nur info: geändertes SGB II gegenüber auch EU-Mitb

4. März 2012 Thema abonnieren
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)
nur info: geändertes SGB II gegenüber auch EU-Mitb

www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-2-NR-08-2012-02-23.html

quote:<hr size=1 noshade>1. Ausgangssituation

Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 19.10.2010 (B 14 AS 23/10 ) entschieden, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens keine Anwendung findet. Die BA hat dieses Urteil umgesetzt und verbindlich geregelt, dass die Ausschlussgründe der § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und Nr. 2 SGB II für Staatsangehörige der EFA-Staaten keine Anwendung finden.

Die Bundesrepublik Deutschland hat nunmehr u. a. für Leistungen nach dem SGB II den folgenden Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabgekommen erklärt:

„Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland übernimmt keine Verpflichtung, die im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – Grundsicherung für Arbeitsuchende – in der jeweils geltenden Fassung vorgesehenen Leistungen an Staatsangehörige der übrigen Vertragsstaaten in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen wie den eigenen Staatsangehörigen zuzuwenden."

Der Vorbehalt ist mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten.

Damit finden die Ausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II auf die Staatsangehörigen der Vertragsstaaten des EFA wieder Anwendung.

Dies betrifft die Staatsangehörigen der folgenden Staaten:
Belgien
Dänemark
Estland
Frankreich
Griechenland
Irland
Island
Italien
Luxemburg
Malta
Niederlande
Norwegen
Portugal
Schweden
Spanien
Türkei
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland <hr size=1 noshade>


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38 Antworten
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#1
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Ich bin etwas verwirrt.
Das Bundessozialgericht sagt zahlen und die BRD sagt nicht zahlen?
Hab ich das richtig verstanden?

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#2
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo Gregor,

da müsst wahrscheinlich mal ein Jurist 'drüber sehen, um das genau zu beurteilen.

Offenbar befürchtet man Massen-Zuzug aus den dank ooooiro verarmenden europäischen Südstaaten. Dann setzt man halt schnell auf dem Verwaltungsweg das Richterrecht außer Kraft.

Aber keine Ahnung.

Grüße



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#3
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

Das ganze läuft dann wohl frei nach dem Motto: Was interessiert und die Rechtsprechung, wir sind die Bundesregierung und machen ohnehin was wir wollen.

Zumindest für die nächsten mindestens 5 Jahre dürfte diese Vorgehensweise der Bundesregierung in Person unserer allseits geliebten Frau von der Lügen dann wohl in Stein gemeißelt sein. Solange wird es voraussichtlich mindestens dauern, bis dass das Bundessozialgericht, oder in letzter Konsequenz der Europäische Gerichtshof diesem Treiben, das aus meiner Sicht mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun hat, einen Riegel vorschiebt.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

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#4
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Die brauchen alles Geld, um ihren ESM Verpflichtungen nachzukommen.

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-2-NR-08-2012-02-23.html

quote:<hr size=1 noshade>Sind für Angehörige der oben genannten Staaten Leistungen nach dem SGB II bewilligt worden, überprüfen die gemeinsamen Einrichtungen die Bewilligungsentscheidung. Sind die betroffenen Personen von Leistungen nach dem SGB II nunmehr gem. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II bzw. § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II ausgeschlossen, ist die Bewilligung gem. § 40 Abs. 1 S. 1 SGB II i. V. m. § 48 Abs. 1 S. 1 SGB X mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. <hr size=1 noshade>


Mal sehn, was als nächstes diktatorisch verfügt wird.

Ob der SGB XII auch angepasst wird? Ansonsten wär der schwarze Peter nur auf eine andere Behörde verschoben.

-- Editiert heiligs_blechle am 05.03.2012 01:21

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#5
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Hallo,
Ich möchte jetzt hier keine Diskussion über einen Sozialstaat lostreten.
Andererseits kann ich beide Seiten verstehen. Ich kann quasi aus erster Hand sagen das es schon den Sozialtourismus gibt und ich ihn auch absolut nicht gut finde. Deswegen finde ich was die Regierung da anscheinend sagt gut . Aber wenn man an die Zukunft denkt an an seine Kinder kommt das irgendwie durch. Sicherlich da bin ich fest von überzeugt werde ich bis 70 arbeiten um keine abzüge von meiner Rente zu bekommen. Wer weiss ob meine Kinder sowas noch bekommen!?
Ob es uns besser mit Eu oder ohne geht kann ich nicht sagen, was wohl kaum einer überhaupt beurteilen kann. Wir werden es in 30 Jahren diskutieren können.

