ungekündigtes AV+Antrag auf Erwerbsminderungsrente

15. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)
ungekündigtes AV+Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Hallo,

nachdem ich schon sehr lange zu diesen Themen still mitlese, möchte ich jetzt mal meine Problematik schildern.
Ich hoffe, dass mir die kompetenten "Hauptantworter" evtl. weiter helfen können.

Ich bin seit einem Jahr AU, vor kurzem ist die Diagnose FMS gestellt worden.
Ausgeprägtes Krankheitsbild mit Ganzkörperschmerz; Schwellung und Taubheitsgefühl in den Händen; schmerzhafte und bewegungseingeschränkte Handgelenke und Schulter-Armgelenke.

2002 hatte ich zwei Bandscheibenvorfälle in LWS, seitdem ständig Rückenschmerzen.

Heute musste ich zum MDK, und dort wurde mir geraten, einen Antrag auf Feststellung eines GdB, und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Das an sich kann ich ja machen, aber wie verhält es sich mit dem ungekündigten Arbeitsverhältnis?

Werde ich dann gekündigt, oder muß ich selber kündigen, oder wie ist die Vorgehensweise?
Besonders interessiert mich natürlich auch, was mit meinen geleisteten Überstunden, und mit meinem Urlaub passiert, den ich schon 2008 nicht voll nehmen konnte wegen der Erkrankung.

Der MDK schließt eine Rückkehr in meinen Beruf aus(ZMF), und ich denke, dass ich auch nicht anders einsetzbar bin, mit diesen Beschwerden.

Umschulung wird wegen Alter ( Mitte 50) nicht in Betracht gezogen, so dass ich jetzt erstmal überhaupt nicht weiß, was weiter geschehen soll!

Noch bekomme ich ja KG, aber was nach der Aussteuerung? Alg1, und wenn dann nicht geklärt ist, wie es weiter geht?

Ich hoffe ganz dringend auf Eure Ratschläge!




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10 Antworten
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#1
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

Hallo@tippi

Wenn Du schon längere Zeit "still" mitliest, dann weißt Du ja, was das für ein feines Thema ist.

Deine Situation weicht insofern von den anderen ab, als Du noch keinen Rentenantrag gestellt hast, noch im Krankengeldbezug bist und Deine Stelle ungekündigt ist.

Wenn Dir der MDK der GKV rät, einen Antrag auf GdB zu stellen, ist das ein netter Hinweis. Der läuft aber abseits von den anderen Dingen, die für Dich wichtig werden können. Nur, bei dem Krankheitsbild, das Du vorstellst, ist es ganz klar und fast erstaunlich, dass Du einen solchen Antrag noch nicht gestellt hast. (Ich hoffe, dass Du nichts gegen das DU hast? Es ist hier im Forum eigentlich üblich und macht den Umgang persönlicher, wie ich finde ;)

Das man Dir auch gleichzeitig rät, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen, ist nicht alleine die pure Menschenfreundlichkeit. Du bist noch im K'geld-Bezug (wielange noch?), und es geht allen Beteiligten immer nur darum, Kosten zu vermeiden. Fällst Du aus dem K'geld, muß eine andere Institution für Dich aufkommen, was aber hier nicht zu erwarten ist, weil ein Antrag gut und gerne 6 Monate bis zur entscheidung benötigt.

Wenn Du also ausgesteuert wirst, bekommst Du von Deiner Krankenkasse frühzeitig Bescheid darüber. Sie weist Dich daraufhin, dass Du Dich bei der für Dich zuständigen Agentur für Arbeit (AfA) melden mußt, weil: Es ist sicherlich so, dass Du alle Voraussetzungen erfüllst (Beiträge zur ALO-Versicherung und Pflichtjahre), um ALG I zu beziehen. Das bedeutet, dass Du Dich mit diesem Wisch bei der AfA meldest und einen Antrag auf Leistung stellst.

Die ungekündigte Stelle spielt erst einmal keine Rolle.

Wenn Du "Kunde" bei der AfA geworden bist, möchten die auch gerne, dass Du nicht zu teuer wirst. Sie wird vermutlich ein amtsärztliches Gutachten (evtl. nach Aktenlage) erstellen lassen, aus dem dann hervorgeht, wie sie Deine Leistungsfähigkeit beurteilt. Das kann ganz anders aussehen, als das, was der MDK dazu meint.

So, das ist die eine Sache. Die andere ist die, dass sie Dich wahrscheinlich (so ist es der Regelfall und auch so vorgesehen) recht schnell auffordern, einen Rentenantrag zu stellen oder eine REHA zu machen, die Dich für den Arbeitsmarkt fit machen soll. Beides ist möglich.

