hi,
ich würde gerne mal eure erfahrungen/ meinungen zu folgendem hören.
ich bin 24 und habe eine 15 monate alte tochter, die nach der trennung von meiner frau, ab dem 01.07. beimir wohnt das sorgerecht bleibt aber geteilt.
zur zrit arbeite ich noch und gehe auf ein abendgymnasium (2.semster).zum ersten 01.07. höre ich auf zu arbeiten und habe erstmal 6 wochen sommerferien da mir ein kitaplatz in einer privaten kita in aussicht gestellt wurde, würde ich zum neuen halbjahr morgens in die schule gehen und dann meine tochter betreuen.im klartext .ich höre auf zu arbeiten.
jetzt meine fragen...
stehen mir leistungen nach alg 2 zu??
oder muss ich statt in die schule zu gehen weiter meinen lukrativen job als zeitarbeiter ausführen wenn meine tochter in die kita kommt.
mfg
jazid
leistungen??
24. Juni 2008
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Frage vom 24. Juni 2008 | 22:36
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 0x hilfreich)
leistungen??
Bescheid anfechten?
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 25. Juni 2008 | 06:31
Von
Status: Beginner (65 Beiträge, 0x hilfreich)
hi, meine ex hat momentan kein eigenes einkommen ....
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 25. Juni 2008 | 10:07
Von
Status: Praktikant (800 Beiträge, 254x hilfreich)
Hol Dir bitte einen Titel beim Gericht, damit Du später wenigstens den Kindesunterhalt eintreiben kann. Sie MUSS sich Arbeit suchen, egal welche und sie muß die Suche auch nachweisen. Sie ist dem Kind gegenüber verstärkt in der Pflicht!
#4
Antwort vom 25. Juni 2008 | 11:36
Von
Status: Student (2695 Beiträge, 637x hilfreich)
Während der Elternzeit/Erziehungsurlaub musst du nicht arbeiten; darfst aber gerne in die Schule gehen, Kinderbetreuung ist dann eben dein Privatvergnügen und auch von dir zu zahlen.
Ab dem 4. Semester hast du dann Anspruch auf BAföG und musst in Bezug auf den Schulbesuch nicht mehr arbeiten.
Und jetzt?
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