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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

GregOr: Dein Denkansatz ist richtig. Zunächst mal zu dem, was vorher geschrieben wurde. Die SGBs gibt es noch nicht so lange wie das Fürsorgeabkommen. Das Fürsorgeabkommen wurde in einer Zeit geschlossen, als es noch keine Freizügigikeit in Europa gab. Aber, ohne Vorbehalt mußte es auch nach Einführung der SGBs angewendet werden. Man kann zwar der Ansicht sein, dass das Fürsorgeabkommen höherrangig ist als die SGBs, einfach weil es ein internationales Abkommen ist. Aber materiell rechtlich gesehen ist so ein Abkommen auch einschränkbar.

Eine Bindungswirkung der Bundesregierung an eine Entscheidung vermag ich nicht zu erkennen. Wir haben ja gerade die Unabhängigkeit von Exekutive, Legislative und Judikative. Aus diesem Grunde kann selbst das Bundesverfassungsgericht lediglich "anregen" ein Gesetz in diesen oder jenen Inhalts zu erlassen. Mehr nicht. Und das BSG kann sich nur mit der Frage befassen, wie ein Fall nach aktueller Gesetzeslage zu entscheiden ist.

Soviel zur rechtlichen Seite.

Tatsächlich sieht es so aus, die Idee der Freizügigkeit nur dann funktionieren kann, wenn alle EU-Staaten ein in etwa vergleichbares Sozialsystem haben. Da sind wir aber Meilen von entfernt. Spanien beispielsweise kennt ALG II nicht. Da sind in den letzten Jahren ganze Dörfer nach Deutschland ausgewandert, wohl wissend, dass sie in Deutschland nie einen Job bekommen können, allerdings ALG II bekommen. Da werden Rumänen als selbständig arbeitend geführt (Scheinselbständigkeit, wenn überhaupt tätig), um dann in den Genuß von ALG II zu kommen. Das können wir alleine nicht stemmen. Solange diese Schieflage existiert, solange können wir das hier in Deutschland nicht alleine stemmen. Ist nun mal so.

Also, kein Grund zur Aufregung.

wirdwerden

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Da sind in den letzten Jahren ganze Dörfer nach Deutschland ausgewandert, wohl wissend, dass sie in Deutschland nie einen Job bekommen können, allerdings ALG II bekommen


Das betrifft aber auch Staaten, welche nicht zu Europa gehören, wie z.B. die Türkei...
Von dort sind auch ganze Dörfer ausgewandert, leben zum grössten Teil illegal hier

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#8
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@ll

Tja, wer ja zu Europa sagt, sollte auch ja zu den bereits vorhandenen Gesetzen/ Abkommen sagen müssen.

Regierungen, die nicht in der Lage sind, binnen Jahrzehnten zu bemerken, dass (wie hier im Beispiel) sich die Ausgangslage (Freizügigkeit) verändert hat, sind schlicht unfähig rechtsstaatlich zu handeln.

Egal was man inhaltlich von diesem Fürsorgeabkommen hält, was die Bundesregierung tut hat mit Rechtsstaatlichkeit nullkommanix mehr zu tun. Wer nicht 'ganze Dörfer' aus armen Ländern Europas hier versorgen wollte/ will, hatte Jahrzehnte dem vorzubeugen...

@GregOr

quote:
. Sicherlich da bin ich fest von überzeugt werde ich bis 70 arbeiten um keine abzüge von meiner Rente zu bekommen.


Ähem, welche Rente? Wenn du Ü 40 bist, haste noch 'ne kleine Chance, ansonsten...

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Wir haben die Problematik erst, seit es die uneingschränkte Freizügigkeit gibt. Die ist ja noch nicht so alt. Wir haben weiterhin bis vor kurzem diese "Wanderproblematik" nicht gehabt. Wir haben also reagiert, nicht agiert. In Spanien gibt es staatliche Beratungsstellen, die dahingehend beraten, man könne doch nach Deutschland gehen.

Diese Problematik ist nun wirklich in dem ganzen Ausmaße neu.

Und wir haben auch noch den Art. 14 Nr. 1 VO 1408/7/EWG.

