guten abend,
ich hätte folgende frage: ich bin letzets jahr im november mit dem studium fertig geworden und seitdem auf arbeitssuche. da es schon 7 jahre her ist, wo ich das letzte mal gearbeitet habe (dazwischen habe ich mein abi nachgeholt udn studiert) bekomme ich jetzt hartz4.
nun bekam ich nach einem kurzen praktikum eine zusage für einen job, wofür ich aus rheinland pfalz nach bayern oder nach niedersachsen umziehen müsste.
gäbe es eine möglichkeit, dass mich die arge dabei unterstützt oder müsste ich selbst schauen wie ich das bewerkstellige? davor die zeit habe ich bafög bezogen und gejobbt, daher habe ich keine rücklagen auf die ich zurückgreifen könnte
ich bin jetzt etwas in der zwickmühle, da ich erst geld verdiene wenn ich dort arbeite aber hier nicht wohnen kann und jeden tag die vielen km fahren könnte. leider habe ich auch keine bekannten/verwandte oder so, die in der nähe wohnen wo ich übergangsweise wohnen würde
viele grüße und schonmal danke im voraus
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umzug in ein anderes bundesland wegen jobangebot
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



@fragender:
Sofern Dir die Stelle wirklich sicher ist und es sich um eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit handelt, stellt die Arbeitsaufnahme selbstverständlich einen wichtigen Grund im Sinne des SGB II dar. Die Kosten für den Umzug sind deshalb vom Jobcenter zu übernehmen.
Fraglich ist jetzt noch, in welcher Höhe die Kosten zu übernehmen sind. Wenn ich Dein Posting richtig deute, möchtest Du die Kostenübernahme mit einem gewerblichen Umzugsunternehmen? Diese Kosten werden allerdings nur dann übernommen, wenn es Dir aus besonderen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, den Umzug in Eigenregie mit Freunden und Verwandten durchzuführen. Ob solche Gründe vorliegen, kann hier - mangels Kenntnis Deiner individuellen Umstände - niemand beantworten.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
hallo axel vielen dank für die info.
es handelt sich hierbei um ein vollzeitarbeitsverhältnis, dass natürlich auch sozialversicherungspflichtig ist.
also an einen umzug durch deine firma dachte ich jetzt nicht, sondern eher an einen umzugswagen, den ich mir dann ausleihen würde, um das dann in eigenregie bzw mit freunden zu machen
viele grüße
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@fragender:
Okay, dann habe ich das missverstanden. Kosten für den Umzugswagen und auch eine pauschale Entschädigung für die Helfer (z.B. für Verpflegung) sollten kein Problem sein.
Nur bitte daran denken, die Zusicherung zur Kostenübernahme vor Abschluss eines Mietvertrages schriftlich/nachweislich zu beantragen und auch den Bescheid abzuwarten. Die vorherige Zusicherung ist in diesem Punkt zwingende Leistungsvoraussetzung.
Gruß,
Axel
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"Ausführliche Infos zu ALG 2 auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info"
hallo axel
vielen dank ja das habe ich in der relativ kurzen zeit schon gelernt. es zählt nur ein bescheid den man VORHER in den händen halt. alles andere ist nur schall und rauch
vielen dank für die information
gruß
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