hi leute,
wer von euch hat erfahrung in sachen gg. bafögamt klagen wg. generellem anspruch auf bafög?
habe studium gewechselt und wurde nun aus "nicht vorgetragenen unabweisbarem / wichtigem grund" zum 2. mal abgewiesen.
=> gründe sind vorhanden!!! hab sie nur nicht vorgetragen
kann jetzt nur noch klagen und suche infos dazu.
dickes danke vorab,
ciao xorex
suche beratung/erfahrung wg. klage für baföganspruch
24. Mai 2003
Thema abonnieren
Frage vom 24. Mai 2003 | 14:18
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
suche beratung/erfahrung wg. klage für baföganspruch
Wurde Ihr Pflegegrad zu niedrig eingestuft?
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Wir schreiben Ihre Widerspruchsbegründung. Dabei entstehen für Sie keine Kosten.
Ähnliche Themen
-
6 Antworten