Also, nix mit Jahrzehnten.

wirdwerden

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#10
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:
In Spanien gibt es staatliche Beratungsstellen, die dahingehend beraten, man könne doch nach Deutschland gehen.


Das stimmt wohl. Dazu hab ich einen Artikel gefunden: http://www.pnn.de/wirtschaft/628761/

quote:
Egal was man inhaltlich von diesem Fürsorgeabkommen hält, was die Bundesregierung tut hat mit Rechtsstaatlichkeit nullkommanix mehr zu tun.


So seh ich das auch und das war, nebst der info an sich, auch der Grund für's einstellen

Nicht:
quote:
Wir ??? haben also reagiert, nicht agiert.


sondern: Die Exekutive - das vonderLaien - hat reagiert. Der ganze Regierungsstall da oben beweist seit langem, dass er sich um bestehende Gesetze und Rechtsprechung einen Dreck schert. Folge: Man kann sich quasi auf nichts mehr verlassen.

quote:
Tatsächlich sieht es so aus, die Idee der Freizügigkeit nur dann funktionieren kann, wenn alle EU-Staaten ein in etwa vergleichbares Sozialsystem haben. Da sind wir aber Meilen von entfernt.


Wie wahr. Hatte man das nicht gewusst???? Wofür werden die Herrschaften da oben bezahlt????? Diese vollmundigen Kohl-Waigel Versprechungen.... Die 10000enden oooiro Kritiker - Schachtschneider, Nölling, Hankel, Starbatty und wie sie alle heißen - wurden lange vor oooooiro Einführung bereits in den 9oer mundtot gemacht. Und jetzt knallt der Laden an die Wand und man will von allem nichts gewusst haben und bricht ständig geltendes Recht.

An absoluten Zahlen bezügl. der von der Änderung betroffenen geistert folgende Statistik durch's Internet:

http://www.holzgibtgas.com/rif/Hartz_IV_OUOTEN.jpg

(Man muss aber die absoluten Zahlen betrachten, sonst erweckt diese Statistik einen falschen Eindruck)

Was ist mit denen, die lange hier wohnen und gearbeitet haben? Haben die auch keinen Anspruch mehr auf ALG II wenn sie nun plötzlich arbeitslos werden und keinen mehr Anspruch auf ALG I haben? Das wäre ja regelrecht Beschiss.

Was passiert mit den Leuten, die durch diese Änderung aus dem ALG Bezug fallen? Bekommen die zukünftig Leistungen nach dem SGB XII ?

Grüße








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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Nochmals, die Bundesregierung hat gesetzeskonform gehandelt. Um mehr geht es doch nicht. Wenn man meint, das reiche nicht aus, wir müssten alle Bedürftigen aus Europa finanzieren, dann bitte einen Gesetzesentwurf einbringen. Über den Abgeordneten des Vertrauens geht das ja ohne Probleme. Und bitte gleichzeitig überlegen, wie wir das finanzieren. Bereits jetzt gibt der Bund etwa die Hälfte seines Haushaltes für soziale Leistungen aus. Nicht in diesem Paket sind drinnen die Landes- und die kommunnalen Mittel. Nicht enthalten sind andere Ausgaben wie etwa BAFÖG.

Man kann nicht einerseits jammern, dass demnächst zu wenig Mittel für die Rente da sind, aber auf der anderen Seite jammern, dass wir nicht bereit sind, ganz Europa die Einreise zwecks Erhaltens von ALG II zu ermöglichen. Da klafft was.

wirdwerden

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#13
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

@ meri und wirdwerden,

quote:<hr size=1 noshade>Bereits jetzt gibt der Bund etwa die Hälfte seines Haushaltes für soziale Leistungen aus.
<hr size=1 noshade>

Tut er natürlich nicht. Sozialquote liegt nicht bei 50% sondern bei 30%.

