volle Erwerbsunfähigkeitsrente mit Zurechnung während eines Scheidungsverfahrens

23. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Prosaiker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
volle Erwerbsunfähigkeitsrente mit Zurechnung während eines Scheidungsverfahrens

An euch Leser, habe ich eine unbedingte Frage und hoffe ihr könnt helfen
Ich beziehe seit 2010 volle Erwerbsminderung und werde und meine Ehebeendigung war letztes Jahr nach 17 Jahren (Heirat August 2002). Heißt, meine letzten belegbaren Erwerbspunkte fanden 2009 statt.

Meine Zurechnungszeit beginnt, so habe dem SGB entnommen, zum Rentenbeginn 2010 und endet 2035. Nun setzt die RV und der Richter die Zurechnungszeit auf das Ehezeitende 2019 herab. Das hat zur Folge, dass meine volle EU-Rente nur noch 25 % der vollen EU-Rente vor Neuberechnung beträgt.

Oder gibt es ein generelles Problem, wenn beitragsfreie Zeiten nach und während der Beendigung der Ehe falsch berechnet werden bzw. wurden? Und wie werden sie berechnet?

Zuletzt vielleicht, die Scheidung hat meine Noch-Frau gestellt. Da wir ein sehr gutes Verhältnis zueinander haben, haben wir eine einvernehmliche Scheidung beantragt. Paradoxerweise ist es diesmal der Richter und die RV, statt der Anwälte und Partner.

Viele Fragen und evtl. nicht einfach, aber vielleicht habt ihr doch Antworten.

Liebe Grüße an euch Leser.

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9 Antworten
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#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Das liegt meiner Meinung nach daran dass sie ja nun quasi kein "Einkommen" mehr haben. Einkommen wären in Ihrem Fall sozusagen die Rentenpunkte des Ehepartners. Ab 2019 ist die Ehe geschieden, das bedeutet, Sie haben keinen weiteren Teil an den Rentenpunkten, die Ihr Partner erarbeitet. Insofern halte ich das schon für korrekt.

Ist aber nur eine Annahme.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
Prosaiker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Soweit korrekt aber … Es handelt sich um eine volle EU, welche über die Zeit des Versorgungsausgleich hinausgeht. Danach könnte die Zurechnung erhalten bleiben. Welche? Mit Beginn der Erwerbsminderung besteht ein Anrecht auf Zurechnungszeit. Die errechnet sich aus einem sogenannten maßgebenden Wert mal der Zurechnungszeit (2010 ca.35 Jahre bis zum 55. Lebensjahr.
Das ergibt dann die Höhe meiner Erwerbsminderung.
§ 59 Abs. 2 SGB VI regelt die Dauer der Zurechnung nach Eintritt der Rente. Wer hat nun recht überwiegt der Versorgungsausgeich - umgeht meine Erwerbsminderung und hebt sie ohne Vorwahrung auf, indem es die Zurechnungszeit bis zum Ende der Ehe ansetzt und nicht der vorher gewährten vollen Erwerbsminderung (35 Jahre) Mit einer einfachen "Wegnahme des Zurechnungsausgleichs tritt eine Verschlechterung ein, welche mich noch unter Hartz 4 stellt!!!
Oder ist es eher rechtens die Zurechnungszeit zu verrechnen? Wer hat nun Recht, oder wie sollte ich reagieren?


-- Editiert von Prosaiker am 23.09.2019 19:47

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Ich versuche mal eine Antwort, die Dir wahrscheinlich nicht gefallen wird, aber trotzdem.

Die Zurechnungszeit ist, wenn ich mich richtig erinnere ein Rechenfaktor. Ist interessant bei EM-Rente oder Witwen/Witwerrente. Es wird also eine fiktive Zeit, in der nicht eingezahlt wurde dem Rentenanspruch, der nach Punkten dokumentiert ist, zugerechnet. Der Betroffene hat also im Ergebnis mehr Punkte, als er erarbeitet hat. Vergleichbar mit den Punkten für Kinder. Auch hier werden Punkte zugerechnet, die nicht durch Arbeit erworben wurden. Wieder eine Fiktion.