Hast Du eine Schwerbehinderten-Ausweis, ist es schwieriger, Dir zu kündigen. Du stehst dann unter besonderem Schutz, ganz abgesehen, dass Du auch mehr Urlaub zu bekommen hast. Aus meinen zahlreichen persönlichen Erfahrungen weiss ich, dass AG nicht kündigen (wg. Kündigungsschutzklage, Abfindung und was da so ansteht).

Grundsätzlich hast Du nach neuer Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes Anspruch darauf, dass Dir der Urlaub, den Du wegen Krankheit nicht nehmen konntest, abgegolten wird. Sollte irgendwann Dein Arbeitsverhältnis enden, muß der AG Dir den Urlaub und die Überstunden auszahlen, aber ERST DANN.

Für Dich noch ein Hinweis: Es ist nicht leicht, eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen. Du weißt sicher, dass es zwei Varianten gibt: Die Teil-Erwerbsminderungsrente (halbe EZ-Rente) oder die volle, wobei sie auf 2 jahre befrsitet werden kann (danach neue Überprüfung) oder unbefristet gewährt wird.
Hintergrund ist der, dass der Gesetzgeber von dieser Rentenform "weg" will. In Rente gehen kann ja jeder, der meint, das machen zu wollen. Dann allerdings ist das nur mit heftigen Abschlägen möglich, die für den Rest Deines Lebens bestehen würden. Und dahin möchte man so kranke Menschen gerne drängen.

Ich hoffe mal, dass ich Dir ein paar Hinweise geben konnte und bin gerne bereit, Dir auch darüber hinaus zu schreiben, wenn Du weitere Fragen hast.
Ich habe am 21. Febraur 2008 die EU-Rente beantragt. Am 30. September 2008 bekam ich den Bescheid von der RV Bund, dass ich rückwirkend zum 21.02.2008 eine Teilerwerbsminderungsrente bekomme. Den Rest (tgl. über 3 und unter 6 Stunden) Arbeitszeit sollte ich dazuverdienen (meine Stelle bestand auch ungekündigt). Ich habe Widerspruch eingelegt (Oktober 2008). Es folgten noch einmal 2 Gutachten, und dann war im September 2009 diese unendliche Geschichte am Ende: Aufgrund eines Vergleichsvorschlages der RV Bund beziehe ich volle Altersrente bei Schwerbehinderung rückwirkend zum März 2009.

Daran magst Du sehen, wie lange sich das hiniehen kann, nicht muss!!!!!

Schöne Grüsse
sternchen08:)

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Tippi

Natürlich hat die GKV ein Interesse daran, dass du eine Erwerbsminderung beantragst und möglichst bekommst. Sie sparen nämlich dann (rückwirkend) KG.

Deshalb ist mein Tipp immer erst den Antrag stellen, wenn das KG ausgelaufen ist und bei zu beantragendem ALG1 nach 125 125 125 125 125 125
den man, wie du bereits gelesen haben wirst, sich manchmal erkämpfen muss.
In der Mehrheit aber eben nicht. Ist doch klar, dass sich (fast) ausschließlich Menschen mit einem Problem in so einem Forum finden. Die, bei denen es reibungslos läuft, die hört/ liest man eben nicht. Nochmal: die Mehrheit hat nicht das Problem mit dem 125er. Also, lass dich da nicht im Voraus entmutigen.

Den Antrag auf GDB dagegen solltest du unbedingt stellen und wenn weniger als50 rauskommt, in Widerspruch.

Für den Fall, dass du mal eine volle Erwerbsminderung bekommst, musst du natürlich dies dann zur gegebenen Zeit deinem AG mitteilen.

Übrigens, auch mit Mitte 50 kann man umschulen. Die Frage ist hier nicht die des Alters, sondern der Erkrankung. Das entscheidest DU, nicht DRV, GKV oder sonstwer.

Nur mal so: Bist du nicht die, die auch von ihrer GKV belästigt wurde??

Sunbee





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#3
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Sternchen,

vielen Dank erst einmal für Deine umfassende Antwort!
Einiges von dem, was Du geschrieben hast, ist mir durch das Mitlesen schon vertraut.

Ich wusste aber z.B. noch nicht, dass man von der GKV eine Mitteilung bekommt, wie es weiter geht nach Aussteuerung.
Ich müsste noch bis Mitte April KG bekommen, und habe immer noch irgendwie gehofft, dass sich mein Zustand so verbessert, dass mir dieser ganze Weg erspart bleibt!

Die Voraussetzungen für Alg1 Bezug erfülle ich schon, 34 Berufsjahre+2 Kinder sind eigentlich genug, nur wollte ich nie in diese Situation kommen - aber wer will das schon?