Will man wissen, in welchen Bereichen wieviel an Sozialausgaben getätigt werden, hilft ein Blick in die Zahlen:

Das Sozialbudget nach Sicherungszweigen im Jahr 2010:
Anteile an den Gesamtausgaben einschließlich der Beiträge des Staates

http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a230-10-sozialbudget-2010.pdf?__blob=publicationFile

Ein wunderschönes Kreisdiagramm zeigt die Mittelverwendung:

24,1 % Krankenversicherung
31,9 % Rentenversicherung

4,6 % Arbeitslosenversicherung
5.9 % Grundsicherung für Arbeitssuchende
3,1 % Sozialhilfe


7,3 % Systeme des öffentlichen Dienstes

quote:<hr size=1 noshade>Verantwortlich für den Anstieg des Sozialbudget sind vor allem die weiter überproportional steigenden Ausgaben in der Pflege- und Krankenversicherung sowie Ausgabenzuwächse in den Bereichen Kinder-/Jugendhilfe sowie Kindergeld/Familienleistungsausgleich. Dank des nominal um 4,2 Prozent gestiegenen Bruttoinlandsprodukts nahm das Verhältnis von Sozialaufwand zu Wirtschaftskraft von 31,1 auf 30,4 Prozent ab. <hr size=1 noshade>


schreibt: http://www.bda-online.de/www/arbeitgeber.nsf/id/7DC15B83B72A1C43C12574F00040889D?open&ccm=800

@ meri: Also die Asylanten machen uns arm. So So. http://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/asylantraege-insgesamt-in-deutschland-seit-1995/

@ wirdwerden
quote:<hr size=1 noshade>Nochmals, die Bundesregierung hat gesetzeskonform gehandelt. <hr size=1 noshade>
Das sagt wer???? Achja wirdwerden.

quote:<hr size=1 noshade>Das Bundessozialgericht hatte mit Urteil vom 19.10.2010 (B 14 AS 23/10 ) entschieden, dass der Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II für Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Europäischen Fürsorgeabkommens keine Anwendung findet. <hr size=1 noshade>


Ein Gesetzentwurf braucht's also nicht!!!!

quote:<hr size=1 noshade>Wenn man meint, das reiche nicht aus, wir müssten alle Bedürftigen aus Europa finanzieren, dann bitte einen Gesetzesentwurf einbringen. <hr size=1 noshade>

Das meinen wir gar nicht und haben das auch nie gemeint !!!!! Alle Proteste vor der ooooiro Einführung sind auf daub-stumpfe Ohren bei den hoch bezahlten sogenannten Eliten getroffen.

Nur brennende Städte brauchen wir nicht! Der soziale Frieden war immer ein hohes Rechtsgut










-- Editiert heiligs_blechle am 05.03.2012 15:00

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#15
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

Hallo meri,

ich nehme an, Du meinst den ganzen Migranten- und Integrationsaufwand. Dein Argument ist mir so fern gar nicht. Nur muss man das im Verhältnis sehen. Und Rechtsbruch sehe ich nicht als Lösung.

Zu Deinen Schäubles: Die Preissteigerungsrate im letzten halben Jahr gerade bei Grundlebensmitteln Mehl, Zucker usw. ist der reine Wahnsinn

z.B. 1 kg Mehl von 25c auf 45
Butter von 65 c auf 1,15 € jetzt wieder auf 89 c
Zucker von 65 c auf 85 c

das zieht sich durch die ganze Palette des Lebensmittelsektors:
Tomaten nicht mehr 1,49 wie letztes Jahr, sondern bei rewe für 2,99€ ganz aktuell gesehen

Von Tabak und Tabakwaren, Heizkosten, Benzin usw. ganz zu schweigen.

Auch die Ärmsten müssen essen. Weder Renten, noch ALG noch Sozialhilfe sind entsprechend den defakto Preissteigerungsraten angepasst worden ! (Die offiziellen Preissteigerungsraten = Propaganda sind erlogen! )

Wenn man den Ärmsten immer noch mehr weg.... Und diese neue vanderlaien Verwaltungsanweisung wird ihr übriges tun,führt in der Konsequenz auch hier zu sozialen Unruhen, die dann mit Tränengas niedergeknüppelt werden müssen. Brauchen wir das?

Gruß

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#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ich halte mich bei meiner Zahlenangabe schlicht und ergreifend an den Bundeshaushalt und die dortigen Veröffentlichungen. Und der Begriff "soziale Leistungen" ist ja ein Sammelbegriff, den ich da gewählt habe.

Nochmals, das BSG hat einen Einzelfall entschieden. Nicht mehr und nicht weniger. Das BSG hat weder die Aufgabe, noch die Befungnis, Gesetze zu schreiben. Ein wie auch immer gearteter Auftrag besteht nicht. Sonst stünde er im GG, was er aber nicht tut.

