Guten Morgen
Übernimmt die ARGE bei ALG2 auch die Nachzahlung der Betriebskostenabrechnung ?
In diesem Fall wären es für 2003, 75 Euro.
Danke schon mal im Vorraus für Eure Antworten
Gruß Bantam
übernimmt ARGE Betriebskosten Nachzahlung ?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Sorry für 2004 natürlich
Hallo,
bei uns wurde Die Nachzahlung übernommen,natürlich nur für Gas nicht für Strom.
Übrigens:Eine Übernahme auf Darlehensbasis ist nicht rechtens!
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Hallo NINI
In dem Fall geht es um die normale BK Abrechnung des Vermieters.
Gruß Bantam
Nachzahlung aufgrund der Nebenkostenabrechnung zählt bei Fälligkeit zu den Kosten der Unterkunft und sind voll zu übernehmen.
Voraussetzung ist natürlich, dass du die in 2004 geforderten Vorauszahlung geleistet hast.
HI,
nur irgendwie sagen mir die vom Amt, das sie das nicht zahlen.
Wo kann man das nachlesen?
Die haben mich sogar nochmal zum Sozialamt geschickt um da vorzusprechen.
Würde mich schon interessieren,da einige es bezahlt bekommen.
Vor allem wissen die nicht einmal was die damit machen sollen.
Das einzige was die sagten war, wenn ich nächstes Jahr ne Nachzahlung habe, das würden sie übernehmen. Für mich unklar.
Bitte um HILFE!!!!
Danke
Gruß
SuS
-- Editiert von SuS am 27.07.2005 23:42:36
-- Editiert von SuS am 27.07.2005 23:45:03
SGBII
§ 22 - Leistungen für Unterkunft und Heizung
(1) 1Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind.
Erst mal zum Sozialamt gehen,wenn die sagen, die ArGe ist zuständig, lassen Sie sich den ablehnenden Bescheid schriftlich geben und zeigen den der ArGe. Sie können Widerspruch einlegen oder vor dem Sozialgericht klagen, wenn es eilt.
da war ich und die zahlen auch nicht, würden mir nur ein Darlehn geben.
Tja, was soll man da machen!? Jeder schickt mich weg, vor allem geht es nicht bloß mir so und doch sagen mir die alle, daß keiner Bescheid weiß was man da machen kann (die vom Amt).Werde nochmal zum ArGe gehen und da nochmals nachfragen und etwas lauter werden.
Würde mir etwas helfen, wenn mir einer sagen würde was man da so anbringen kann, damit diese Damen etwas in die Wege leiten.
Danke! schonmal
Mit lauter werden erreicht man wenig. Das kennen die Mitarbeiter dort zu genüge. Wenn Widerspruch und Gespräch mit dem Vorgesetzten nicht helfen, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht. Die können Sie direkt bei der Rechtsantragsstelle im Gericht einreichen.
Dafür wäre aber ein schriftlicher Ablehnungsbescheid, auf den Sie einen Anspruch haben, schon nötig. Manchmal hilft es sogar, wenn man eben den Sachbearbeitern erklärt, dass man den Bescheid für eine Klage benötigt.
lauter werden würde ich auch nicht, aber ich würde denen etwas vorlegen, was man auf den Ämtern "gern" vergisst.
melde dich daher unter
candistaton@web.de und
ich lasse dir ein paar nette Zeilen zukommen, die d. Behörden nicht gar nicht "schmecken" werden
vorab schon einmal:
http://www.alg-2.info/hilfe/unterkunft/diakonie0405
eine bekannte hatte eine nachzahlung von knapp 200,00 euro.sie hat einen antrag gestellt und es wurde anstandslos übernommen.
Und jetzt?
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