schulpflichtiges Kind soll arbeiten gehen

2. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
Powerweb
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 14x hilfreich)
schulpflichtiges Kind soll arbeiten gehen

Bekannte hat Sozialhilfe beantragt und ihr würden 16 Euro zustehen (sie ist Rentnerin und hat MS, somit arbeitunfähig).
Nun hat das Amt ihr geschrieben, daß sie auch die 16 Euro nicht bekommt, da sie eine 15 jährige Tochter hat, die arbeiten gehen kann.
Nun ist es aber so, daß das Kind noch schulpflichtig ist. Es hat stellenweise 6 Schulstunden, Hin- und Rückweg betragen ca. je 1 Stunde plus noch Hausaufgaben und Hilfe im Haushalt.
Kann das Amt nun wirklich verlangen, daß die Schülerin täglich 3 Stunden arbeiten geht????
Wenn ja, kann man dagegen angehen?
Ein Kind hat doch auch noch Rechte oder?

Bescheid anfechten?

Bescheid anfechten?

Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Sozialrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

andere kinder gehen auch nebenher arbeiten ...
6 schulstunden? dann hat sie normalerweise so gegen 13-13:30 uhr aus also 14:30 at home d.h. sie hat noch einiges an zeit ... die frage ist nur kann man sie zwingen zu arbeiten m.E. nein aber dann darf man natürlich nicht heulen wenn kohle gestrichen wird ... ich selbst habe aber von so einem fall noch nie gehört ...

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jogibear
Status:
Student
(2659 Beiträge, 772x hilfreich)

solange das Jugendschutzgesetz ( geringere Arbeitszeit etc. ) eingehalten wird sehe ich keine Bedenken.

Aber ob das Sozialamt drauf bestehen kann, das minderjährige Kinder arbeiten gehen sollen ist mir neu.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Úedipus
Status:
Praktikant
(782 Beiträge, 139x hilfreich)

sofort widerspruch gegen diesen bescheid einlegen! nun wird der hund in der pfanne verrückt. dass sozialamt kann das kind nicht dazu verpflichten. zudem gibt es erst einmal einen mindesterhaltungssatz, bevor man für seine ellis unterhaltspflichtig wird!

das einzige, was der sozi-amit machen kann ist, den betrag wegen geringfügigkeitnicht nicht auszubezahlen.

zudem würde ich mir echt überlegen, diesen bescheid an die presse weiterzuleiten.

grüße

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Powerweb
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 14x hilfreich)

klar, sie ist um ca. 14.30 Uhr zuhause. Lernen und was essen ist natürlich zweitrangig...... Hilfe im Haushalt muss ja auch nicht sein, dafür gibt es ja Haushaltshilfen........

Dachte hier eher an vernünftige Antworten.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

sag mal powerweb gehts noch?
es gibt viele kinder die arbeiten auch wenn sie lernen müssen und auch etwas zu hause machen müssen ... mir scheint du willst nur deinen lebensstil vom nichtstun auf deine tochter übertragen ...

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Nichts desto trotz ist es Unsinn. Ein 15jähriges, schulpflichtiges Kind kann nicht vom Amt zur Arbeit gezwungen werden.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

@ mandozer

Das könnte man Dich auch fragen: gehts noch?

1.) ist es nicht Powerwebs Tochter, sondern die einer Bekannten.
2.) Hat diese Bekannte MS (wer lesen kann, ist klar im Vorteil), d.h. dass die Tochter wahrscheinlich mehr als andere schon zuhause machen muss. Oder soll man Dich erst mal über das Krankheitsbild MS aufklären?
3.) Ist das alles irrelevant, weil nun mal ein schulpflichtiges minderjähriges Kind nicht zum arbeiten gezwungen werden kann, auch und erst recht nicht von irgendeinem Amt, das meint, damit Leistungen sparen zu können.

Und außerdem solltest Du vielleicht mal ein wenig an Deinem Ton und Deiner Ausdrucksweise andern hier gegenüber arbeiten, die sind nämlich unter aller S.A.U!