Das, was die Regierung gemacht hat, das ist lediglich, die seinerzeitige Vereinbarung an die gegebenen Umstände anzupassen. Freizügigkeit gab es seinerzeit noch nicht. Da durfte nach Deutschland nur rein, wer auch einen Arbeitsplatz hatte. Also, völlig andere Voraussetzungen, als sie heute sind.

Ich würde es begrüßen, wenn es möglich wäre, ALG II mehr zu steigern, als es zur Zeit passiert. Aber man kann doch nicht schreien, zahlt ALG II für alle bedürftigen EU-Staatsangehörigen gleich mit, und andererseits jammern, dass zu wenig Geld für die ALG II Empfänger da ist.

145 Milliarden werden ins soziale System gepumpt. Pro Jahr. Das ist ein Haufen Kohle.

wirdwerden

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#17
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn Hartz-IV-Leistungen nur für im Inland wohnende Empfänger erfolgen, kann im umgekehrten Falle nicht ein Ausländer hier Hartz-IV-Leistungen erhalten. Insofern ist der Leistungsausschluss für bestimmte Länder selbstredend richtig.

Vor einigen Jahren ging doch der Fall eines Hartz-IV-Empfängers durch die Presse, der sich auf Mallorca die Sonne auf den Bauch schienen ließ. Der Aufschrei war - zu Recht - groß.

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#18
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Wirdwerden

Mal vorweg etwas off topic: siehst du auch nur bei der Seitenzahl die erste Seite?

Ein Haufen Kohle. Ja. Unbestritten, die ist vorhanden. Wieviele Milliarden werden in ein Land gepumpt, welches mitsamt Bürgern über die Verhältnisse gelebt hat?

Natürlich kann man nicht halb Europa oder die Welt finanzieren im Sozialsystem. Das berechtigt aber nicht zur Auflösung des Prinzipes der Rechtsstaatlichkeit.

Wir wollen Europa (ich nicht, aber ich muss mich ja mit legalen Mitteln dazu positionieren), also müssen wir eben auch das negative akzeptieren. Das Argument, die Freizügigkeit war vor der Öffnung (Rumänien&Co) SO nicht gegeben, zieht nicht. Das war alles lange geplant. Wer da nicht mit Armutszuzug gerechnet haben will, hat doch den Schuss verpasst.

Bei jeder weiteren Öffnung ist das passiert und was in Ballungsräumen seit Jahrzehnten bekannt ist, ergreift nun eben auch den Rest.

Und mal ganz klar: würde ich in...leben und hätte 'ne Familie, die in absoluter Armut leben würde, schnallte ich mir auch mein Hab& Gut und ab ins Paradies (welches natürlich keins ist) Den Flüchtlingen kann man das nicht zur Falle bauen, wenn man ansonsten permanent auf der Europa Medaille rumreitet.

Wir (ich nicht, aber auch hier: es ist zu spät um ihn abzuschaffen) wollten den Euro, die Öffnungen, die Beitritte der Armenhäuser der Welt, also tragen wir die Konsequenzen.

Mit der nicht gewollten Finanzierung begründen einige (viele) dass unsere Systeme zusammenbrechen. Sehe ich auch so.
Sie brechen aber nicht erst seit Rumänien o.ä. sondern schon wesentlich früher.

Millionen Menschen finanziert aus einem System in das sie nie eingezahlt haben...Das kann nur funktinoieren wenn man Gelder so verteilt, dass eine erträgliche Gerechtigkeit entsteht UND das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit bewahrt ist.

Um letztere geht es (mir). Unser System (die Systeme) sind Kritikwürdig, aber das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit ist immer noch das Beste welches ich kenne. WEnn nun das ad absurdum geführt wird, dann ist es in der Tat nur noch eine Frage der Zeit bis zu sozialen Unruhen. Zeit würde es, leider.

@Meri

Du vergleichst Äpfel mit Birnen.

Inland Bewohner sind auch die aus anderen Ländern. Die (damalige) Sozialhilfe u.a. für Florida Rolf hatte eine Gesetzesgrundlage (egal ob sie mir passte oder nicht). DIE hätte man genauer betrachten müssen, Rolfe hat nur bestehende Gesetze genutzt.
Hier im Threadthema aber wird genau das in Frage gestellt. Der Rechtsstaat....

