Hallo zusammen,
aktuell sitze ich eine Haftstrafe im offenen Vollzug ab.
Ich besuche eine Weiterbildung nach §39 Abs.1 und beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung von 597.- € hinzu kommen etwa 500.- € Meisterbafög.
In Zusammenhang mit meinem früheren Leben haben sich einige Schulden angesammelt und der Gerichtsvollzieher hat mich bei meinen Eltern gesucht. Meine Mutter hat dort angerufen und die Sachlage geschildert. Selbiger möchte nun eine Rentenbscheinigung von mir haben.
Die Rente und das Bafög gehen auf mein privates Konto.
Jetzt wollte ich mal wissen, ob davon irgendwas pfändbar ist !? Also normal unterliegt das Bafög ja eh §850a ZPO
, oder sehe ich da was falsch?
Aktuell läuft alles wirklich gut für mich. Wenn ich nächstes Jahr entlassen werde, bin ich mit meinem Studium fertig, habe wahrscheinlich meinen Führerschein wieder und kann mir dann einen vernünftigen Job suchen, um meine Schulden zu bezahlen.
Es währe wirklich übel, wenn da jetzt irgendwas dazwischen kommt.
Achja, wenn man im geschlossenen Vollzug ist, kann einen eine JVA Theoretisch dazu zwingen die Rente auf das Konto der JVA zu überweisen ?? Das würde mich auch mal interessieren...
Vielen Dank für Antworten.
TheFresh
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offener vollzug, pfändung der rente??
27. Mai 2011
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Frage vom 27. Mai 2011 | 10:42
Von
Status: Beginner (59 Beiträge, 8x hilfreich)
offener vollzug, pfändung der rente??
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