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

@kuschelbaer... was willst du denn schon wieder??
in meinem ersten post kannst du klar lesen, dass ich geschrieben habe das ich mirs nicht vorstellen kann das das amt das kind zwingen kann zur arbeit... ich sagte nur, dass es arbeiten könnten ...
so nun zu meinem ton ... wo bitte ist der unter aller S.A.U?? sags mir!!

naja ich denke ich habe dir zu schnell geschrieben denn mit dem lesen hast du es nicht so(ist mein subjektives empfinden)

mfg

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
KuschelbaerR
Status:
Student
(2162 Beiträge, 279x hilfreich)

quote:
sag mal powerweb gehts noch?
es gibt viele kinder die arbeiten auch wenn sie lernen müssen und auch etwas zu hause machen müssen ... mir scheint du willst nur deinen lebensstil vom nichtstun auf deine tochter übertragen ...


Dein subjektivers Empfinden täuscht Dich, lesen kann ich schon noch.
Du aber offensichtlich weniger, sonst wäre Dir aufgefallen, dass es nicht um Powerwebs Tochter geht.
Was hat der Lebensstil von Powerweb (kannst Du den überhaupt so genau beurteilen?) mit der Anfrage zu tun?
Und Dein Ton ist mir schon in anderen Beiträgen unangenehm aufgestoßen, sehr oft greifst Du nämlich Leute, deren Meinung oder angeblicher (von Dir eingebildeter) Lebensstil Dir nicht passt, aufs Schärfste an.
Unterstellst sofort jedem, dass er arbeitsfaul, Sozialschmarotzer und sonst was ist. Sicher gibts auch solche, aber eben auch und nicht nur!

-----------------
"Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein! "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

@powerweb
Hast du diese Aufforderung des Sozialamtes selbst gelesen oder hat nicht vielmehr deine Bekannte etwas durcheinander gebracht?
Ich nehme an, es war folgendermaßen:
Mutter hat für sich und Tochter einen Antrag gestellt. Da aber Tochter ab 15 Jahren nicht mehr unter Sozialhilfe, sondern unter ALG II fällt, muss sie den Antrag auf ALG II stellen, da die Tochter dem Grunde nach für 3 Stunden erwerbsfähig ist. Eine Beschäftigung ist ihr aber nicht zuzumuten, solange sie in die Schule geht.
Es geht also nur darum, bei der richtigen Stelle den richtigen Antrag zu stellen.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

alida bekommt 100 Punkte :)

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(SozArb. Straffälligen-/Drogenhilfe)"

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Powerweb
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 14x hilfreich)

Wie schon richtig erkannt wurde handelt es sich nicht um meine Verhälnisse hier (ich bin berufstätig und meine Familie (4 Personen) kommt gut aus).

@alida
Habe den Antrag nicht selbst gesehen, meine Frau hat es mir erzählt, werde da aber nochmal nachhaken. Danke.

Schauen wir also erstmal, was nach Antragstellung passiert!



-- Editiert von Powerweb am 05.03.2005 12:41:13

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

Da wundert es mich nicht, dass die Pisa Studie so schlecht ausfällt bei den Deutschen, wenn selbst 15 jährige nun schon arbeiten gehen müssen, um die Familie durchzubringen, anstatt dass ihnen der Rücken frei gehalten wird zum lernen für die Schule, damit sie in späteren Jahren einen guten Job erlangen können und nicht von Unterstützung abhängig sind, weil in der Jugend nicht genug gelernt werden konnte.

Armes Deutschland !!

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

coxy sorry aber die pisa-studie ist nicht deswegen so schlecht ...
früher haben 15jährige auch schon gearbeitet und haben trotzdem was gelernt ... schau mal wie viele studenten heute nebenher arbeiten und wie viele es früher waren ;)

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

@Madozer

Das DU da was gegenan zu stinken hast war ja klar.

Es geht bei diesem Mädel aber darum, dass sie schon genug damit gebeutelt ist, dass ihre Mutter MS hat.
Weisst du eigentlich was das bedeutet ??

Menschen mit MS werden in der Regel nicht wirklich alt. Dieses Kind muss sich schon damit auseinander setzen, dass ihre Mutter unheilbar krank ist.

Stell dir doch bitte vor du bist 15 Jahre alt, gehst zur Schule, musst im Haushalt sehr viel helfen, weil deine Mutter unheilbar krank ist, du weisst eh schon nicht, wie lange sie noch lebt, die Mutter kann lange nicht mehr alles machen und ist durch die Krankheit keine Mutter wie die Mütter anderer Kinder und dann sollst du auch noch gezwungen werden zur Arbeit. .... *hallooo??*

Jeder Koptftuchträger, Dattelpflücker und sonstwer bekommt in D vom Staat Unterstützung und hier soll ein 15 jähriges Mädchen arbeiten gehen, obwohl die Mutter krank ist ???

