Hallo, ich bräuchte einen Rat für folgendes Problem:
Die Agentur für Arbeit besitzt eine Forderung mir gegenüber in Höhe von 402 Euro mit Fälligkeit zum 31.8.2011. Über vereinbarte Ratenzahlungen habe ich diesen Betrag auf 187 Euro gemindert. Die letzte Rate habe ich am 9.10.2014 gezahlt. Nun habe ich eine Mahnung vom 19.7.2018 erhalten, dass ich die Restforderung bis zum 2.8.2018 begleichen soll. Von meiner letzten Zahlung bis zu dem erwähnten Schreiben hatte ich keine Korrespondenz mit der Argentur für Arbeit.
Meine Frage besteht darin, ob ich eine mögliche Verjährung der Forderung mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann und wie ich dass am besten anstelle.
Vielen Dank für eure Hilfe...
-- Editiert von Moderator am 25.07.2018 12:28
-- Thema wurde verschoben am 25.07.2018 12:28
mögliche Verjährung bei einer Forderung der Agentur für Arbeit
25. Juli 2018
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Frage vom 25. Juli 2018 | 01:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
mögliche Verjährung bei einer Forderung der Agentur für Arbeit
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#1
Antwort vom 25. Juli 2018 | 22:27
Von
Status: Philosoph (13036 Beiträge, 4438x hilfreich)
@Studentin:
Zitat:Meine Frage besteht darin, ob ich eine mögliche Verjährung der Forderung mit Aussicht auf Erfolg geltend machen kann und wie ich dass am besten anstelle.
Er nicht. Ich gehe davon aus, dass die Forderung seinerzeit mittels Bescheid festgestellt worden ist und dieser Bescheid nicht angefochten wurde? Wenn diese Annahme korrekt ist, wirkt dieser Bescheid als Vollstreckungstitel und ist 30 Jahre vollstreckbar.
Gruß,
Axel
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