hallo
Ich hab ein riesiges problem mit meiner krankenkasse
bin anfang des jahres schwer erkrankt
meine kranken kassse nun hat die zahlunge des kranken geldes eingeselt mit der begründung das meine arbeitünfhigkeit nicht lückenlos nochgewisen sei oder bescheinigt war.
meine krankrschrift ist am 16.11 ausgelaufen ein sonntag (bereits eine folgebescheinigung)
17.11 daruf hin erneut zum doctor ging um mir diese wider zu verlängern
Laut krankenkasse sie dies aber zuspät gewesen
sie beziet sich dabei auf das BSG urteil vom 4.3.2014
nun meine frage
1. das urteil beziet sich auf eine dame die auserodenlich krankengeld betzogen hat als vor ablauf der 6w frist der ag lonvorzahlung
oder ist das nun generel für alle die ihren job wärend der krankeit verlieren und darüber hinaus krankengeld betziehn gültig?
2. ich hab mein artzt gebeten mich bis einslislich 17.11 krank zu schreiben er meinte aber das sei nicht nötig und es würde reichen wen wir am 17.11 verlängern
kann ich mein artzt regresplichtig machen oder das eventuel eine ausnahme geltent zu machen.
3 Gibt es ausnahmen die ich irgendwie geltend machen könnte? (rechtlich)
4. irgendwelche ideen wie ich die krankenkasse dazu bekomen könte das sie das gelt trotzdem zahlt? (legahl)
bin am verzweifel da das kranken geld grade so gereicht hat um über die runden zu kommen und ich mir daher kein anwalt leisten kan.
zudem setzt mir meine krankeit physisch und psychisch seher zu.
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krankenkasse stellt krankengeld ein
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Hallo,
da gibt es inzwischen gegenteilige Rechtsprechung und Ansätze zur näheren Klärung:
SG Trier, 24.04.2013 - S 5 KR 77-12 - www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…4E7E-86A4-6AB51999CB70%7d
SG Mainz, 24.09.2013 - S 17 KR 247/12
- up.picr.de/19139055kn.pdf
SG Speyer, 22.11.2013 - S 19 KR 600/11
- www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…41A9-A073-0A51D2507A53%7d
SG Speyer, 07.04.2014 - S 19 KR 10/13
- www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…4-4EED-974C-AE19EB744FA0}
SG Mainz, 04.06.2014 - S 3 KR 298/12
- www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…4BFB-AC5D-11EAED819A53%7d
LSG NRW, 17.07.2014 - L 16 KR 160/13
, L 16 KR 208/13
, L 16 KR 429/13
, L 16 KR 146/14
sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/e…s1=&s2=&words=&sensitive=
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sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/e…s1=&s2=&words=&sensitive=
sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/e…s1=&s2=&words=&sensitive=
SG Speyer, 08.09.2014, S 19 KR 519/14 ER
- www3.mjv.rlp.de/rechtspr/Displ…4B32-B33C-C249899B9C46%7d
Gruß!
Machts Sinn
HI Peter-Alexander,
hier wäre wichtig zu klären, wie du versichert bist?
Sollte hier der Fall sein, dass du in Rahmen des §192 SGB V
wegen dem Krankengeld-Bezug als "versichert" gilt, sieht es ehr schlecht aus! HIer muss tatsächlich dieser nahtloser Nachweis des Arztes vorliegen!
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"Jake N."
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