Wo kommen wir denn da hin ?


Im Normalfall kann ein 15 jähriges Mädchen natürlich nebenbei etwas jobben, aber erstens ist dieses Mädchen kein normales 15 jähriges Mädchen (wegen der Mutter etc), zweitens nehmen viele Arbeitgeber erst ab 16 Jahren Leute in ein Jobverhältnis auf und drittens sollte sie nicht dazu gezwungen werden.
Das sind ja zustände wie im Krieg als es gar nicht anders ging.

Ihr bleibt also nur Zeitung austragen oder dergleichen und damit wird sie nie soviel verdienen, dass sie ihre Familie durchbringen kann.


Wie sieht also dein Vorschlag aus ?

Schule schmeissen und Ausbildung machen ?? *kopfschüttel*

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

coxy ich stimme die voll zu, aber ich hatte es nur von der pisa-studie als solche ...
das das mädel gebeutelt ist kann schon sein und ich würde es auch schlimm finden wenn sie arbeiten müsste ...
ich habe seit ich 14 war immer gearbeitet ... habe schule und alles nebenher gemacht ...

die pisa-studie kann für deutschland doch eh nicht funktionieren ...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Sie soll doch gar nicht arbeiten, sie soll nur einen Antrag auf ALG II stellen.
ALG II ersetzt die frühere Sozialhilfe bei Leuten ab 15 Jahren, die für mind. 3 Stunden am Tag erwerbsfähig sind, also nicht krank oder behindert sind. Eine Arbeitsaufnahme ist ihr aber nicht zuzumuten.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Vienna
Status:
Schüler
(274 Beiträge, 66x hilfreich)

Coxy -
Kopftuchträger, Dattelpflücker und sonstwer ...
ich bekomme bei diesen Ausdrücken den puren Ekel.
Kein Gruss Vienna

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Coxy
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 55x hilfreich)

@Vienna

Sorry, ich kann dich verstehen. War nicht die feine Art von mir. Tschuldige.

Aber manchmal bekomme ich echt ne Hasskappe, wenn ich beim Amt sehe, wie sich einige doof stellen und alles in den Allerwertesten geschoben bekommen und mich hätten sie mit 2 kleinen Kindern Ende letzten August auf der Strasse stehen lassen, wenn nicht meine Hausverwaltung hier sich gedreht und gewendet hätte und alles möglich für mich getan hätte.

Das Amt war dafür angeblich nicht zuständig, bis die Hausverwaltung bei denen angerufen und Dampf gemacht hat. Erst dann habe ich die Wohnung bekommen, und es war dann auch alles gaaaar kein Problem mehr.

Und ich habe hier extrem viele Nationalitäten bei mir im Haus (64 Parteien davon 11 Deutsche) und ich sehe, was hier so abgeht und was manche sich hier rausnehmen.

Für meine Türkischen Nachbarn neben mir ist es jeden Abend völlig normal, dass Mutti nachts um halb 1 den Staubsauger anschmeisst, die Türen so heftig geknallt werden, dass meine eigenen Türen wackeln, dann wird um 22 Uhr noch gebohrt und gehämmert. etc
Der Südländische Nachbar unter mir fängt grundsätzlich abends um 21:30 an auf seinen Bongo Trommeln zu spielen und das ist höllen laut. Wenn ich diejenigen darauf anspreche, dann werden sie auch noch frech und es interessiert sie einfach gar nicht.

Ich wäre natürlich genauso sauer, wenn es Deutsche wären, keine Frage. Aber sind es nunmal nicht.
Und ich als Deutsche werde vom Amt lieber mit 2 Kindern auf die Strasse gesetzt.

Und mit Deutschen habe ICH bissher nicht sowas heftiges erlebt wie hier.

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

da hast du sehr recht coxy ... ging mir auch mal so als ich wenig geld hatte und bin in ein grösseres haus eingezogen ... die älteren russen waren sowas von nett und freundlich, aber die kinder unglaublich ... dann noch diese komischen afghanen buahhh ... nunja wie gesagt man muss es akzeptieren sonst wird man gleich als fascho hingestellt ...

