triftige gründe für arge damit umzug bewilligt wird

8. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
fienchen 91
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)
triftige gründe für arge damit umzug bewilligt wird

Hallo ! Ich brauche Hilfe ich habe stress mit dem Jobcenter ich möchte umziehen weil meine Wohnung nass ist. Ich bin mama von zwei kleinenkindern 4 jahre und 17 monate.das jobcenter sagte das nasse wände kein umzugsgrund wären .ich wohne seit 5 Jahren in der Wohnung seit 4 Jahren nasse Wände der Vermieter lässt nichts machen . was kann ich tun ?




13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Wenn die feuchten Wände 4 Jahre lang ok waren, warum sollten die das jetzt auf einmal nicht mehr sein bzw. wieso sollten Wände die seit 4 Jahren den Zustand nicht geändert haben plötzlich einen Umzugsgrund darstellen?
Was könnte man dem Amt auf diese Frage antworten?



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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fienchen 91
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo . ich hatte es dem Amt damals schon gemeldet . es wurde weder von seiten des Amtes weder vom Vermieter etwas gemacht . ich wollte vor drei Jahren schon aus diesem Grund ausziehen .vor 17 Monaten bekam ich meinen Sohn bei dem eine paradoxe Atmung angeboren ist . in der ganzen Wohnung riecht es muffig . ich möchte jetzt unbedingt ausziehen weil ich um die Gesundheit meines Sohnes fürchte .aber laut Amt wäre es kein Grund .

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#3
 Von 
fienchen 91
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Zitat (von fienchen 91):
Hallo . ich hatte es dem Amt damals schon gemeldet . es wurde weder von seiten des Amtes weder vom Vermieter etwas gemacht . ich wollte vor drei Jahren schon aus diesem Grund ausziehen .vor 17 Monaten bekam ich meinen Sohn bei dem eine paradoxe Atmung angeboren ist . in der ganzen Wohnung riecht es muffig . ich möchte jetzt unbedingt ausziehen weil ich um die Gesundheit meines Sohnes fürchte .aber laut Amt wäre es kein Grund .

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat:
ich hatte es dem Amt damals schon gemeldet . es wurde weder von seiten des Amtes weder vom Vermieter etwas gemacht .

Was soll das Amt da machen? Das hat damit nichts zu tun. Dem Vermieter hätte man es melden müssen, am besten per Zustellnachweis.


Die Wohnung hat seit 4 Jahren den Zustand nicht verändert, daher wird es problematisch das jetzt plötzlich als Umzugsgrund anzuführen.



Zitat:
ich möchte jetzt unbedingt ausziehen weil ich um die Gesundheit meines Sohnes fürchte

Nach 17 Monaten bei einem angeborenen Fehler?
Gibt es wenigstens aktuelle ärtzliche Gutachten bezüglich des Zusammenhanges?



Warum wartet man eigentlich immer mit allen jahrelang?
Zustände die man zu lange hinnimmt gelten häufig als akzeptiert/akzeptabel, es tritt die sogenannte Verwirkung ein. Die negativen Folgen der Verwirkung sind das die Gründe dann schlicht nicht mehr als Begründung mehr gelten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fienchen 91
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Der Vermieter lebt mit in dem Haus .er wurde per post bzw durch anwalt informiert diese Schäden zu beseitigen . was er nicht getan hat mir blieb nichts anderes übrig dass in Kauf zunehmen da wie schon gesagt die nasse wand kein umzugsgrund ist. Bei meinem Sohn wurde es arztlich begutachtet von einem lungenfach Arzt . es geht darum dass ich die Befürchtung habe durch diesen muffigen Geruch Schimmel zu haben. Die Wohnung wo ich mir angesehen habe ist wesentlich billiger als diese . aber ich habe keinen triftigen Grund laut amt

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#6
 Von 
fienchen 91
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Übrigens möchte ich nicht vom Amt den Umzug oder die Kaution bezahlt bekommen .! Ich möchte lediglich der Gesundheit meiner Kinder zu liebe umziehen . ich versuche es ja schon seit Jahren auszuziehen seit einigen Monaten ist dieser muffige Geruch

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#7
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1745x hilfreich)

Es ist wohl einfach ein wenig ungewöhnlich, mutbdem vermeintlich untragbaren Zustand noch so viele Jahre ausgeharrt wird. Darauf sollte es aber eigentlich nicht ankommen, wenn der Grund nunmalnheute objektiv vorliegt. Die Frage ist nur, ob das der Fall ist. Sie befürchten Schimmel, haben aber keine weiteren Anhaltspunkte. Auch haben anscheind in der Vergangenheit weder Jobcenter noch Anwalt zur Mietminderung geraten oder ähnlichem. Das lässt erahnen, dass der Zustand so untragbar nicht ist.

