rückwirkende Erwerbsminderungsrente

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Sigi63
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
rückwirkende Erwerbsminderungsrente

Hallo zusammen,

ich hab am Samstag völlig überraschend meinen Rentenbescheid über die volle Erwerbsminderungsrente befristet bis April 2011 bekommen. Diese wurde mir sogar rückwirkend ab 1.8.2008 gewährt, weil ich damals zur REHA war und der REHA-Antrag rückwirkend als Rentenantrag anerkannt wurde, obwohl ich den Antrag auf EMR jetzt erst im Januar 2010 gestellt hatte.
Ich bin grad wie vor den Kopf geschlagen, denn ich bekam im Dezember 08 ja noch Weihnachtsgeld von meinem Arbeitgeber und bekam auch Krankengeld bis Anfang Juli 2009, dieses war jedoch höher als jetzt die EMR ist. Muß ich dann diese Differenz an die Krankenkasse zurückzahlen ? Wie sieht das mit dem Weihnachtsgeld aus ? Im Rentenbezug hätte ich ja keinen Anspruch auf diese Zahlung.

Was muß ich außerdem noch beachten ?
Wie läuft das mit dem Finanzamt ab ? Die Einkommensteuererklärung für 2008 war ja schon erledigt, muß das jetzt alles nochmal rückwirkend gemacht werden ? Wie läuft das mit der Zahlung der Steuer auf die Rente ?

Viele Fragen, die sich mir grad auftun und ich hoffe, das jemand von euch ne Antwort darauf weiß.

Grüßle
Sigi63

-----------------
""

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Sigi

Für all diese Fragen kannst du dich an den VDK wenden oder auch die DRV Bande befragen

Super, dass es geklappt hat. :)

Sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RHW
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 105x hilfreich)

Hallo,
die Differenz zwischen Krankengeld und Rente ist auf keinen Fall zurückzuzahlen
(§ 50 Absatz 1 SGB V ).
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__50.html
Wenn nur die Krankenkasse Ansprüche auf die Rentennachzahlung geltend gemacht hat, erhält die KK von der Rentenversicherung die gesamte Nachzahlung. Für die Zeit nach dem Krankengeldende wird die Restzahlung dann von der KK überwiesen.

Das Weihnachtsgeld ist meines Erachtens auch unkritisch, wenn folgender Satz (ab Rentenbeginn) eingehalten ist:
"Die Hinzuverdienstgrenze, die mit dem „normalen" Verdienst eingehalten wird, darf zweimal pro Kalenderjahr überschritten werden, allerdings nur bis zum doppelten Wert."
Weitere Infos:
http://www.einfach-teilhaben.de/DE/StdS/Alter/Rente_Ruhestand/Erwerbsminderung/erwerbsminderung_inhalt.html?nn=277908&docId=373510¬First=true

Zur Steuererklärung würde ich den Steuerberater oder das Finanzamt fragen.
Gruß
RHW

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sigi63
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ihr beiden,

vielen Dank für eure Antworten.

Ich hab in 2 Wochen eh nochmal einen Termin beim VDK, will nämlich noch einen Schwerbehindertenausweiß beantragen

Grüßle und noch einen schönen Tag
Sigi



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.