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
some
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 27x hilfreich)

mal eine frage am rande, kann die tochter nicht betreungsgeld bekommen?oder bekommt sie dies schon, da sie ihre mutter wohl pflegt und betreut? habe da keine ahnung von, weiß nur, dass man vom jugendamt sowas bekommt, wenn man zum beispiel das kind der freundin betreut, damit sie arbeiten gehen kann.

wenn ich meine tante damals betreut hätte, hätte ich auch geld bekommen.sie war krebskrank und ist vor antragstellung leider verstorben :(

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich muss mich mal einklinken.
Auch wir bekommen ALG 2. Meine Tochter geht auch noch zur Schule. 11. Klasse gymnasium. at überhaupt jemand eine Ahnung was die Kids so leisten müssen heute. Ich packe meine Tochter bestimmt nicht in Watte. Aber sie hat jeden Tag zwischen 7 und 8 Stunden. 1 Stunde hin, 1 Stunde zurück, dann noch Hausarbeiten. Wann sollen denn die Kids noch arbeiten gehen. Desweiteren ist es auch so, wenn sie auch nur einen Job annehmen, egal welchen, der muss angegeben werden, wird ja fast alles abgezogen, es bleibt ja fast nichts übrig. Ist doch genau so wie bei einem Erwachsenen der ALG 2 hat. Früher konnte man von einem 165€ Job alles behalten, heute nur noch knapp um die 60€. Nur das geld, sollte man einen 1 bzw. 1,5€ Job haben kann man heute noch behalten. Also was sind denn das für methoden. Nichts gegen Arbeit, habe 30 Jahre gearbeitet, suche vergeblich seit 2 Jahren. Aber unter den Voraussetzungen, ist es keinem zu verdenken, wenn er sich keinen Nebenjob sucht bzw. es mit leider Schwarzarbeit abgetan wird. Also mal denken bevor man was schreibt.

1x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

also ich finde wenn ein kind neben der schule jobbt aollte es das ganze geld behalten dürfen, denn das macht es für sich um für was zu sparen oder zum shoppen und das gehört belohnt...
@silberlöwe 8 schukstunden = 6stunden das ist von 8 - 14 uhr dann soll keine zeit sein??

1x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Solange Schröder, Trittin, Eichel und Genossen sich in Luxuswagen mit 12 Zylindern und 500 PS (!!) fahren lassen, sollte kein Schüler/in gezwungen werden, neben der
ohnehin mangelhaften Schulausbildung noch arbeiten gehen zu müssen!
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

1x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Silberlöwe
Status:
Schüler
(220 Beiträge, 8x hilfreich)

An Mandozer
Ich glaube lesen kannst du nicht. Ich habe geschrieben, 8 Schulstunden das bedeutet Unterricht von 8.00-153o. Eine Stunde Rückfahrt das Kind ist zweimal in der Woche um 16.30 Uhr zu Hause. Zweimal um 15.30 Uhr nur einmal um 14.30. Dann kommen jeden Tag einige Hausarbeiten dazu. Also bitte lesen, dann schreiben. Prinzipiell finde ich auch, wenn es was besonderes für die Schüler gibt sollten sie schon versuchen etwas dazuzu verdienen. Aber wie gesagt bei ALG 2 bleibt ja nichts übrig, das muss man ja angeben, denn alle wollen eine Steuerkarte. Und ich muss wirklich sagen wenn fast nichts übrig bleibt, dann kann man sich das auch sparen mit dem Arbeiten. Das heisst aber nicht, und ich denke Mandozer wird das bestimmt falsch verstehen und denken bloß nicht arbeiten, das ich gegen die Arbeit bin. Hast ja auch wohl sicher die Diskussion um den sogenannten Jobgipfel mitbekommen. Ich bin zwar kein Politiker, aber ich hätte dir gleich sagen können, das das alles nichts bringt. Das war wieder mal nur für die Politiker, und denen gebe ich nun wirklich die schuld an unserer aller Misere. Früher habe ich nicht so gedacht, aber seit 3 Jahren suche ich einen festen Job.Habe eine super Ausbildung, alles in allem total spitze. Aber man ist eben mit 50 zu alt. Nur die ungelernten, leider auch in meinem Beruf, das müsste auch verboten werden, werden genommen weil sie halt billiger sind.
So meine Luft ist raus und ich denke du solltest wirklich nicht so urteilen.

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest123-255
Status:
Praktikant
(807 Beiträge, 216x hilfreich)

ihr versteht mich echt falsch ... natürlich soll ein kind nicht schaffen müssen ...
ich finde es auch ne frechheit wenn ein schüler arbeitet er alles abgeben muss ...
ich stimme dir in manchen punkten sogar voll zu ...

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.