Dass ich noch keinen Antrag auf Feststellung von GdB gestellt habe, ist auch so eine Sache von Verdrängung.
Bis zu meiner AU im vorigen Jahr ging es halt immer noch mit Zähne zusammen beißen und Medikamenten. Nach der Arbeit war zwar keine Kraft mehr übrig, aber das Pflichtbewußtsein hat immer irgendwie gesiegt am nächsten Morgen.

Wenn ich so lese, wie lang das bei Dir gedauert hat, bis alles geregelt war, dann müsste ich wirklich mal so langsam Nägel mit Köpfen machen, und den GdB beantragen.
Ich schätze mal, dass ich sicherlich nach meinem Besuch beim MDK auch bald wieder von meiner GKV Nachricht bekomme. Die werden ganz sicher das Thema Rente ansprechen.

Was Du über die Erwerbsminderungsrente schreibst, klingt für mich wie der blanke Hohn!
Den Rest dazu verdienen - ja wie denn? Gerade in meiner Berufsgruppe sind die Gehälter ja nicht üppig, dem entsprechend gering wäre dann auch die Rente.
Und dazu verdienen, bei diesem Arbeitsmarkt-in meinem Alter-mit meinen Beschwerden?- Utopia lässt grüßen!

War denn Dein AV dann mit Beginn der Rentenzahlung automatisch beendet, und hast Du für die ganze Zeit den Urlaub ausbezahlt bekommen?

Auf jeden Fall hast Du mir schon etwas weiter geholfen.
Ich danke Dir dafür!

Liebe Grüße
Tippi


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#4
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

@Sunbee,

genau die!
Nachdem ich damals dann darum gebeten hatte, dass sie mich in Ruhe lassen, kamen keine Anrufe mehr!
Du und Deine Glaskugel, ihr habt Recht behalten!!!

Liebe Grüße
Tippi


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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Sternchen

quote:
Wenn Du "Kunde" bei der AfA geworden bist, möchten die auch gerne, dass Du nicht zu teuer wirst. Sie wird vermutlich ein amtsärztliches Gutachten (evtl. nach Aktenlage) erstellen lassen, aus dem dann hervorgeht, wie sie Deine Leistungsfähigkeit beurteilt.


und das

quote:
, dass sie Dich wahrscheinlich (so ist es der Regelfall und auch so vorgesehen) recht schnell auffordern, einen Rentenantrag zu stellen


ist so vorgeschrieben. ALG1 Bezieher müssen sonst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und somit ist sowohl das Gutachterliche Verfahren und die Aufforderung zur Antragstellung Erwerbsminderung absolu t im Sinne der Leistungsbezieher.

Einen Antrag auf Reha dagegen kann die AfA nicht verlangen oder sie muss dann entsprechend die Reha zahlen.

Leider stimmt das hier nicht

quote:
dass AG nicht kündigen (wg. Kündigungsschutzklage, Abfindung und was da so ansteht).


Wenn eine negative Prognose besteht (und die besteht bei einer langen Erkrankung nunmmal) darf der Ag auch bei einem GDB mit Zustimmung des Intergrationsamtes kündigen.
Warum aber sollte er das tun? Er zahlt nicht mehr für den An und kann somit Ersatz einstellen bis der AN von sich aus geht.

@Tippi



Sunbee

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#6
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo Sunbee!
(so ein süßes Hexilein!)

Das ist für mich auch neu, dass die Zuerkennung von EU rückwirkend gilt.
Was passiert denn dann? - muß man das Kg dann zurück zahlen?
Und bei Alg1 125 ist das auch so?

Wie kann ich aber jetzt, nachdem Der MDK mich so beurteilt hat, eine Rentenbeantragung herauszögern, damit es nicht in den KG-Bezug fällt?

Eine Reha hatte ich schon zu Anfang diesen Jahres, da sie aber mit der damaligen Verdachtsdiagnose lief, war sie absolut ohne Erfolg. Ich wurde auch AU entlassen.

Zur Kündigung durch den AG: ich könnte mir durchaus vorstellen, dass ich meine Kündigung schon hätte, wenn meinem Chef bewußt wäre, dass er mir meinen Urlaub nachzahlen muß!
Da er für mich Ersatz eingestellt hat, und die Zahlung an mich für Überstunden und Urlaub ca. drei Monatsgehälter ausmachen würde, wird sicher nicht so in seinem Interesse sein.
Ich denke schon, dass viele AG mit kleinen Betrieben oder Praxen in Zukunft eher kündigen werden, um diese Zahlungen zu vermeiden.

So, trotz allem einen erträglichen Tag an alle!

