steht mir eine altersicherung zu? (elternunterhalt)

4. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
esole
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
steht mir eine altersicherung zu? (elternunterhalt)

hallo,
ich habe ca.12 jahre gearbeitet und vor 10 jahren mit der arbeit aufgehört. jetzt bin ich hausfrau mein Ehemann ist somit alleinverdiener. meine ehemann arbeitet seit ca 22 jahre.
wir besitzen ein einfamilienhaus und etwas geld.
neulich habe ich einen brief vom sozialamt bekommen weil meine mutter pflegebedürftig ist und sozialhilfe bekommt.
meine frage bezieht sich auf das schonvermögen.
habe erfahren dass es bei alterssicherung 5 prozent von AKTUELLEN Bruttoeinkommens ist mit verzinsung. ist das richtig? wenn ja, steht mir keine altersicherung zu? da ich nun hausfrau bin? oder wird mir auch eine alterssicherung gewährt weil ich 12 jahre gearbeitet habe?


-- Editiert von Moderator am 05.01.2019 17:05

-- Thema wurde verschoben am 05.01.2019 17:05

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von esole):
5 prozent von AKTUELLEN Bruttoeinkommens ist mit verzinsung.
Da du seit 10 Jahren kein Bruttoeinkommen hast (weil Hausfrau), kann dich diese Frage nicht betreffen.
Zitat (von esole):
meine frage bezieht sich auf das schonvermögen.
Schonvermögen ist das Haus und das angesparte Geld, evtl. LV usw.
Zitat (von esole):
steht mir keine altersicherung zu?
Was meinst du damit? Welche Alterssicherung hast du?
Zitat (von esole):
oder wird mir auch eine alterssicherung gewährt weil ich 12 jahre gearbeitet habe?
Wenn du während der 12 Jahre soz-vers.-pflichtig beschäftigt warst, hast du für die Rente Anwartschaften erworben. (*Rentenpunkte*) Die nimmt dir niemand. Die Rente daraus nimmt dir auch niemand.

Zitat (von esole):
neulich habe ich einen brief vom sozialamt bekommen weil meine mutter pflegebedürftig ist und sozialhilfe bekommt.
Was genau schreibt dir denn das Sozialamt??

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Wenn du während der 12 Jahre soz-vers.-pflichtig beschäftigt warst, hast du für die Rente Anwartschaften erworben. (*Rentenpunkte*) So ist es - 5 Jahre Anwartschaftszeit reichen für die Altersrente aus. Natürlich wird die entsprechend niedrig sein - mit 12 Rentenpunkten, d. h., 12 Jahren Durchschnittsverdienst, käme man aktuell auf 360 Euro.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
esole
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

verstehe vielen dank,
also im brief vom sozialamt steht nur ich soll eine auskunft über meine einkommen uns vermögensverhältnisse machen weil meine mutter ab_._.2018 hilfe nach dem sgb xii erhält. Ist das eine Rechtswahrungsanzeige? steht aber nirgendwo drauf.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Was genau schreibt dir denn das Sozialamt??
Es war sicher ein Fragebogen, oder? Hast du das Schreiben denn nicht bei dir? Guck doch mal nach... ;)
Zitat (von esole):
ich soll eine auskunft über meine einkommen uns vermögensverhältnisse machen
Also 1.über dein Einkommen: Dein Einkommen ist 0. Damit ist Erwerbseinkommen/Lohn/Gehalt gemeint.
und 2. über dein Vermögen: Das Vermögen gehört wahrscheinlich euch beiden (deinem Ehemann und dir?)

Zitat (von esole):
Ist das eine Rechtswahrungsanzeige? steht aber nirgendwo drauf.
Nö. Es ist zunächst ein Verlangen auf Auskunft. Das Sozialamt muss zunächst prüfen, ob du überhaupt Unterhaltszahlungen leisten sollst (an Stelle des Sozialamtes).
Das ist aber nur möglich, wenn du genug/viel hast und dich selbst nicht verschlechterst.

Wenn es noch andere Kinder gibt (deine Geschwister), werden die auch vom Sozialamt angeschrieben. Bei allen wird geprüft, ob sie unterhaltsfähig sind.

Achso. Mit deiner Alterssicherung hat das nichts zu tun. Natürlich steht die dir zu.

-- Editiert von Anami am 06.01.2019 10:59

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