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

-- Editiert Sunbee 1 am 06.03.2012 09:13

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#19
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Da haben wir aber auch noch das Freizügigkeitsgesetz.
Die ersten 3 Monate darf sich ein Europäer hier grundlos aufhalten. Anschließend nur noch mit Grund. Aufenthalt mit Grund ist ganz sicher nicht der Empfang von Steuergeldern der hiesigen Bevölkerung.

quote:
@Meri
Du vergleichst Äpfel mit Birnen.


Manche Sorten unterscheiden sich nur durch den Geschmack.

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#20
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Meri

quote:
Aufenthalt mit Grund ist ganz sicher nicht der Empfang von Steuergeldern der hiesigen Bevölkerung.


Hierzu existieren auch Regeln& Gesetze.

Ein Europäer, der hier arbeitet und dann eben in der Probezeit gehen muss weil ein AG mal wieder unterbezahlte Neue braucht, die keinen KÜ Schutz haben, muss Anpruch haben auf Sozialleistungen. Ob es mir nun passt oder nicht.

Wie war das noch mit "Fachkräften"...

Zitat:
Manche Sorten unterscheiden sich nur durch den Geschmack.




Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."



-- Editiert Sunbee 1 am 06.03.2012 09:56

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#21
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ich glaube, wir driften irgendwie vom Thema weg.

Natürlich erhält ein hier Lebender ALG I und ALG II.
Was das Gesetz ausschließen will, das ist doch der Zuzug von bereits in ihrem Heimatland Arbeitslosen nach hier, um hier ALG I oder ALG II zu empfangen.

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#22
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Meri

Zuzug wird nicht im SGB II oder SGB XII geregelt.

Gesetzesänderungen müssen auf Rechtsstaatlichen Wegen erfolgen

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#23
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade> Zuzug wird nicht im SGB II oder SGB XII geregelt. <hr size=1 noshade>


Wer hat denn dies behauptet?

SGB II § 7
Ausgenommen sind
1.
Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Absatz 3 des Freizügigkeitsgesetzes/EU freizügigkeitsberechtigt sind, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts,

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#24
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ Sunbee: es wurde kein Gesetz geändert. Wirklich nicht. Und die Ausländer, die hier arbeiten und dann irgendwann in Not geraten, die bekommen völlig zu Recht ALG I oder ALG II. Das steht doch gar nicht zur Diskussion. Es geht um die, die ausschließlich nach Deutschland kommen, um hier ALG II Ansprüche geltend zu machen. Ohne Arbeitsplatz, ohne Chance, einen solchen jemals zu bekommen und häufig auch ohne Wunsch, einen solchen jemals auszufüllen.

wirdwerden

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#25
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Aus der gleichen Quelle:


quote:
Die Bundesrepublik Deutschland hat für Leistungen nach dem SGB II einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt. Dieser völkerrechtswidrige Vorbehalt soll mit Wirkung zum 19.12.2011 in Kraft getreten sein


Im Ergebnis bedeutet dies, die Regierung will Deutschland gegen EU-Bürger die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland ziehen und hier zunächst SGB II-hilfebedürftig werden abschotten. Sie dürfen sich hier aufhalten und arbeiten, aber keine SGB II – Leistungen beziehen. Der SGB II – Leistungsbezug wird erst dann möglich, wenn es sich um einen aufstockenden Anspruch handelt, sie also hier arbeiten, und wenn der Lohn nicht reicht, dann sind sie nicht zur Arbeitssuche, sondern zum Arbeiten hier, dann besteht ein SGB II - Leistungsanspruch

Wieso das Ganze Völkerrechtswidrig sein soll, kann der Verfasser sicher nicht erklären.
Völkerrechtswidrig ist allenfalls, dass Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ihren Leuten nicht die gleichen Leistungen erbringen.

