nach 4 jahren arbeitslosen geld erneut beantragen

9. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Mandant1987
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 4x hilfreich)
nach 4 jahren arbeitslosen geld erneut beantragen

Hi, hab da mal ne etwas (für mich) verwirrende frage...,

also ich komm dann mal gleich zur sache und fürs erste bisschen hintergrund wissen für die jenigen die bereit sind mir zu helfen

1.) bin EU-Bürger und in deutschland geboren (1987) und aufgwachsen (mittlerweile bin ich 24 jahre jung)

2.)habe keine deutsche staatsangehörigkeit (wollte und brauchte ich nie)

3.)seit dem 1.07.2007 beziehe ich kein alg2 mehr, ich
bin/war sozusagen "untergetaucht" d.h. mal war ich hier mal da
(bei freunden auf der strasse etc. weil ich halt mit meiner familie streit hatte... war ich praktisch obdachlos..) und ich wollte auch KEIN alg2 mehr! also hilfe vom staat!

da ich aber kein festen wohnsitz hatte war ich auch 4 jahre nirgendswo gemeldet.

Nun seit dem 28.08.2011 lebe ich bei meiner mutter die ebenfalls arbeitslosengeld beansprucht (aus gesundheitlichen gründen)

habe mich auch bei meiner mutter wieder angemeldet.

Nachdem ich mich bei meiner mutter anmeldete,
wollte ich halt alg2 erneut...(...nach 4 jahren beantragen) was ich auch tat.

Beim arbeitsamt fragte man mich wo ich die letzten 4 jahre sei und ich erleuterte ihnen meine "geschichte"!
der Herr vom amt stellte mir mein antrag aus und bat mich darum beim ausländer amt eine FREIZÜGIGKEITSCHEIN zu besorgen, was ich auch tat!
Beim ausländer amt verlangte mann von mir
ein nachweiss, dass ich in den 4 jahren nicht länger als 2 jahre im ausland war... (...was ich eigtl nicht nachweisen konnte sondern nur mit einigen schreiben von öffentlichen einrichtungen wie z.B. Jugendclubs wo ich ab und an mal war um was zu essen oder von einer kirche wo ich ab und zu mal auftauchte in den sogenannten 4 verschollenen jahren)
Von den öffentlichen einrichtungen bekahm ich auch ein schreiben wo drinne stand das ich halt des öfteren in den letzten 4 jahren dort gesehen wurde!
Diese schreiben reichten dem ausländeramt aus, sodass sie mir den freizügikeitschein austellten!
da ich nun "endlich" mein freizügigkeitsschein bekahm! Reichte ich diesen beim arbeitsamt nach! (bei meinem sachbearbeiter der völlig zufrieden war damit)

NUN zum PROBLEM!
da meine mutter ja wie schon oben erwähnt auch arbeitslosengeld bekommt (aber wie gesagt für schwer behinderte die eigtl garnicht für mich zuständig sind auch wenn ich halt zur sogenannten bedarfsgemeinschaft dazugehöre) rief ihr sachbearbeiter heute 9.sept.11 an UND
erzählte meiner mutter das die mein mietanteiel nicht übernehmen werden! dazu kommt noch das er behauptet das der selbe sachbearbeiter meiner mutter für mich (angeblich) zuständig sei (was nicht sein kann den als ich zum arbeitsamt ging wo ich dachte das die für mich zuständig sind... bekahm ich das auch bestätigt! also hat der sachbearbeiter meiner mutter NICHTS mit mir zu schaffen)

Es geht ja noch weiter... NUN verlangt der sachbearbeiter meiner mutter ERNEUT nachweise von mir WO ich denn die jahre gelebt hab!...

Müsste sich der "herr" den nicht eigtl mit mein freizügigkeits bescheid zufrieden geben! ich mein... ich hab ja auch die jahre kein alg2 in anspruch genommen! und die vom ausländer amt stellen ja auch nicht jeden ein freizügigkeitsschein aus! d.h. das eigtl. doch alles klar ist und mir alg2 zusteht!

(meine mutter hatte ja schon öffters mit ihrem sachbearbeiter probleme und die waren ja auch schonmal vor dem gericht weil er 120 euro zu wenig zahlte ANGEBLICH wegen der miete etc. meine mutter hat beim gericht mit leichtigkeit innerhalb kurzer zeit gewonnen)

frage 1) wie finde ich den nun heraus welcher sachbearbeiter für mich zuständig ist!
frage 2) hat der sachbearbeiter überhaupt das recht zu erfahren wo ich die jahre "verschollen" war?
frage 3) müsste der sachbearbeiter meiner mutter nicht einfach nur mit dem freizügigkeitschein zufrieden geben?
frage 4) sollte mein fall vor Gericht gehen und nehmen wir mal an ich gewinne (und ich werde gewinnen)
könnte ich dann den sachbearbeiter meiner mutter verklagen? falls ja?! wüsste jemand was ich ihn vorwerfen könnte!?

-- Editiert Mandant1987 am 09.09.2011 13:46

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 244x hilfreich)

Hallo,
diese Freizügigkeitsbescheinigung bekommt eigentlich jeder EU Bürger der sie beantragt.
Ob du allerdings Sozialleistungen bekommst mit dieser Bescheinigung ist hier doch sehr zweifelhaft. Du hast die letzten Jahre weder gearbeitet noch in irgendeine Sozialversicherung gezahlt. Wahrscheinlich hast du nicht mal eine abgeschlossene Berufsausbildung wenn man dein Alter und die 4 Jahre die du beschreibst berücksichtigt.
Gem. §4 FreizügG/EU muss eine KV und über ausreichend Existenzmittel die Person verfügen, wenn sie länger als 3 Monate im Bundesgebiet aufhalten möchte.

-----------------
"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Gerd aus Berlin
Status:
Lehrling
(1480 Beiträge, 798x hilfreich)

Nötig wäre wohl ein Job über drei Monate oder eine Gewerbetätigkeit, die zum Leben reicht, um danach ALG II erhalten zu können - allerdings gemindert und evtl. rückforderbar, falls man selbst gekündigt hatte.

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I shot the sheriff,
but I did not shoot the deputy."

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