krankenkasse stellt krankengeld ein

21. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
Peter-Alexander
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
krankenkasse stellt krankengeld ein

hallo

Ich hab ein riesiges problem mit meiner krankenkasse
bin anfang des jahres schwer erkrankt

meine kranken kassse nun hat die zahlunge des kranken geldes eingeselt mit der begründung das meine arbeitünfhigkeit nicht lückenlos nochgewisen sei oder bescheinigt war.
meine krankrschrift ist am 16.11 ausgelaufen ein sonntag (bereits eine folgebescheinigung)
17.11 daruf hin erneut zum doctor ging um mir diese wider zu verlängern

Laut krankenkasse sie dies aber zuspät gewesen
sie beziet sich dabei auf das BSG urteil vom 4.3.2014

nun meine frage

1. das urteil beziet sich auf eine dame die auserodenlich krankengeld betzogen hat als vor ablauf der 6w frist der ag lonvorzahlung
oder ist das nun generel für alle die ihren job wärend der krankeit verlieren und darüber hinaus krankengeld betziehn gültig?

2. ich hab mein artzt gebeten mich bis einslislich 17.11 krank zu schreiben er meinte aber das sei nicht nötig und es würde reichen wen wir am 17.11 verlängern
kann ich mein artzt regresplichtig machen oder das eventuel eine ausnahme geltent zu machen.

3 Gibt es ausnahmen die ich irgendwie geltend machen könnte? (rechtlich)

4. irgendwelche ideen wie ich die krankenkasse dazu bekomen könte das sie das gelt trotzdem zahlt? (legahl)

bin am verzweifel da das kranken geld grade so gereicht hat um über die runden zu kommen und ich mir daher kein anwalt leisten kan.
zudem setzt mir meine krankeit physisch und psychisch seher zu.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Machts.Sinn
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 155x hilfreich)



Hallo,

da gibt es inzwischen gegenteilige Rechtsprechung und Ansätze zur näheren Klärung:


SG Trier, 24.04.2013 - S 5 KR 77-12 - www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…4E7E-86A4-6AB51999CB70%7d
SG Mainz, 24.09.2013 - S 17 KR 247/12 - up.picr.de/19139055kn.pdf
SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11 - www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…41A9-A073-0A51D2507A53%7d
SG Speyer, 07.04.2014 - S 19 KR 10/13 - www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…4-4EED-974C-AE19EB744FA0}
SG Mainz, 04.06.2014 - S 3 KR 298/12 - www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…4BFB-AC5D-11EAED819A53%7d
LSG NRW, 17.07.2014 - L 16 KR 160/13 , L 16 KR 208/13 , L 16 KR 429/13 , L 16 KR 146/14
sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/e…s1=&s2=&words=&sensitive=
sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/e…s1=&s2=&words=&sensitive=
sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/e…s1=&s2=&words=&sensitive=
sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/e…s1=&s2=&words=&sensitive=
SG Speyer, 08.09.2014, S 19 KR 519/14 ER - www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…4B32-B33C-C249899B9C46%7d


Gruß!
Machts Sinn

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jake777
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 45x hilfreich)

HI Peter-Alexander,


hier wäre wichtig zu klären, wie du versichert bist?

Sollte hier der Fall sein, dass du in Rahmen des §192 SGB V wegen dem Krankengeld-Bezug als "versichert" gilt, sieht es ehr schlecht aus! HIer muss tatsächlich dieser nahtloser Nachweis des Arztes vorliegen!


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"Jake N."

2x Hilfreiche Antwort

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