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#26
 Von 
Greg0r
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 243x hilfreich)

Wenn ich das richtig verstanden habe ist das Problem das Deutschland unterscheidet zwischen den Eu Bürgern die die ersten 3 Monate von den Sozialleistungen ausgeschlossen sind und bei deutschen das nicht ist und dies würde gegen diese EU Richtlinie verstoßen die ja besagt das alle Bürger quasi die gleichen Rechte in den anderen EU Ländern haben als die eigenen Staatsangehörige.
Nur weil es in Griechenland usw. Diese Leistungen fürs eigene Volk nicht gibt oder nicht in dem umfang kommen sie doch hier hin da man es hier ja auch ein leben lang ohne Gegenleistung bekommen kann ( siehe Arno Dübel). Man muss ja auch immer den Anspruch sehen. Da ist selbst SGB II schon viel Geld, wenn man vorher gar nix hatte.
Und solange es in Europa keine einigermaßen gleiches Solzialsystem gibt wird es immer einen Sozialtourismus geben oder die Gesetzte werden dahingehend grundsätzlich geändert und die einfachen bis Mittelständler werden dafür Aufkommen müssen!
Ich habe ehrlich gesagt kein Lust bis 70 zu arbeiten, privat noch vorzusorgen um am Ende den Lebensstandard halten zu können weil die Steuergelder von heute unsinnig ausgegeben werden.



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"- es ist nur meine Meinung, kein Anspruch auf Richtigkeit-"

-- Editiert Greg0r am 06.03.2012 13:38

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Und solange es in Europa keine einigermaßen gleiches Solzialsystem gibt wird es immer einen Sozialtourismus geben oder die Gesetzte werden dahingehend grundsätzlich geändert und die einfachen bis Mittelständler werden dafür Aufkommen müssen!


Eigentlich ist es nur der Mittelstand, der leidet.
Gering- oder Garnicht-Verdiener leisten keinen Beitrag, den Großverdienern macht es nichts aus.


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#28
 Von 
heiligs_blechle
Status:
Schüler
(188 Beiträge, 154x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Eigentlich ist es nur der Mittelstand, der leidet.
Gering- oder Garnicht-Verdiener leisten keinen Beitrag, den Großverdienern macht es nichts aus. <hr size=1 noshade>


Seelig sind die Blinden und Überheblichen! Der Mittelstand leidet natürlich auch. Wer gehört Deiner Meinung nach alles dazu @ meri?

Aber zum Thema zurück:

quote:<hr size=1 noshade>Wieso das Ganze Völkerrechtswidrig sein soll, kann der Verfasser sicher nicht erklären.
Völkerrechtswidrig ist allenfalls, dass Belgien, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland ihren Leuten nicht die gleichen Leistungen erbringen. <hr size=1 noshade>


Es verstößt gegen EU Recht und hat das BSG in seinem Urteil erklärt:

quote:<hr size=1 noshade>2. Nichtanwendbarkeit der Ausschlüsse aufgrund höherrangigen Rechts und der Rechtsprechung

2.1 Anspruch auf SGB II- und SGB XII-Leistungen
aufgrund des Europäischen Fürsorgeabkommens(EFA)



Das Europäische Fürsorgeabkommen (1953) ist ein völkerrechtlicher
Vertrag, der Fürsorgeleistungen für Staatsangehörige
der Vertragsstaaten regelt, die sich legal im Land aufhalten.

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 19. Oktober
2010
im Fall eines französischen Staatsangehörigen festgestellt, dass das Gleichbehandlungsgebot in Art. 1 EFA63 ein
speziellerer und damit vorrangig zum Leistungsausschluss
nach § 7 Abs. 2 SGB II geltender Rechtssatz ist.


Damit greift die Ausschlussklausel des § 7 Abs. 1 S.2 Nr.2 SGB II nicht, wenn sich die Person allein zum Zweck der Arbeitsuche in
Deutschland aufhält und auch dann nicht, wenn eine Hilfebedürftigkeit bereits zum Zeitpunkt der Einreise bestand.64

Diese Rechtsprechung des BSG ist für die Sozialleistungen
gewährenden Behörden verbindlich.

Das Gleichbehandlungsgebot des EFA gilt nur für Staatsangehörige der Unterzeichnerstaaten.65

Nicht dazu gehören Finnland, Österreich66, die Schweiz sowie mit Ausnahme Maltas und Estlands die 2004 und 2007 beigetretenen neuen EU-Staaten.

Das EFA hat aufgrund seiner Fürsorge-Definition (Art. 2a EFA)
einen sehr breiten Anwendungsbereich. Dieser umfasst
sowohl SGB II- als auch SGB XII-Leistungen sowie eine den
inländischen Standards entsprechende medizinische Versorgung.

