selber kündigen und Arbeitslosengeld

29. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
wilfried23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
selber kündigen und Arbeitslosengeld

Hallo,

ich möchte Euch kurz meine Situation schildern :

Im nächsten Jahr werde ich mein 40-jähriges Arbeitsjubiläum begehen, ich werde dann 56 Jahre alt sein.
Ja, 40 Jahre in ein und derselben Firma gibt es heutzutage noch :-).
Mein bisheriges Arbeitsleben habe ich "ertragen" ..... habe immer meine Arbeit gemacht, war selten krank.
Leider hatte ich die für unsere Firma notwendige große Klappe nicht, so das ich immer zum Schluß kam wenn es um Gehaltserhöhungen ging.
Ich hatte mich damit arrangiert und abgefunden weil ich halt so bin wie ich bin.
Nun hat sich aber in den letzten Jahren die Situation durch jüngere, hinzugekommene Kollegen nochmal verändert.
Es kommen öfters so Sprüche wie : was habt ihr früher für einen Mist gemacht, du bist ja auch nicht mehr der jüngste, wie lange willst du noch machen usw.

Ich merke das mir diese Entwicklung doch sehr zusetzt und ich habe mich entschieden nach meinem Jubiläum selber zu kündigen.
Mir ist bewußt das ich frühestens mit 63 Jahren eine Rente mit Abschlägen bekommen werde bzw. mit 67 ohne.
Ich habe immer sparsam gelebt und kann die Zeit bis 63 mit angespartem Geld überbrücken, es werden keine großen Sprünge möglich sein aber das brauche ich auch nicht.

Nun zu meinem "Problem" :

Ich bin im Zwiespalt ob ich mich arbeitslos melden soll und für 15 Monate Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen soll.
Die 3-monatige Sperrfrist wegen der Selbstkündigung ist mir bekannt, sonst wären es 18 Monate.

Auf der einen Seite sage ich mir, du hast über 40 Jahre lang in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt, warum also nicht beanspruchen.
Auf der anderen Seite denke ich, wenn ich weiter arbeiten würde bis 63 bzw. 67, dann würde dieses Geld jemanden zu Gute kommen, der es vielleicht dringender braucht als ich.

Kann mir jemand sagen mit welchen Dingen ich bei der Beanspruchung von Seiten der Arbeitsagentur zu rechnen habe ?

Gruß
Wilfried



-- Editiert von Moderator topic am 29.08.2021 18:36

-- Thema wurde verschoben am 29.08.2021 18:36

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zuerst: :forum:
Die Moderation verschiebt den Beitrag sicher gleich ins passende Unterforum.
Ist kein Arbeitsrecht, wenns um ALG geht.
---------------------------------------------
Ansonsten:
Den Anspruch auf das ALG hast du quasi über deine langjährige Alo-Versicherung auf jeden Fall. Dazu musst du auch nicht im Zwiespalt stehen. Mit keiner Seite. Das steht dir quasi nun mal zu.

Über die Höhe entscheidet dein Einkommen des letzten Jahres.
Über die Dauer entscheidet dein Alter und evtl. Minderungstatbestände.

Die Arbeitsagentur wird dir Jobangebote zukommen lassen. Die möchte dich wieder in Lohn und Brot bringen. Das ist sogar eine der Hauptaufgaben ;)

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

//// .... dann würde dieses Geld jemanden zu Gute kommen, der es vielleicht dringender braucht als ich.

Menschenfreundlich gedacht, aber die Sorge musst du dir nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Den Anspruch auf das ALG hast du quasi über deine langjährige Alo-Versicherung auf jeden Fall. Dazu musst du auch nicht im Zwiespalt stehen. Mit keiner Seite. Das steht dir quasi nun mal zu.

Das ist schlicht Unfug. Die Versicherung ist nicht dazu das "hab keine Lust mehr" abzufangen,



Zitat (von wilfried23):
Die 3-monatige Sperrfrist wegen der Selbstkündigung ist mir bekannt, sonst wären es 18 Monate.

Zitat (von wilfried23):
Ich merke das mir diese Entwicklung doch sehr zusetzt

Sollte man aus gesundheitlichen Gründen kündigen, würde diese Sperre übrigens entfallen.



Zitat (von wilfried23):
Kann mir jemand sagen mit welchen Dingen ich bei der Beanspruchung von Seiten der Arbeitsagentur zu rechnen habe ?

Damit das sie versucht Dich wo anders hin zu vermitteln.
Mit mehr oder weniger sinnvolle "Aktivierungsmaßnahmen".
Und damit das man fleißig Bewerbungen schreiben muss.
Bei unberechtigtem Widerstand, mit Kürzungen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von wilfried23):
Kann mir jemand sagen mit welchen Dingen ich bei der Beanspruchung von Seiten der Arbeitsagentur zu rechnen habe ?


Du bist 56 Jahre:
- Anspruch auf ALG1 18 Monate minus Sperrzeit wegen Eigenkündigung
- wegen dreimonatiger Sperrzeit Kürzung der Bezugsdauer um Viertel (§ 148 SGB III)
- verbleibt eine Bezugsdauer für ALG1 von 13,5 Monaten
- mit 56 Jahren kann es überdies sein das sich die Arbeitsagentur zur Arbeitsplatzsuche auffordert (Bewerbungen schreiben, zum Amt kommen, ...)

- Du sprachst von eigenem Vermögen zur Überbrückung der Zeit bis zur Rente. Also wahrscheinlich kein Anspruch von ALG2

- nach der Bezugsdauer von ALG1 werden von der Arbeitsagentur keine weiteren Beiträge in Rentenkasse und Krankenkasse eingezahlt. D.H. du musst dich selber Krankenversichern (Mindestbeitrag ca. 200€/Monat)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

... wobei es die AA ist, die bestimmt, was 'unberechtigter Widerstand' (Harry) ist.
Zu ergänzen wohl: die Termine zum Vorsprechen beim Sachbearbeiter, die die AA anordnet.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... wobei es die AA ist, die bestimmt, was 'unberechtigter Widerstand' (Harry) ist.

Naja, am Ende bestimmt es des öfteren ein Gericht.
Die AA liegt nämlich nicht immer richtig mit ihren Interpretationen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

... einverstanden. Bedeutet für die Leute aber noch mehr Stress und Aufwand, sich zu wehren gegen Zumutungen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Die Versicherung ist nicht dazu das "hab keine Lust mehr" abzufangen,
Wer sagt denn das?
Der TE hat Anspruch.
Der TE muss in keinem Zwiespalt stehen.
Der TE ist nicht gezwungen, sich arbeitsuchend und/oder arbeitslos zu melden.
Zitat (von Harry van Sell):
Sollte man aus gesundheitlichen Gründen kündigen, würde diese Sperre übrigens entfallen.
Das ist, so einfach hingeschrieben, schlicht nicht wahr.
Zitat (von Harry van Sell):
Und damit das man fleißig Bewerbungen schreiben muss. Bei unberechtigtem Widerstand, mit Kürzungen.
Nun ja, auch das ist, so einfach hingeschrieben, schlicht längst nicht immer so.


Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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