So, jetzt komme ich zum Versorgungsausgleich. Da geht es nur um Punkte, die in der Ehezeit erworben wurden. Der Grund ist einerlei. Die Mutti, die die Kids allein behütet und aufgezogen hat, muss ihre erworbenen Punkte auch mit dem Mann teilen, obwohl sie den Job aufgegeben hat, er nicht. Also das Punktesystem ist ein sehr formalisiertes System, welches nicht danach schaut, wie Punkte erworben worden sind. Es geht ausschliesslich um die Punkte, die in der Zeit von Heirat bis Rechtshängigkeit der Scheidung gutgeschrieben worden sind. Und da sind natürlich auch die fiktiven Punkte drinn, für die man während der Ehe nicht gearbeitet hat.

Also, zwei verschiedene Systeme. Ärgerlich für die Betroffenen, klar. Nur eine Lösung fällt mir da nicht ein, obwohl ich eigentlich sehr kreativ bin, in dieser Hinsicht.

wirdwerden

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#4
 Von 
Prosaiker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich danke Dir ganz herzlich für deine Erklärung. Selbst schon meine Errechnete Rente beträgt die Hälfte meiner momentanen vollen Erwerbsminderungsrente.
Besteht für den Richter die Möglichkeit, dass die "Einkünfte" miteinander verrechnet werden, so dass der mtl. Zahlbetrag nicht ins´bodenlose sinkt.
Da ja gerade der Sinn des Zurechnungsausgleichs war, sehr geringe mtl. Rente anzuheben.
Also habe ich das Problem, dass ich volle EU und Versorgungsausgleich beziehe und nicht weiß aus welchem Topf ich Leistungen beziehe.
Mir liegt ein Bescheid über Erwerbsminderungsrente und einer vom Versorgungsausgleich vor. Nunja, welcher nur? Grundversorgungsamt oder doch noch Selbstversorgung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32237 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von Prosaiker):
Mir liegt ein Bescheid über Erwerbsminderungsrente und einer vom Versorgungsausgleich vor. Nunja, welcher nur? Grundversorgungsamt oder doch noch Selbstversorgung?
Der Bescheid über die volle Erwerbsminderungsrente kommt mW von der DRV. Die Rente erhältst du jetzt ausgezahlt, jeden Monat.
Der Bescheid über den Versorgungsausgleich ist Bestandteil des Scheidungsverfahrens. Und fließt in die Berechnung der Altersrente des Ex-Partners ein.
Selbstversorgung? Was soll das sein?
Dass wegen /nach einer Scheidung deine bisherige EM-rente um 50% abgesenkt wird, kann ich mir nicht vorstellen.
iaR erhält derjenige geschiedene Ehepartner Gelder gem. Versorgungsausgleich zugerechnet, der in der Ehezeit ein geringeres Einkommen hatte.

:pc: Vielleicht liest du dich mal in die ähnliche Problematik ein, damit hier nicht alles nochmal erklärt werden muss?
https://www.123recht.de/forum/familienrecht/Versorgungsausgleich-scheidung-im-Ausland-__f561269.html

Zitat (von Prosaiker):
Selbst schon meine Errechnete Rente
Welche ist damit gemeint? Die voraussichtliche Altersrente?
Zitat (von Prosaiker):
Besteht für den Richter die Möglichkeit, dass die "Einkünfte" miteinander verrechnet werden, so dass der mtl. Zahlbetrag nicht ins´bodenlose sinkt.
Der Richter verrechnet nichts. Ins Bodenlose fällt niemand.
Zitat (von Prosaiker):
dass ich volle EU und Versorgungsausgleich beziehe und nicht weiß aus welchem Topf ich Leistungen beziehe.
Das ist unverständlich. Du kannst nicht Versorgungsausgleich beziehen und gleichzeitig arm werden..

Beispiel:
A und B waren 20 Jahre verheiratet. A hat immer viel gearbeitet und viel verdient. B hat immer viel gearbeitet und nichts verdient.
Bei der Scheidung wird der Versorgungsausgleich für die spätere Rentenzeit berechnet. B erhält also ab Altersrentenbeginn X € mehr als der eigene erworbene Rentenanspruch. A verliert dadurch aber nicht bis bodenlos.
Zitat (von Prosaiker):
Das hat zur Folge, dass meine volle EU-Rente nur noch 25 % der vollen EU-Rente vor Neuberechnung beträgt.
Falsch. Das macht er nicht.
Zitat (von Prosaiker):
Oder gibt es ein generelles Problem, wenn beitragsfreie Zeiten nach und während der Beendigung der Ehe falsch berechnet werden bzw. wurden?
Das muss man später nachprüfen. Das weiß hier niemand. Die Scheidung/Beendigung der Ehezeit ist doch 2019. JETZT.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Prosaiker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bedanke mich für deine Antwort. 1 Absatz des Mannes in deinem Link lautet:
"Man kann schließlich auch gegen die BRD selbst vorgehen, den die seit dem September 2009 eingeführte Gesetzesänderung in Bezug auf Versorgungsausgleich, aus meiner Sicht ein stattlich befürworteter Diebstahl ist:
wenn ich jetzt ein Versorgungsausgleich durchführen lasse,
wird meine wegen voller Erwerbsminderung anerkannte Rente (die ich bereits seit 2013 beziehe) um mindestens 900 EUR
pro Monat gekürzt."