Anscheinend waren Sie aber doch in der Vergangenheit schon bei einem Anwalt in Beratung. Diesen Anwalt können Sie die Ablehnung durch das JC jetzt prüfen lassen. Da Sie aber weder Umzugskosten noch Kaution wollen und die neue Wohnung billiger ist, frage ich mich schon, was Sie da eigentlich beantragt haben und nun vom JC abgelehnt wurde. Der Umzug als solcher ist ja eigentlich nicht genehmigungspflichtig, das Jobcenter sollte sich dann irgendwann einfach über eine neue Adresse und die Info über geringere Mietkosten freuen.
Haben Sie denn Ihr Anliegen schriftlich dargelegt und auch einen schriftlichen Bescheid erhalten? Wenn nicht, dann sollten Sie das nachholen. Wenn ja, dann können Sie den Bescheid jetzt vom Anwalt prüfen lassen.

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#8
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13284 Beiträge, 4519x hilfreich)

@fienchen:

Das entscheidende mal vorweg: Niemand, auch nicht das Jobcenter, kann Dir einen Umzug verbieten. Du darfst jederzeit, so oft Du willst, egal ob ein wichtiger Grund vorliegt oder Du gerade mal Bock auf was neues hast. Die Zustimmung des Jobcenters brauchst Du dafür nicht.

Die einzige Konsequenz die daraus entsteht ist die, dass das Jobcenter keine Umzugskosten und keine Mietkaution für die neue Wohnung übernehmen wird und die künftige Miete nur in Höhe der bisherigen Kosten tragen wird. Da die neue Wohnung aber nach Deinen Angaben weniger kostet als die jetzige, dürfte das kein Problem darstellen.

Im Übrigen schließe ich mich der Frage von @Hafenlärm an:

Was genau hast Du beim Jobcenter beatnragt und was hast Du von denen schriftlich bekommen?

Darüber hinaus folgende Fragen:

1. Du VERMUTEST Schimmel in der Wohnung. Ist irgendwo Schimmel sichtbar?

2. Du VERMUTEST die Gesundheit Deines Kindes zu gefährden. Gibt es einen medizinisch begründbaren Zusammenhang zwischen der Näse in der Wohnung und dem Gesundheitszustand Deines Kindes, respektive der Annahme, dass sich dieser Gesundheitszustand verschlechtern könnte? Gibt es hierzu also entsprechende Hinweise (idealerweise schriftlich) des behandelnden Arztes?

@Hafenlärm:

Zitat:
Anscheinend waren Sie aber doch in der Vergangenheit schon bei einem Anwalt in Beratung. Diesen Anwalt können Sie die Ablehnung durch das JC jetzt prüfen lassen.


Ob ich unbedingt einem Anwalt, der es nicht ansatzweise geschafft hat, die Beseitigung offensichtlicher Mietmängel (die unterstelle ich jetzt einfach mal) durchzusetzen, dann auch weiterhin vertrauen und die sozialrechtliche Fragestellung anvertrauen würde, weiß ich ja nicht. Ich denke, da würde ich mir lieber einen anderen suchen.

Gruß,

Axel

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42746 Beiträge, 14778x hilfreich)

Ich weiss nicht, ob es bundesweit so ist. Aber bei uns überprüft auch das Gesundheitsamt auf Antrag, ob eine Wohnung gesundheitsgefährdend ist.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130335 Beiträge, 41515x hilfreich)

Zitat:
Übrigens möchte ich nicht vom Amt den Umzug oder die Kaution bezahlt bekommen .!

Das las sich zuerst anders.

Wenn die Wohnung auch noch billiger ist, kann ich das ganze nicht wirklich nachvollziehen.



Da wäre es wichtig, das die Nachfragen der Vorredner beantwortet werden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fienchen 91
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo liebe Leute ! Ich danke euch für eure Ratschläge. Ich war heute wieder beim Amt hab meiner sachbearbeiterin gesagt das ich eine günstige Wohnung gefunden habe und das ich zum 1.7.15 dort einziehe. Und ich sagte ihr das ich weder Geld für Umzug Kaution oder sonstiges brauche . auf einmal sagte sie ( was sie mir die ganze Zeit nicht sagte ) ich kann umziehen weil meine neue Wohnung deutlich günstiger ist als die jetzige . ich kann mich nochmal bei euch allen bedanken . ich kann endlich in eine trockene und Schimmel freie Wohnung . ;)

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