obdachlos mit 18! HILFE

4. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
JJK18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
obdachlos mit 18! HILFE

Nun ist es soweit, ich weiß nicht mehr weiter und hoffe ihr könnt mir vielleicht einige tipps geben..

im vergangenen sommer wurde ich volljährig, da mein jugendamt beschlossen hat, dass der antrag auf "Hilfe für junge erwachsene" abgelehnt wird, musste ich an meinem 18ten, aus meiner jugenhilfe-einrichtung ausziehen, nach 7 jahren zurück zu meiner mutter!

kurz zur mutter:
von ihr wurde ich damals weggeholt, da sie mich schwer misshandelt und vernachlässigt hat. ich hatte in meinen "heim-jahren" nur selten kontakt und wenn, dann nur streit auf mord und totschlag. zu dem leidet sie unter schweren Bipolaren affektiven Störungen („manisch-depressive Erkrankung”) ganz schwere depressionen (einfach mal googlen- denn es hört sich harmloser an, als es ist)
und unter dem "messie-syndrom" (müllsammler)

Da es absolut unmöglich und unzumutbar ist mit meiner mutter zusammen zu wohnen, bin ich nun seit 5 monaten obdachlos und kein amt fühlt sich für mich zuständig... nun habe ich auch meinen ausbildungsplatz verloren, da meine leistungen stark gesunken sind (vom notendurchschnitt 1,2 auf 2,8) ich kann aber nicht lernen wenn ich 5 oder 6 nächte am stück wach bin, weil ich nirgens schlafen kann. (teufelskreis)

kein job, keine wohnung, keine wohnung kein job!

welches geld steht mir denn zu und wo muss ich hin??

ich war schon beim jugendamt, Arge, agentur für arbeit, amt für existenssicherung und obdachlosenhilfe und beim sozialamt, aber alle schicken mich nur weg!!!

JJ

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@JJK18:

quote:
ich war schon beim jugendamt, Arge, agentur für arbeit, amt für existenssicherung und obdachlosenhilfe und beim sozialamt, aber alle schicken mich nur weg!!!


Ich weiß, dass klingt viel leichter, als es tatsächlich ist, und trotzdem schreibe ich es: Dann geh wieder hin, und lass Dich nicht wegschicken!

Zuständig dürfte definitiv die ARGE sein, die ALG II und Kosten der Unterkunft zu zahlen hat. Such Dir einen Beistand und geh mit dem gemeinsam zur ARGE, um die entsprechenden Anträge zu stellen. Normalerweise sage ich, der Beistand muss sich nicht unbedingt mit den gesetzlichen Regelungen auskennen. In Deinem Fall sage ich, geh zu einer Sozialberatungsstelle und hol Dir dort Hilfe. Auch was die Begleitung zur ARGE betrifft.

Adressen findest Du auf www.tacheles-sozialhilfe.de. Wenn Du verraten magst, wo Du wohnst, dann kann hier auch vielleicht jemand eine geegnete Adresse nennen.

Gruß,

Axel



-----------------
"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"

-- Editiert am 04.01.2010 21:18

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#2
 Von 
Peter-N.
Status:
Schüler
(459 Beiträge, 96x hilfreich)

hallo @JJK18,
sehr schade, dass du nicht dein Wohnort genannt hast!
Es gibt hier z.B. in Berlin eine Einrichtung, die nennt sich THB=Treberhilfe Berlin, so etwas müsste meiner Einschätzung nach, auch in anderen Bundesländern geben, weiß es aber nicht genau!
Schildere dort deine jetzige Lebenssituation und sage, dass du auf keinen Fall zurück zu deiner Mutter kannst und willst, begründen wirst du das sicher können.
Es sind dort im Sozialwesen geschulte Mitarbeiter, du befindest dich in einer aktuellen, akuten Notlage, du wirst dort mit Sicherheit Hilfe finden.
Das Beispiel aus Berlin!
http://www.treberhilfe.org/
Zielgruppen:
Junge Menschen zwischen 18 und 27 Jahren, es gibt betreutes Einzel-oder betreutes Gruppen-wohnen.
Rechtsgrundlagen :
• über das zuständige Sozialamt nach § 67 ff. SGB XII
• über das zuständige Jugendamt nach § 41 SGB VIII im Rahmen von
Einzelvereinbarungen



.



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"Es kann sich nichts ändern, wenn man zum Ändern nicht bereit ist!"

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#3
 Von 
JJK18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)


vielen vielen dank für eure antworten! ich werde jetzt mal suchen ob es das auch in bayern gibt.. genauen wohnort möchte ich nicht verraten, aber danke!!!
JJ

-- Editiert am 05.01.2010 02:23

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

quote:
nun habe ich auch meinen ausbildungsplatz verloren, da meine leistungen stark gesunken sind (vom notendurchschnitt 1,2 auf 2,8)

Da müssten noch andere Dinge vorgefallen sein, denn nur eine Schwankung im Notenspiegel ist kein Grund das man den Ausbildungsplatz verliert.
Eine Vertragsaufhebung muss durch IHK/HWK genehmigt werden, ein absinken der Notenleistung ist bei uns dafür nicht ausreichend.




-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
JJK18
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Da müssten noch andere Dinge vorgefallen sein, denn nur eine Schwankung im Notenspiegel ist kein Grund das man den Ausbildungsplatz verliert.
Eine Vertragsaufhebung muss durch IHK/HWK genehmigt werden, ein absinken der Notenleistung ist bei uns dafür nicht ausreichend.


ja natürlich.. ich war nur noch übermüdet, keine konzentration, hab ständig fehler gemacht... und und und....


-----------------
""

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#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

ManfredMusterfrau:
"BLeib dort und falls die immer noch darauf beharren, dann wär ein Sabotageakt durchaus legitim."

Aha. Wirklich ein sehr sinnvoller und rechtlich gut fundierter Beitrag. :party:

Und bei der VHS gibt es ganz prima Kurse, in denen man die deutsche Schriftsprache erlernen kann.


-----------------
" Geht das hier schon wieder los mit den Trollen, kopfschüttel"

-- Editiert am 05.01.2010 23:04

-- Editiert am 05.01.2010 23:10

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119450 Beiträge, 39730x hilfreich)

@ManfredMusterfrau

quote:
BLeib dort und falls die immer noch darauf beharren, dann wär ein Sabotageakt durchaus legitim.

Eventuell könnte ManfredMusterfrau mal die Rechtsgrundlage dafür liefern?
Derzeit stellt es schlicht die Aufforderung zu einer Straftat in einen Rechtsforum dar.



@JJK18
Ich kann dir nur raten diesen Satz von ManfredMusterfrau zu ignorieren.
Um Recht durzusetzen ist auf Rechtsanwälte zurückzugreifen.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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