Ich möchte es Dir kurz schreiben.
Ab 2002 bis 2019 verheiratet.
Bis 2009 gearbeitet = Endgeltpunkte
Ab 2010 volle EU (ab rd. 640 € mtl.+ jährlicher Anpassung bis 2042)
VA ab 2019 = mtl. 207 € (Ausgleichswert)
Mit und in welcher Höhe ist nun zu rechnen, da die EU momentan wesentlich höher wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Prosaiker, Dein Fehler ist immer noch, dass Du in Beträgen und nicht in Punkten rechnest. Wieviel ein Punkt in xy Jahren wert ist, das wissen wir nicht. Deshalb wird ja nicht in € gerechnet, das geht doch gar nicht. Beispiel: jemand hat vor ca 70 Jahren 500 DM im Monat verdient. Dieser Betrag entspricht einem heutigen Verdienst von mindestens 4000 €. Also werden die damals erwirtschafteten Punkte heute bewertet auf der Basis von 4000 €. Es geht also um die Punkte.

Und dazu hatte ich ja schon geschrieben. Es werden die Punkte verrechnet, die während der Ehezeit (bis zur Rechtshängigkeit der Scheidung) erworben worden sind. Der Grund ist einerlei. Und wenn man diesen Stand hat, dann kann man sich auch ausrechnen, wie die REnte jetzt aussieht, wie sie in Zukunft aussehen wird, das können wir nicht wissen, weil wir nicht wissen, wie die wirtschaftliche Entwicklung sein wird. Denn, da man ab dem Zeitpunkt, in welchem man Rentner ist, einerlei aus welchem Grund, keine Punkte mehr erwirbt, gibt es da die prozentuale Rentenerhöhung. Und - wenn der Partner, auf den Punkte übertragen werden, diese Punkte nicht in Anspruch nimmt oder nur drei Jahre (Tod), dann werden die übertragenen Punkte zurück übertragen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Prosaiker
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke - ist soweit verstanden. Was ist mit den Punkten, welche wirklich erarbeitet wurden, aber nicht in die Ehezeit fallen?
In meinem RB, wurden die Monate ohne Beitrag bis zum 55 Lebensjahr mit einem Durchschnittswert (Kalendermonate mit pflichtbeitragzeiten, entdgeldpunkte - ermittelt) und multipliziert.
So entstande für die beitragslosen fiktive Punkte. Die hätten meine Rente bis zum Eintritt natürlich unheimlich aufgewertet. Wie geht der Gesetzgeber mit diesen Punkten um?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Die erhalten Sie ja als Rente derzeit, nämlich die 640 € mtl.+ jährlicher Anpassung bis 2042 (in diesem Betrag wurde schon so berechnet, als hätten Sie bis zum Renteneintrittsalter gearbeitet).
Für die Ehezeit gibt's den Versorgungsausgleich, also mtl. 207 € (Ausgleichswert)

Das war's.

Sie bauen ohne weitere Erwerbstätigkeit keine weiteren Rentenpunkte mehr auf, also bleibt es bei den 847€. Wenn Ihr Einkommen, Miete etc berücksichtigt, unterhalb des Lebensminimums liegt, können Sie aufstockende Leistungen zB der Grundsicherung beantragen.

Wären Sie weiterhin verheiratet und ginge Ihre Frau weiterhin arbeiten, würden Sie weiterhin von ihren erarbeiteten Rentenpunkten profitieren (wäre die Scheidung zB 10 Jahre später gewesen, hätten Sie als Ausgleich beispielsweise 400 € statt der 207 € bekommen).

Das ist meine Theorie.



-- Editiert von fb367463-2 am 24.09.2019 19:30

Signatur:

"Valar Morghulis"

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