, 16778x hilfreich)
Trotzdem Option Bürgergeld? Nein.
Gibt es die Grundsicherung noch Ja. Auch da soll es Änderungen geben - z. B. wird der Vermögensfreibetrag auf 10.000 Euro erhöht.
#2
Antwort vom 21. Oktober 2022 | 15:57
Von
Status: Unbeschreiblich (27321 Beiträge, 5048x hilfreich)
Das Gutachten des JC ist nicht relevant für die DRV. Die DRV könnte anders entscheiden.Zitates wurde ein EU-Rentenantrag gestellt. :
Um irgendwas zu planen, sollte man den Bescheid der DRV abwarten.
1. Ja. Es gibt noch und weiterhin Grundsicherung für Erwerbsfähige. Heißt dann nur Bürgergeld für Erwerbsfähige, auch nach SGB II und zuständig bleibt das JC.
2. Ja. Es gibt noch und weiterhin die Grundsicherung für Erwerbsgeminderte (wenn voll und dauerhaft erwerbsgemindert. Nach Kap.4 SGB XII, vom Sozialamt.
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