Hallo Sunbee:
Könnte für Dich vielleicht interessant sein, bzw. werden:
Das Sozialgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 19.09.2007 (S 37 AS 21904/07 ER) festgestellt, wie die angemessenen Unterkunftskosten zu ermitteln sind. Danach liegt die angemessene Netto-Kaltmiete bei 4,88 Euro/m², und die Nebenkosten bei 1,90 Euro/m². Die Heizkosten sind darüber hinaus zu gewähren. Die anscheinend übliche Praxis in Berlin, die Angemessenheitsgrenze inklusive aller Betriebs- und Heizkosten festzulegen, könnte damit bald vom Tisch sein.
Die angegebenen Preise sind wohl auch einheitlich für ganz Berlin.
Gruß,
Axel
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"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."
@sunbee: Info zu KdU Berlin
29. Oktober 2007
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Frage vom 29. Oktober 2007 | 21:46
Von
Status: Philosoph (13041 Beiträge, 4439x hilfreich)
@sunbee: Info zu KdU Berlin
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#1
Antwort vom 30. Oktober 2007 | 07:16
Von
Status: Gelehrter (10618 Beiträge, 2433x hilfreich)
guten morgen axel,
vielen lieben dank für die info
liebe grüsse
sunbee
Und jetzt?
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