--- editiert vom Admin
sozialhilfe & wohungseigentümer
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?
Bewohnt sie die Wohnung selbst?
Dann kann sie darin wohnen bleiben, erhält die Neben- und Heizungskosten wie ein Mieter und die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.
@ alida
Kommt es hier nicht auch auf die Größe der Wohnung an? Ich denke doch schon.
Liebe Grüße
Olympia
-----------------
" "
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
tag,...
einziehen sollte sie bevor sie ALG2 beantragt. anderenfalls könnte es sein das es probleme gibt. was die wohnungsgrösse betrifft, so gibts da (noch) keine "festen" reglungen. hängt zum beispiel davon ab ob´s auf dem lande oder in der innenstadt ist. 62m^2 ist meiner meinung nach nicht sooo viel und, so vermute ich jetzt mal, noch innerhalb der toleranzwerte....
tom
Ihre hat Anspruch auf Sozialhilfe (ab Januar AlGII), die Nebenkosten der Wohnung werden übernommen, sie muß nicht verkaufen.
Für eine Eigentumswohnung gilt die Größe von 130qm momentan als angemessen, egal wieviele Bewohner.
Bei einer Mietwohnung gilt die Obergrenze zwischen 45-50 qm für eine Person, aber das gilt im Fall Ihrer Mutter ja glücklicherweise nicht.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.