mein mietvertrag wurde auf den namen meines vaters abgeschlossen,
ich habe also selbst keinen mietvertrag.
auf ein anfragen meines vaters, ob der mietvertrag dann auf mich übergehen könne, antwortete der vermieter, dass er dies nicht möchte...
ist es nun möglich,
dass mein vater die wohnung an mich weitervermietet,
und ich im falle längerer arbeitslosigkeit und somit AlgII-Bezieher die miete ersetzt bekomme?
unter-mietvertrag über elternteil bei hartzIV?
Bescheid anfechten?
Bescheid anfechten?



Bewohnen Sie die Wohnung alleine, wenn ja:
Ihr Vater kann die Wohnung mit dem Einverständnis des Vermieters offiziell an Sie untervermieten, sowas wie eine Weitervermietung gibt es meines Wissens nicht.
Wenn die Wohnung nicht zu groß (bis 50 qm) und nicht zu teuer ( die Summe ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, hier in Hamburg bis 318 Euro ohne Strom) ist, dürfte es kein Problem sein, dass das Arbeitsamt die Miete übernimmt.
ja, ich wohne alleine (befinde mich in keiner "Bedarfsgemeinschaft")...
ich hoffe, Sie behalten Recht....
(wäre eigentlich auch im Sinne des Amtes, da ich mir ansonsten eine andere Wohnung suchen müsste, welche garantiert teurer wäre als meine jetzige...)
-Danke für die Antwort,
aber einen Verweis zu irgendeiner Rechtsgrundlage, welche diese Annahme bekräftigt, würde mein Wohlbefinden diesbezüglich doch entscheidend verbessern...
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Es gibt keinen §, in dem das geregelt ist.
Das fällt unter Durchführungsvorschriften u.ä.
Fakt ist, angemessene Kosten der Unterkunft müssen vom Amt übernommen werden.
Unter AlgII + Kosten der Unterkunft finden Sie auch im Netz eine Menge Infos.
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