Das Abkommen sieht keine Einschränkungen hinsichtlich
der voraussichtlichen Dauer des Aufenthalts oder in den
Fällen vor, bei der die Person einreist, um Fürsorgeleistungen
zu erlangen. Den Mitgliedstaaten ist keine Möglichkeit eröffnet,
Leistungen nach dem Abkommen etwa aus wichtigem
Grund auszuschließen. Voraussetzung für den Anspruch ist
allein ein erlaubter Aufenthalt im Sinne des Art. 11 EFA. Der
Aufenthalt eines Unionsbürgers ist erlaubt, solange nicht der
Verlust des Freizügigkeitsrechtes festgestellt ist.

Nach Art. 6 EFA darf eine Ausweisung nicht allein aufgrund
der Hilfebedürftigkeit erfolgen, es sei denn, der Leistungsempfänger hält sich weniger als fünf Jahre im Aufnahmestaat auf, hat keine engen Bindungen in den Aufnahmestaat aufgebaut und ist reisefähig, vergleiche Art. 7 EFA. Nach den Regelungen im Freizügigkeitsrecht betrifft dies jedoch nur Nichterwerbstätige oder Personen, die keinen Freizügigkeitsgrund
erfüllen, aber auch noch kein Daueraufenthaltsrecht erworben
haben, nicht jedoch arbeitsuchende Unionsbürger.

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Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/Texte_12_2011_Sozialleistungen_fuer_Unionsbuerger.pdf (Kapitel 23)


Erste Reaktionen erfolgen bereits siehe:

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/EFA_Vorbehalt_Kommentar.pdf

(Hier findet der geneigte Leser auch weitere Rechtsprechung zum Thema)

@ wirdwerden: Hättest Du den content der arbeitsagentur gelesen, hättest Du erkannt, dass nicht nur die Neu-Zuzügler, wie Du behauptest, betroffen sind, sondern dass bewilligte Bescheide aufgehoben werden

Grüße


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Wirdwerden



Zitat:
@ Sunbee: es wurde kein Gesetz geändert. Wirklich nicht.


Ah, ok, dann verstehe ich das hier wohl falsch. Ausschlussgründe im SGB II sind gesetzlich geregelt.

Das Fürsorgeabkommen kommt aus der Zentrale Europa. D hat dies unterschrieben (wenn nicht, mag mich jemand gern belehren)

Nun sagt die Bundesregierung, sie hätten Vorbehalte gegen eben dieses Abkommen. Ok. Vorbehalte wären zu prüfen auf dem Wege der dafür vorgesehen ist.
Aber nein: da wird der Vorbehalt stante pede umgesetzt, vor Prüfung und die doch eigentlich Berechtigten von der Leistung ausgeschlossen.

By the way: was würde eigentlich passieren wenn dieser (als nur) Vorbehalt Leistungsausschluss von einem Europ. Gericht irgendwann gekippt würde? Kriegen dann die (doch) Berechtigten ihr Geld rückwirkend?

Du hast Recht, ein Gesetz wurde nicht geändert. Ich habe mich falsch ausgedrückt. Sorry. Die nicht auf dem Wege der Gesetzesänderungen eingebrachten Änderungen sind der Punkt.

Erinnert mich an so Rundumschläge a la Olaf Scholz (Als einer der Leydensvollen Vorgänger unserer Ursula). Ändert mal ratzefatz etwas wozu er nicht einmal berechtigt war.

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

-- Editiert Sunbee 1 am 06.03.2012 20:32

-- Editiert Sunbee 1 am 06.03.2012 20:32

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

quote:
Seelig sind die Blinden und Überheblichen! Der Mittelstand leidet natürlich auch. Wer gehört Deiner Meinung nach alles dazu @ meri?



In den Steuerklassen wird erst ab 903,00 EUR die Lohnsteuer abgeführt wird. Steuerklasse I 8 Cent, Steuerklasse 4 8 Cent....., bei 1500,-EUR Steuerklasse I und IV 102,16 EUR....., in der Steuerklasse III wird die Lohnsteuer erst ab einem Einkommen von 1704,00 EUR fällig und dies in einer Höhe von 0,16 Cent...



Zur Mittelklasse gehört m.E. derjenige, der zumindest 100,-EUR Lohnsteuer in der Klasse III zahlt, also bei einem Einkommen von 2361,00 EUR.

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-- Editiert Moderator am 07.03.2012 09:29

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