sozialhilfe & wohungseigentümer

22. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest123-1097
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)
sozialhilfe & wohungseigentümer

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6 Antworten
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#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Bewohnt sie die Wohnung selbst?
Dann kann sie darin wohnen bleiben, erhält die Neben- und Heizungskosten wie ein Mieter und die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.

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#2
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@ alida
Kommt es hier nicht auch auf die Größe der Wohnung an? Ich denke doch schon.

Liebe Grüße
Olympia

-----------------
" "

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#3
 Von 
guest123-1097
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
tomPA
Status:
Schüler
(294 Beiträge, 57x hilfreich)

tag,...

einziehen sollte sie bevor sie ALG2 beantragt. anderenfalls könnte es sein das es probleme gibt. was die wohnungsgrösse betrifft, so gibts da (noch) keine "festen" reglungen. hängt zum beispiel davon ab ob´s auf dem lande oder in der innenstadt ist. 62m^2 ist meiner meinung nach nicht sooo viel und, so vermute ich jetzt mal, noch innerhalb der toleranzwerte....

tom

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Ihre hat Anspruch auf Sozialhilfe (ab Januar AlGII), die Nebenkosten der Wohnung werden übernommen, sie muß nicht verkaufen.

Für eine Eigentumswohnung gilt die Größe von 130qm momentan als angemessen, egal wieviele Bewohner.

Bei einer Mietwohnung gilt die Obergrenze zwischen 45-50 qm für eine Person, aber das gilt im Fall Ihrer Mutter ja glücklicherweise nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1097
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 16x hilfreich)

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