A schuldet B geld. Da A ALG2 bekommt und so nicht fähig ist seine Schulden zu bezahlen hat er B angeboten seine Schulden abzuarbeiten (im Garten helfen und so). Sie haben ausgemacht, dass pro geholfener Stunde 10 € von der schuld abgezogen wird. Muß A der BfA hier irgendwelche Angaben machen? Ist dieser "Lohn" nun ein anrechnungsfähiges Einkommen?
m.
schulden abarbeiten
12. Mai 2005
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Frage vom 12. Mai 2005 | 04:46
Von
Status: Lehrling (1195 Beiträge, 181x hilfreich)
schulden abarbeiten
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