Tippi

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-- Editiert am 16.10.2009 07:42

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#7
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Tippi

Wenn du beispielsweise heute Antrag auf EM stellst und die nächstes Jahr irgendwann zuerkannt würde, dann (enn die Wartezeit erfüllt ist) rückwirkend zu heute.
Zur Zeit bist du ja im KG Bezug und das würde in der Tat heißen, dass die DRV Bund mit der GKV abrechnen müsste.(oder eben direkte Forderung deiner GKV an dich, das ist Jacke wie Hose)

Ja, bei ALG1 wäre es das gleiche, genau deshalb ist das vorgesehene Verfahren bei Ausgesteuerten ja so.
Ausgesteuert, ALG1 Antrag nach 125. Die AfA will dann Schweigepflichtsentbindungen von dir, die behandelnden Ärzte werden angeschrieben und es erfolgt (in der Regel) ein Gutachten nach Aktenlage.Sieht das nicht so aus, wie du meinst, dass es richtig ist, musst du dem widersprechen (auch wenn es hier immer wieder andere Stimmen gibt. Bei mir lief es genau so 2006 oder war es 2005?). Dann erfolgt ein Gutachten mit persönlicher Begutachtung.
Es ist, entgegen der Annahme der Willkür, so, dass meist ie Erstgutachten nicht entsprechend der Erkrankung ausfallen. Das ist nervig, ärgerlich, macht Angst, man denkt, der Arzt dort zweifelt an der Erkrankung. Diese Fehleinschätzungen sind aber in der absoluten Mehrzahl dem Umstand geschuldet, dass der Ärztl. Dienst der AfA zwar die Unterlagen der Ärzte anfordert, diese aber nicht wirklich zeitnah reagieren. Nun ist der ÄD aber aufgefordert schnell zu urteilen und so kommen Erstgutachten zustande die hahnebüchen sind.

Ja, natürlich kannst (und, das ist meine persönliche Ansicht, man sollte auch) den Antrag rauszögern. Zumindest kann die GKV dich nicht zwingen :)
Ein Antrag auf Leistungen eines anderen Trägers (nix anderes wäre Rente) kann nur in HInsicht auf Wiedererelangung der Arbeitskraft, sprich Reha, verlangt werden.

Sunbee



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#8
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

@tippi

Zu Deiner mich betreffenden Frage: Ich habe Resturlaubs-Anspruch für 2006, kompletten für 2007, 2008 und anteilig für 2009. Außerdem schließt mein Gleitzeit-Konto mit 37,5 Plusstunden ab.

In dieser Sache werde ich anwaltlich vertreten. Mein Arbeitsverhältnis ist beendet. Man streitet sich nun noch darüber, zu wann es beendet wurde. Da ich rückwirkend zum 1.März 2009 Voll-Rentner geworden bin, gehe ich davon aus (und das hat mein Anwalt meinem früheren AG auch mitgeteilt), dass das AV zum 28.02.2009 geendet hat.

Sieht meine Dienststelle anders; man ist pikiert. Nach TVöD endet es angeblich zum 30. September 2009. Es ist mir wurscht. Wenn dem so wäre, hätte ich noch Anspruch auf Urlaub zwischen März und Oktober 2009.

Die Frage nach Verrechnung u.a. hat sunbee beantwortet. Du bekommst irgendwann einen Rentenbescheid. Die Rente wird zum Antragsdatum - rückwirkend - gewährt, d.h., dass ein Nachzahlung fällig wird. Die ging bei mir auf das Konto der GKV. Die hat den vorgelegten Betrag (Krankengeld) für sich einbehalten und mir den Rest überwiesen.

Ja, ich glaube, das war's. Wenn nicht: Stets gern.

Beste Grüsse

sternchen08


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#9
 Von 
tippi
Status:
Beginner
(94 Beiträge, 22x hilfreich)

@Sunbee und @Sternchen,

vielen lieben Dank für Eure Antworten!

Im Moment sind damit meine ersten Fragen geklärt. Jetzt heißt es abwarten, wie sich alles entwickelt, vielleicht gehöre ich ja mal zu denen, die nicht so den großen Zirkus mitmachen müssen.
Die Hoffnung stirbt zuletzt!

Wenn es Neuigkeiten gibt, stehe ich wieder auf dem Plan!

Bis dahin alles Gute von mir

Tippi

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#10
 Von 
Sternchen08
Status:
Praktikant
(620 Beiträge, 194x hilfreich)

quote:
vielleicht gehöre ich ja mal zu denen, die nicht so den großen Zirkus mitmachen müssen. Die Hoffnung stirbt zuletzt
Zitat:
.

So ist es gut. Vielleicht hast Du ja das grosse Glück. Dass ich Dir das wünsche: Keine Frage.

Also, dann mal bis die Tage, wenn im Moment Dein Wissensdurst gestillt ist.
Sonst, einfach hier melden.

Beste Grüsse und schönes Wochenende

sternchen08;) :)


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